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Infobrief Dezember 2014 18.12.2014
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

In dieser Jahreszeit sind Rückblicke kaum zu vermeiden, aber ich will es kurz machen: Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. hat ein gutes Jahr 2014 hinter sich. Mehr Mitglieder, mehr Wettkampfteilnahmen und mit Steel Challenge sogar eine neue Disziplin - unser Verband wächst und gedeiht in jeder Hinsicht. Mit der IPSC-Steuerproblematik hat uns das Bundesministerium der Finanzen zwar einen Knüppel zwischen die Beine geworfen, aber den Kampf um unseren Sport haben wir noch nie gescheut und werden wir auch dieses Mal für uns entscheiden, dessen bin ich sicher.

Im kommenden Jahr begehen wir als Sportschützen-verband bereits unseren 40. Geburtstag. Wir alle haben Grund, uns über die Zahl zu freuen und stolz auf unseren BDS zu sein. Das runde Jubiläum wird durch ein Bundespokalschießen am 3. Oktober 2015 in Philippsburg und mit einem Festakt am 28. November 2015 in Berlin gebührend gefeiert werden. Zu diesen Feierlichkeiten lade ich bereits heute ganz herzlich ein - streichen Sie sich die Termine gleich im Kalender an.

Bis dahin wünsche ich frohe und schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
 
Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

nach dem Ende des Sportjahres hat der BDS vor dem Jahreswechsel noch seine verwaltungsmäßigen Hausaufgaben erledigt. In dieser Ausgabe des Infobriefs lesen Sie daher auch über die Bundesdelegiertenversammlung in Kassel im November und die dort vorgenommenen Weichenstellungen für die nächsten Jahre, insbesondere zur Problematik der Gemeinnützigkeit von IPSC. Hierzu finden Sie weiter unten auch eine Handreichung für Vereine zum IPSC-Sportbetrieb ab 2016. Getreu dem Motto "zwei Juristen/Steuerberater, drei Meinungen" ist bei vielen Details das letzte Wort noch nicht gesprochen, aber es ist jetzt schon klar: Es geht weiter und es gibt keine unlösbaren Probleme.

Neben weiteren Informationen zum BDS haben wir im fünften und letzten Infobrief des Jahres 2014 auch ein kleines Gewinnspiel.

Das neue Jahr wirft auch sportlich schon seine Schatten voraus: Pünktlich mit dieser Information können Sie die Termine 2015 einsehen. Der BDS hat nach dem Jahreswechsel schießsportlich wieder sehr viel zu bieten. Vor Beginn des neuen Sportjahres steht aber noch die IWA an und ich lade die Messebesucher bereits jetzt herzlich ein, am Stand des BDS vorbeizusehen.

Bis dahin wünsche ich ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Jahreswechsel!

Ulrich Falk
Bundesdelegiertenversammlung 2014

Am 29. November 2014 fand in Kassel die diesjährige Bundesdelegiertenversammlung (BDV) statt.

Die 185 erschienenen stimmberechtigten Vertreter des BDS - Delegierte und Präsidium - nahmen zunächst den aktuellen Lagebericht von Präsident Friedrich Gepperth entgegen. In diesem wurde über das momentane Verhältnis zu Politik und Verwaltung ebenso berichtet, wie über die Veränderungen, die der BDS im laufenden Jahr erfahren hat: eine neue Öffentlichkeitsarbeit, die gewonnene Klage gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA) und der seither verbesserte Zugang zur Behörde sowie viele Neuigkeiten aus dem nationalen und internationalen Sportbetrieb. Breiten Raum nahm selbstverständlich die ungerechtfertigte Schlechterstellung von IPSC im Steuerrecht ein.

