...im LIBE-Ausschuss des Europaparlaments
Am 15. Februar hat sich auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie befasst. In einer Anhörung kamen ein Experte des Bundeskriminalamts (BKA) zur Deaktivierung von Waffen und ein französischer Hochschullehrer zur angestrebten medizinischen Untersuchung zu Wort.
Die über zweistündige Anhörung kann auf dem Internetangebot des EU-Parlaments angesehen werden.
Michael Benstein vom BKA führe ab Minute 7 etwa 10 Minuten vor allem aus, dass er die Vorschläge der EU-Kommission als begrifflich unklar empfinde. Die derzeitige Formulierung würde ein Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen bedeuten, weil der Begriff der Ähnlichkeit nicht trennscharf sei. Er verwies darauf, dass ein derartiges Verbot mit bestimmten Kriterien in der Bundesrepublik Deutschland existiert habe, aber unzweckmäßig gewesen und daher zu Recht abgeschafft worden sei.
Auch die anschließende Fragerunde war interessant: Die Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) nahmen zum Teil mit geharnischten Worten die legalen Waffen der Sammler, Jäger und Sportschützen und damit diese Gruppen ausdrücklich in Schutz. Der Kommissionsvorschlag würde mehr schaden als nützen. Auch ansonsten zeigte sich, wie schon im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, großes Interesse der Abgeordneten und erhebliche Skepsis an den Kommissionsvorschlägen bis hin zur offenen Ablehnung, insbesondere bei den Konservativen (ECR), Liberalen (ALDE) und den sog. Euroskeptikern. Auch die Sozialdemokraten (S&D) nehmen den Entwurf nicht kritiklos hin und sie scheinen Handlungsbedarf eher bei der Waffenkennzeichnung, Deaktivierung und Bekämpfung der illegalen Waffen zu sehen.
In seinen Antworten sprach sich Benstein klar gegen eine Aufstufung von Waffen der Kategorie B zu A aus, also gegen ein künftiges Verbot von bisher (nur) erlaubnispflichtigen Waffen. Darüber hinausgehend befürwortete er offen den kontrollierten legalen Waffenbesitz durch Bürger.
Nach eineinhalb Stunden der Anhörung führt der Gerichtsmediziner Renaud Bouvet von der Universität Rennes etwa 10 Minuten lang zur beabsichtigten medizinischen Untersuchung von Waffenbesitzern aus. Überwiegend erläutert er mangelnde wissenschaftliche Nachweise des Zusammenhangs von Straftaten und psychischen Erkrankungen. Insgesamt warf er mehr Fragen auf als Antworten zu geben, bezweifelte aber eher die Sinnhaftigkeit einer Massenuntersuchung von legalen Waffenbesitzern.
Auch in der Fragerunde schienen die Abgeordneten nicht vom Kommissionsvorschlag überzeugt zu sein, obgleich es hier durchaus Stimmen gab, die die Nützlichkeit der Untersuchungen bejahten.
Ebenso wie schon im Binnenmarktausschuss prallte die Kritik der Abgeordneten und in diesem Fall auch die eindeutigen Aussagen der beiden Experten von den Vertretern der Kommission anscheinend spurlos ab, wie sich zeigt, als diese nach zwei Stunden das Wort ergriffen. Erneut wurden dabei Begrifflichkeiten und der legale und illegale Waffenbesitz bunt durcheinandergeworfen und aus zum Teil sehr emotionalen Ausführungen konnte ein erheblicher Verschärfungs- und Verbotseifer geschlossen werden.
Vorsichtig aber wohl eher ausgewogen äußerte sich abschließend die schwedische Grünenpolitikerin Bodil Valero, der als Berichterstatterin des Ausschusses in dieser Angelegenheit besondere Bedeutung zukommt.
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