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„Integration von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken“

Ausschreibung

Um die Beratungsstrukturen für queere Geflüchtete und Migrant*innen außerhalb der Ballungszentren zu stärken, bieten wir mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung und in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Förderung für Projekte an. Unser Ziel ist Empowerment sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe für LSBTIQ* mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund zu ermöglichen und zu stärken. Daher steht neben der finanziellen Förderung auch der Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten im Fokus des Förderprogramms. Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, die außerhalb der großen Ballungsgebiete in Deutschland agieren.

Queere Geflüchtete und LSBTIQ* mit Migrationsgeschichte benötigen Informationen über spezifische Angebote in der Umgebung, über Unterbringungsmöglichkeiten, über ihre Rechte im Asylverfahren, Chancen im Berufsleben, ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Empowerment ist ein wichtiger Baustein für Inklusion und politische und soziale Partizipation. Vor allem außerhalb der Ballungszentren sind entsprechende Angebote seltener, weniger bekannt und schwerer erreichbar.
Um Angebote sichtbarer zu machen, zu vernetzen und damit auch mehr Betroffenen Zugang zu ermöglichen, möchten wir gezielt Projekte außerhalb der Ballungsgebiete fördern, die zum Beispiel

  • Beratung
  • Sprachkurse
  • Arbeitsplatzvermittlung
  • Unterbringung
  • Schutzräume
  • Gruppen
  • Vernetzung
  • Workshops

für LSBTIQ* Menschen mit Flucht und/oder Migrationsgeschichte anbieten oder anbieten möchten.
Förderfähig sind sowohl neue Einzelprojekte, als auch die Weiterentwicklung bestehender Strukturen.
Pro Organisation bzw. Projekt können einmalig zwischen 13.000,00 und 20.000,00 EUR gefördert werden.
Selbstorganisationen und Projekte, die von Menschen mit eigener Flucht- und/oder Migrationsgeschichte geleitet werden, sind im Sinne unseres Förderprogramms besonders unterstützenswert. Wir freuen uns besonders über Anträge aus Städten, Orten und Landkreisen mit weniger als 500.000 Einwohner*innen.
Die zu Grunde liegenden Konzepte der zu fördernden Projekte müssen darauf abzielen, Antworten auf mindestens eine der folgenden Fragestellungen zu finden:

  • Wie können queere Geflüchtete und Migrant*innen auf Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam werden?
  • Wie können Menschen mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte bei der Bewältigung internalisierter Diskriminierungsängste unterstützt werden? Welche besonderen Bedarfe gibt es?
  • Wie kann Integration und soziale und politische Teilhabe für LSBTIQ* Geflüchtete und LSBTIQ* Migrant*innen gezielt und nachhaltig gefördert werden?
  • Welche besonderen Herausforderungen erleben LSBTIQ* Geflüchtete und LSBTIQ* Migrant*innen außerhalb der Ballungsgebiete und wie kann diesen begegnet werden?
  • Wie können Anlaufstellen und Personal geschult und sensibilisiert werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen für ein nachhaltiges Empowerment und eine erfolgreiche Integration geschaffen werden?

Um einen Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen geförderten Projekten zu ermöglichen, bietet das Gesamtprojekt regelmäßige Vernetzungstreffen an. Sowohl monatliche digitale Treffen als auch zwei Präsenz-Treffen in Berlin und Köln. Die Treffen sollen den zu fördernden Einzelprojekten die Möglichkeit bieten, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Außerdem wollen wir die Erfahrungen nutzen, um auch wirksame Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Projekte umsetzen zu können. Zusätzlich wird ein regelmäßiger Austausch mit der Leitung des Gesamtprojekts die erfolgreiche Durchführung der Einzelprojekte fördern.

Wünschenswert ist, dass im Projektkonzept bereits enthalten ist, wie das Projekt nach Ablauf des Förderzeitraums weiter bestehen und arbeiten will.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Projektförderung können gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland stellen. Das Projekt selbst muss sich auf Gebiete außerhalb der Ballungszentren fokussieren. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel muss im Verlauf des Projekts durch einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht belegt werden. So ist zum Abschluss des Projekts ein umfassender Sachbericht der Projektarbeit vorzulegen (siehe auch Abschnitt Fristen). Um einen Austausch zwischen den geförderten Projekten zu ermöglichen, setzen wir die Bereitschaft voraus, während der Projektlaufzeit von 8 Monaten an monatlichen, digitalen Vernetzungstreffen teilzunehmen, sowie ebenfalls an zwei Präsenz-Treffen im Juni 2024 und Anfang 2025 (Anreise, Übernachtung und Verpflegung werden vom Gesamtprojekt getragen). Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. Fragen zu Ihrer Projektidee beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen der Antragsberatung. Melden Sie sich dazu gerne bei uns per E-Mail oder telefonisch.

Fristen
Vollständige Projektanträge können bis zum 31.03.2024 eingereicht werden.
Eine Auswahl-Kommission bestehend aus Menschen mit eigener Flucht- und/oder Migrationsgeschichte, Mitarbeitenden des LSVD, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sowie der Robert Bosch Stiftung sichtet die Anträge und trifft eine Auswahl bis zum 30.04.2024. Die Entscheidung über eine Förderung wird Anfang Mai mitgeteilt.
Die Projektlaufzeit soll in der Regel am 01.06.2024 beginnen und 8 Monate bis zum 31.01.2025 laufen.
Ein Zwischenbericht (eine DINA4 Seite) ist bis zum 01.10.2023 einzureichen.
Der abschließende Sachbericht und Verwendungsnachweis sind bis zum 28.02.2025 einzureichen.
 
Einzureichende Unterlagen
(jeweils unterschrieben; postalisch sowie digital als PDF-Datei)

  • Projektantrag (ausgefülltes Formular)
  • Finanzplan (siehe beigelegtes Informationsblatt)
  • Ggf. zusätzliche Unterlagen wie z.B. Vereinsregisterauszug 

Kontaktdaten
Familien- und Sozialverein des LSVD e.V.
Rheingasse 6
50676 Köln
Projekt: Integration von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken
Projektleiterin: Chantal Müller
Telefon: 0221 – 92 59 61 18
E-Mail: chantal.mueller@lsvd.de

Hier findet sich die ganze Ausschreibung als PDF.

Gefördert von

In Zusammenarbeit mit










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Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ*). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt - wir wollen, dass LSBTIQ* als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

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