angesichts der kritischen pandemischen Lage in Sachsen hat die Landesregierung am vergangenen Samstag eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 22. November und zunächst bis 12. Dezember gelten wird. Die Verordnung sieht eine Reihe von Einschränkungen vor allem für ungeimpfte Personen vor, sie enthält jedoch keine wesentlichen Änderungen für Lehre und Prüfungen an den Hochschulen. Der Gesetzgeber erkennt damit den wichtigen Bildungsauftrag an, den die Hochschulen – also auch wir an der TU Dresden – haben, ebenso wie die Hochschulautonomie bei der konkreten Ausgestaltung von Lehre und Forschung. Wir sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst und fühlen uns mehr denn je verpflichtet, gemeinsam alles zu tun, um die Pandemie einzudämmen und die Gesundheit aller zu schützen.
Aus den uns gemeldeten Campus-Infektionszahlen wissen wir, dass die TU Dresden bislang nicht zum Anwachsen des Pandemiegeschehens beiträgt. Gründe dafür sind wohl die in repräsentativen Befragungen erhobene sehr hohe Impfquote unter den Studierenden und Lehrenden sowie die konsequente Umsetzung von 3G und AHA-Hygieneregeln auf dem Campus.
Gleichwohl hat sich das Erweiterte Rektorat entschlossen, den Lehrbetrieb durch folgende Maßnahmen zusätzlich zu sichern. Ziel dieser Anpassungen ist es, unser Versprechen einhalten zu können, in diesem Wintersemester weiterhin so viel Präsenzlehre wie möglich anbieten zu können. Wir bitten Sie daher nachdrücklich um die Einhaltung dieser Regelungen.
Maskenpflicht
Es gilt eine grundsätzliche
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, in Lehrveranstaltungen auch am Platz und auch, wenn ein Mindestabstand zu anderen Menschen eingehalten wird. Beim Sprechen darf die Maske, wenn erforderlich, abgenommen werden. Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht immer dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann. Wir empfehlen aber nachdrücklich, die Maske
immer und
überall auf dem Campus zu tragen. Verwenden Sie wenn irgend möglich eine FFP2-Maske, die den besten Schutz für alle gewährleistet.
Lehre in Präsenz und digital
Grundsätzlich halten wir daran fest, dass möglichst viel Präsenzlehre stattfindet. Was jedoch nicht heißt, dass Präsenzlehre stattfinden muss. Die Lehrenden können die Entscheidung zwischen Präsenz, hybrid oder online im Austausch mit den Studierenden nach eigener Abwägung treffen und dabei neben der Raumkapazität und -ausrüstung auch das Gesundheitsrisiko sowie die Bedarfe derer berücksichtigen, denen die Teilnahme an Präsenzlehre aufgrund eigener oder familiärer Umstände in der derzeitigen Corona-Lage immer schwerer fällt.
3G+-Regel für praktische Lehre
Für alle Lehrveranstaltungen mit hohem bzw. engem Kontaktaufkommen (z.B. Praktikumsgruppen) und damit einhergehender besonderer Gefährdung empfehlen wir den Lehrverantwortlichen, die derzeit geltende 3G-Zugangsregel auf 3G+ zu erweitern. Dann müssen alle, also auch die Geimpften und Genesenen, einen gültigen Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorlegen oder vor Ort unter Aufsicht durchführen, um an der Lehrveranstaltung teilzunehmen. Ob eine Lehrveranstaltung zu dieser Kategorie gehören soll, entscheiden die Dekanate auf Antrag der Lehrverantwortlichen.
Aussetzen von Präsenzlehre nach Infektionsfall
Wir möchten nochmals eindringlich daran erinnern, dass gemäß dem
Prozessablauf bei Infektionen Studierender alle, die sich nachweislich eines positiven Tests (Antigen- oder PCR-Test) mit COVID19 infiziert haben, dazu verpflichtet sind, dies umgehend den Lehrenden aller Lehrveranstaltungen zu melden, die sie während der infektiösen Phase besucht haben. Um die Weiterverbreitung der Infektion möglichst effizient zu verhindern, wird der Prozessablauf ab sofort dahingehend ergänzt, dass
alle betroffenen
Lehrveranstaltungen bzw. Praktikumsgruppen nach dieser Meldung für eine Woche in Präsenz ausgesetzt und – wenn möglich – in den virtuellen Raum verlegt werden. Diese Regelung gilt selbstverständlich ebenso, sollte ein Infektionsfall bei den Lehrenden vorliegen.
Sonstige Veranstaltungen am Campus
Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung untersagt ab 22. November bis zunächst 12. Dezember alle sonstigen Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um Lehre und Prüfungen, dienstliche Veranstaltungen oder notwendige Gremiensitzungen handelt.
Impfangebot verlängert
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die gemeinsam mit dem DRK organisierte Impfaktion im Hörsaalzentrum an der Bergstraße vom
29. November bis zum 22. Dezember 2021 verlängert wird.
Nähere Informationen zum Impfangebot finden Sie
hier.
Das Erweiterte Rektorat bedankt sich ausdrücklich für das große Engagement, mit dem Lehrende und Lernende weiterhin diese fortgesetzten Belastungen tragen. Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen weiteren Maßnahmen trotz der zugespitzten Corona-Lage unserer besonderen gemeinsamen Verantwortung gerecht werden: hochwertige Bildung mit möglichst viel Präsenz bereitzustellen und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Nur wenn wir alle verantwortungsvoll miteinander umgehen, ist eine erfolgreiche Umsetzung dieser Regelungen möglich.
Bleiben Sie gesund!