Abgeschriebene Texte, gefälschte Studien, geschönte Resultate …
Wissenschaftliche Verfehlungen rücken zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, nicht zuletzt aufgrund prominenter Beispiele. Und auch wenn wissenschaftliche Verfehlungen nicht immer vorsätzlich sein müssen, so hat die Wissenschaft mit ihrem Anspruch auf Autonomie eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht.
Entsprechend wichtig ist es, sich frühzeitig und grundlegend mit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) auseinanderzusetzen.
Die Technische Universität Dresden hat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen.
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, diese Satzung zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Die Graduiertenakademie unterstützt Sie dabei mit zahlreichen Angeboten!