die Infektionszahlen haben sich in den letzten Wochen äußerst erfreulich entwickelt und wir alle hoffen, dass der Sommer mehr als eine Atempause in der Pandemie ist. Auch an der TU Dresden wollen wir nun weitere Öffnungsschritte wagen, die jedoch – auch vor dem Hintergrund der sich rasch verbreitenden Delta-Variante des Coronavirus – mit äußerster Vorsicht gegangen werden müssen.
Als größte Dresdner Arbeitgeberin und größte Bildungseinrichtung in Sachsen trägt die TUD mit ihren rund 40.000 Angehörigen eine große Verantwortung in der Stadt und der Region. Daher bitten wir Sie herzlich, auch weiter Ihren Beitrag zu leisten, um die Pandemie zu beenden.
Folgende Maßnahmen zum Infektionsschutz an der TU Dresden sind weiterhin gültig:
- Beachten der sog. AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen bei einer Inzidenz >10 (mit Ausnahme des direkten Arbeitsplatzes) oder wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Wenn das Abstandhalten nicht möglich ist, gilt diese Pflicht auch am Arbeitsplatz und im Freien.
- aktualisiertes Maßnahmenkonzept für Leiter:innen von Struktureinheiten
Bei allen Veranstaltungen, die auf dem Campus in Präsenz stattfinden, muss eine
Kontakterfassung mittels Corona Warn-App oder analog sichergestellt werden. Festlegungen zu Lehre und Prüfungen sind in der Rundmail des Prorektors Bildung (zu finden unter
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/coronavirus) separat beschrieben. Den Regelungen an der TU Dresden liegt die aktuelle
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zugrunde.
Um noch mehr Sicherheit zu erreichen, bitten wir Sie außerdem eindringlich, auch Folgendes zu beachten:
- Eine Testpflicht für Beschäftigte besteht bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 nicht mehr. Wir möchten Sie dennoch ermuntern, von dem freiwilligen Testangebot (2x pro Woche) Gebrauch zu machen, das weiterhin kostenlos durch den Freistaat zur Verfügung gestellt wird. Auch Geimpfte und Genesene sollten sich regelmäßig testen, da eine Corona-Infektion und -Übertragung nicht komplett ausgeschlossen werden kann.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, nutzen Sie – wo immer möglich – das mobile Arbeiten und vermeiden Sie die Präsenz vor Ort. Das gilt auch für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Veranstaltungen auf dem Campus, Tagungen
Uns erreichen in diesen Tagen zahlreiche Anfragen, welche Veranstaltungen abseits der Lehre nun auf dem Campus erlaubt sind. Antworten dazu finden Sie in den
FAQ auf den Corona-Webseiten.
Arbeiten mobil und in Präsenz
Zum 30. Juni läuft die Homeoffice-Pflicht im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus. Dennoch ist weiterhin die mobile Arbeit – wo sie möglich ist – der Arbeit in Präsenz vorzuziehen. Über die neuen Regelungen informierten ein
Rundschreiben des Kanzlers und die
Beschäftigten-Rundmail vom 29. Juni 2021 (Zugang nur mit ZIH-Login).
Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind ein zentraler Baustein der Pandemiebekämpfung. Seit dem 7. Juni 2021 ist die Priorisierung in Sachsen aufgehoben, sodass alle Interessierten mit Wohnsitz in Sachsen – auch die Studierenden – einen Impftermin bekommen können. Nach
Informationen des Freistaates steht mittlerweile ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Darüber hinaus läuft derzeit an der TU Dresden eine
Impfaktion für
Beschäftigte über unseren betriebsärztlichen Dienst. Auch für unsere Studierenden bemühen wir uns, noch vor Beginn des nächsten Wintersemesters Impfangebote zu organisieren.
Lassen Sie uns gemeinsam weiter achtsam sein und bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen auch im Namen des Erweiterten Rektorats
Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
Rektorin