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Infobrief Februar 2016 23.02.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
"Alles ist Politik" lautet ein Sinnspruch, den man gleichermaßen als Auftrag wie als Herausforderung sehen kann. Während für den BDS der Kampf gegen die EU-Waffenrechtsvorschläge weitergeht rücken die ersten drei Landtagswahlen dieses Jahres näher. Nicht nur für unser ganzes Land, auch für uns Schützen stehen weitreichende Weichenstellungen an, sowohl unmittelbar in gewichtigen Bundesländern als auch mittelbar (über den Bundesrat) auf bundespolitischer Ebene.
Wie immer die individuelle Wahlentscheidung auch ausfällt: Wählen ist für Sportschützen geradezu Pflicht, denn die Positionen der Parteien könnten was das Waffenrecht und den Schießsport angeht teilweise nicht weiter auseinander liegen.

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

heute erhalten Sie den zweiten Infobrief des Jahres und wenn die Nachrichtenlage weiterhin so üppig bleibt, wird das Jahr noch zahlreiche Ausgaben sehen. Dieses Mal konzentrieren wir uns ganz auf das EU-Waffenrecht und die für den 13. März anstehenden Wahlentscheidungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
 
Ulrich Falk
EU-Feuerwaffenrichtlinie...
...im LIBE-Ausschuss des Europaparlaments

Am 15. Februar hat sich auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie befasst. In einer Anhörung kamen ein Experte des Bundeskriminalamts (BKA) zur Deaktivierung von Waffen und ein französischer Hochschullehrer zur angestrebten medizinischen Untersuchung zu Wort. 
Die über zweistündige Anhörung kann auf dem Internetangebot des EU-Parlaments angesehen werden.

Michael Benstein vom BKA führe ab Minute 7 etwa 10 Minuten vor allem aus, dass er die Vorschläge der EU-Kommission als begrifflich unklar empfinde. Die derzeitige Formulierung würde ein Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen bedeuten, weil der Begriff der Ähnlichkeit nicht trennscharf sei. Er verwies darauf, dass ein derartiges Verbot mit bestimmten Kriterien in der Bundesrepublik Deutschland existiert habe, aber unzweckmäßig gewesen und daher zu Recht abgeschafft worden sei.

Auch die anschließende Fragerunde war interessant: Die Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) nahmen zum Teil mit geharnischten Worten die legalen Waffen der Sammler, Jäger und Sportschützen und damit diese Gruppen ausdrücklich in Schutz. Der Kommissionsvorschlag würde mehr schaden als nützen. Auch ansonsten zeigte sich, wie schon im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, großes Interesse der Abgeordneten und erhebliche Skepsis an den Kommissionsvorschlägen bis hin zur offenen Ablehnung, insbesondere bei den Konservativen (ECR), Liberalen (ALDE) und den sog. Euroskeptikern. Auch die Sozialdemokraten (S&D) nehmen den Entwurf nicht kritiklos hin und sie scheinen Handlungsbedarf eher bei der Waffenkennzeichnung, Deaktivierung und Bekämpfung der illegalen Waffen zu sehen.
In seinen Antworten sprach sich Benstein klar gegen eine Aufstufung von Waffen der Kategorie B zu A aus, also gegen ein künftiges Verbot von bisher (nur) erlaubnispflichtigen Waffen. Darüber hinausgehend befürwortete er offen den kontrollierten legalen Waffenbesitz durch Bürger. 

Nach eineinhalb Stunden der Anhörung führt der Gerichtsmediziner Renaud Bouvet von der Universität Rennes etwa 10 Minuten lang zur beabsichtigten medizinischen Untersuchung von Waffenbesitzern aus. Überwiegend erläutert er mangelnde wissenschaftliche Nachweise des Zusammenhangs von Straftaten und psychischen Erkrankungen. Insgesamt warf er mehr Fragen auf als Antworten zu geben, bezweifelte aber eher die Sinnhaftigkeit einer Massenuntersuchung von legalen Waffenbesitzern.
Auch in der Fragerunde schienen die Abgeordneten nicht vom Kommissionsvorschlag überzeugt zu sein, obgleich es hier durchaus Stimmen gab, die die Nützlichkeit der Untersuchungen bejahten.

Ebenso wie schon im Binnenmarktausschuss prallte die Kritik der Abgeordneten und in diesem Fall auch die eindeutigen Aussagen der beiden Experten von den Vertretern der Kommission anscheinend spurlos ab, wie sich zeigt, als diese nach zwei Stunden das Wort ergriffen. Erneut wurden dabei Begrifflichkeiten  und der legale und illegale Waffenbesitz bunt durcheinandergeworfen und aus zum Teil sehr emotionalen Ausführungen konnte ein erheblicher Verschärfungs- und Verbotseifer geschlossen werden.
Vorsichtig aber wohl eher ausgewogen äußerte sich abschließend die schwedische Grünenpolitikerin Bodil Valero, der als Berichterstatterin des Ausschusses in dieser Angelegenheit besondere Bedeutung zukommt.