Dieser Punkt war es dann auch, zu dem auf der BDV die Weichen für die Zukunft gestellt wurden: Durch Änderung der Satzung und weitere Beschlüsse über den Geschäftsbetrieb des BDS wurde der Weg dafür frei gemacht, dass IPSC unter den geänderten steuerlichen Bedingungen weiter betrieben werden kann.
Präsident Gepperth erläuterte, dass sich am Status von IPSC als genehmigtem Schießsport nichts geändert habe. Allerdings erfordere die aktuelle steuerliche Behandlung von IPSC eine geänderte Handhabung und spätestens ab 2016 auch eine verbesserte Kostenstruktur.
Langfristig strebt der BDS eine Rückkehr zu rechtmäßigen Verhältnissen an. Einstimmig beschloss die BDV dann auch, hierfür erforderlichenfalls den Klageweg zu beschreiten. Friedrich Gepperth machte klar, dass es unter seiner Präsidentschaft keinen Verzicht auf IPSC geben werde und er diesen mutmaßlich politisch motivierten Angriff auf die Sportausübung des BDS ebenso abwehren werde wie die bisherigen.

Die geänderte Satzung kann auf der Homepage des BDS eingesehen werden.

Die geordneten Finanzen des Bundesverbands und das nahezu ausgeglichene Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 machten es den Delegierten leicht, dem geschäftsführenden Vorstand und dem Präsidium einstimmig die Entlastung für 2013 auszusprechen.
 
Die Bundessportleiter konnten von einem höchst erfolgreichen Sportjahr 2014 berichten. Die Vielzahl der Deutschen Meisterschaften des BDS und viele Teilnahmerekorde bezeugen nachdrücklich die sportliche Attraktivität des Verbands.
 
Falk, 18.12.2014

Genehmigung der geänderten Sportordnung

Mit Bescheid vom 17.11.2014 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) vom BDS bereits 2010 beantragten Änderungen der Sportordnung genehmigt. Der Weg zum Genehmigungsverfahren musste erst einmal durch eine Klage freigemacht werden. Zunächst vertrat das BVA nämlich die Ansicht, eine einmal genehmigte Sportordnung könne nur im extremen Ausnahmefall noch geändert werden. Dieser abstrusen Rechtsansicht hat das Verwaltungsgericht im Frühjahr 2014 eine Abfuhr erteilt - der Infobrief berichtete in seiner Ausgabe aus dem Mai 2014.
Im jetzt abgeschlossenen Genehmigungsverfahren fiel es den mittlerweile neu mit dieser Aufgabe betrauten Beamten im BVA zu, die Scherben der Vorgänger wegzukehren. So konnte im konstruktiven Austausch zwischen BVA und BDS die nicht ganz einfache Aufgabe jetzt zu einem guten Abschluss gebracht werden.
Neben Änderungen und Aktualisierungen in vielen Teilen der Sportordnung (A, J, K, L, P, S und Z) ist nun Steel Challenge offiziell genehmigt und damit neuer Bestandteil des Sportprogramms des BDS 1975 e.V. Die aktuelle Sportordnung findet sich auf der Verbandsseite des BDS.

Falk, 18.12.2014

Die neue BDS-Disziplin "Steel Challenge"

Das ohnehin schon abwechslungsreiche Sportprogramm des BDS wird noch bunter: Als neue Disziplin hat das Bundesverwaltungsamt am 17. November 2014 "Steel Challenge" genehmigt. Die "stählerne Herausforderung" kann ab sofort im BDS geschossen werden. 

Bei Steel Challenge wird ausschließlich auf runde oder rechteckige Stahlplatten geschossen. Eine Besonderheit hierbei ist, dass es keine Trefferzonen („Ringe" oder "Punkte") gibt, sondern - ähnlich dem Wurfscheibenschießen - nur zwischen Treffer und Fehler unterschieden wird. Es werden keine Klappscheiben verwendet, das heißt, die Stahlplatten fallen nicht um, sondern die Treffer werden durch den akustischen („Pling“) und optischen Eindruck erkannt, die beim Einschlag des Geschosses auf der Stahlplatte entstehen.