...im INCOM-Ausschuss des Europaparlaments

Am heutigen 23. Februar 2016 wird sich erneut der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie befassen.
Die Berichterstatterin Vicky Ford hat hierfür ein Arbeitspapier in englischer Sprache (.pdf) (erster Listeneintrag als .pdf oder .doc) vorgelegt, in dem zahlreiche Vorschläge der EU-Kommission in Frage gestellt und Alternativen angesprochen werden, von der Änderung der Begrifflichkeit über anderweitige Regelung bis hin zum Verwerfen der Ansätze.
Von etwa 9:00 bis 10:15 kann die Sitzung im Livestream und später als Aufzeichnung verfolgt werden.
Der weitere Zeitplan des Ausschusses sieht vor, am 14./15. März eine Anhörung durchzuführen, im April Änderungsvorschläge zu erarbeiten, diese im Mai zu beraten und Kompromissvorschläge im Juni zu behandeln, bevor am 27. Juni 2016 Beschluss gefasst wird. Für die sich anschließende Abstimmung im Plenum des Europaparlaments wurde noch kein Zeitpunkt bestimmt.

Wahlprüfsteine...

Der BDS hat Bewerberparteien der drei Landtagwahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am 13. März 2016 zum Waffenrecht und zum Schießsport befragt. Wahlentscheidend sind natürlich nicht nur diese Themen, aber der BDS hofft durch die sog. Wahlprüfsteine zur Information beizutragen und bei der Wahlentscheidung zu unterstützen.   

Die Antworten werden in alphabetischer Reihenfolge der Parteien aufgeführt, was keine Wertung darstellt. Für den Inhalt der Antworten sind alleine die Parteien verantwortlich. Es wird empfohlen die Antworten in Gänze selbst zu prüfen.
Allerdings erlaubt sich der BDS, die Antworten insgesamt und überblicksweise farblich zu markieren, wobei die Farbe Rot fehlende Übereinstimmung der Bewerberantwort mit Positionen des BDS, Gelb allenfalls eine teilweise übereinstimmende Position und Grün Zustimmung kennzeichnet. Weiß bedeutet keine (einzustufende) Antwort. In einzelnen Fällen reicht diese sehr einfache Skala nicht aus, um besonders sportschützenfeindliche oder -freundliche Positionen (die in der einen oder anderen Weise noch über die gestellte Frage hinausgehen) entsprechend darzustellen - in diesen Fällen wurde ein intensiverer Rot- bzw. Grünton gewählt.
Die Farbbewertung des BDS erhebt nicht den Anspruch abschließender Bewertung und ist keine Wahlempfehlung, sondern eine Aufforderung, sich mit Positionen der Parteien anhand der Antworten im Wortlaut zu befassen.

...Baden-Württemberg

Die Fragen des BDS und die Antworten der sechs befragten Parteien können hier (.pdf) abgerufen werden.

Zum einfacheren Zugriff sind hier die von den Befragten zusätzlich übersandten Links und Dateien nachfolgend anklickbar eingefügt:

...Rheinland-Pfalz

Die Fragen des BDS und die Antworten der sechs befragten Parteien können hier (.pdf) abgerufen werden.

Zum einfacheren Zugriff sind hier die von den Befragten zusätzlich übersandten Links und Dateien nachfolgend anklickbar eingefügt:

...Sachsen-Anhalt

Die Fragen des BDS und die Antworten der Parteien können hier (.pdf) abgerufen werden.

Zum einfacheren Zugriff sind hier die von den Befragten zusätzlich übersandten Links und Dateien nachfolgend anklickbar eingefügt:

Fehlerteufel & Nachtrag zur Vorausgabe

In der vorangegangenen Ausgabe des Infobriefs wurde im Beitrag "bdsmeisterschaft.de - Neu: Globale Benutzerkennung" möglicherweise der unzutreffende Eindruck erweckt, dass alle Meisterschaften im BDS (nur noch) über bdsmeisterschaft.de (Link) erfolgen. Es ist zwar möglich, dass Wettbewerbe ab Bezirksniveau über die einheitliche Plattform erfolgen, aber keineswegs erforderlich oder ausnahmslos so zutreffend.
Die eingeführten Systeme der Landesverbände bleiben bestehen, soweit ein LV nichts anderes mitteilt und laufende Anmeldeverfahren werden ohnehin nicht umgestellt.

Außerdem ist in der Meldung zu TV-Beitrag "Kalaschnikows für Terroristen" zu korrigieren, dass die Erstausstrahlung am 2. Februar stattgefunden hat. Im Augenblick ist die Sendung wieder in der Mediathek abrufbar.

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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
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