Die Wertung erfolgt ausschließlich über die Zeit, die der Schütze für den ordnungsgemäßen Abschluss aller Teilübungen benötigt. In der Regel wird jede Teilübung von jedem Schützen 5-mal geschossen, wovon die 4 besten Durchgänge gewertet werden. In jedem Durchgang gibt es 5 zu beschießende Ziele, die in freier Reihenfolge zu treffen sind. Die Anzahl der abzugebenden Schüsse unterliegt dabei keiner Einschränkung, das heißt, nicht getroffene Ziele dürfen erneut beschossen werden. Ablauffehler werden bestraft, indem 3 Sekunden zur erreichten Zeit hinzuaddiert werden. Die maximale Zeit pro Durchgang beträgt 30 Sekunden. Die Zeit, die für die jeweiligen Durchgänge benötigt wird, wird elektronisch gemessen und bestimmt das Ergebnis; der Schütze mit der insgesamt geringsten Gesamtzeit gewinnt.

Das vollständige Regelwerk finden Sie im Internet.

Bilder unten: Typische Steel Challenge Übungen

Falk, 18.12.2014

IPSC Sportbetrieb ab 2016 - Handreichung für BDS Vereine

Aufgrund eines Anwendungserlasses des Bundesministeriums der Finanzen wird seit diesem Jahr die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens in Frage gestellt. Es handelt sich um eine rein steuerrechtliche Angelegenheit: IPSC ist weiterhin genehmigter Schießsport des BDS als anerkanntem Schießsportverband und Auswirkungen auf das Waffenrecht gibt es nicht.
Der BDS Bundesverband wehrt sich politisch und im Zusammenspiel mit den Landesverbänden bald auch gerichtlich gegen die unzutreffende Behauptung, IPSC sei kein gemeinnütziger Sport. Die Lösung der Problematik wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn sie im Klagewege herbeigeführt werden muss. Bis 31.12.2015 kann IPSC wie gewohnt noch als gemeinnütziger Schießsport weiter betrieben werden. Für die Zeit vom 1.1.2016 bis zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit muss IPSC im Verein entweder eingestellt werden oder vom übrigen Schießsport getrennt im sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen; die Umstellung bringt einigen Aufwand und nicht unerhebliche Kosten mit sich, ist aber zu bewältigen!
Der BDS wird weiterhin IPSC anbieten und Ausbildung und Meisterschaften gehen selbstverständlich weiter. Steuerrechtlich ist der Königsweg für die erforderlichen Umstellungen noch nicht gefunden, aber auf gegenwärtigem Stand können den Mitgliedsvereinen des BDS folgende Empfehlungen gemacht werden und wird Ihnen dringend angeraten:
 
Lassen Sie sich rechtlich beraten
Der BDS ist bemüht, seine Vereine bestmöglich zu unterstützen, aber mit einer Einzelberatung von 2.000 unterschiedlichen Mitgliedsvereinen ist der Bundesverband organisatorisch überfordert. Nehmen Sie diese Handreichung mit zum Steuerberater und finden Sie vor Ort rechtzeitig einen für Ihren Verein vom Aufwand, von den Kosten und vom Bedarf her gangbaren Weg; Hinweise für Steuer- und Rechtsberater finden sie unter 4. weiter unten. Diese Handreichung stellt einen Zwischenstand dar, ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und erhebt weder den Anspruch auf Allgemeingültigkeit noch auf steuerrechtliche Unfehlbarkeit.

Ändern Sie 2015 erforderlichenfalls die Satzung!

  • Wenn zur Zeit in der Vereinssatzung IPSC als Vereinszweck genannt wird - beispielsweise im Rahmen einer Disziplinaufzählung - so ändern Sie diese Regelung bis spätestens Ende 2015: Vereinszweck von BDS-Vereinen ist die Förderung des Schießsports! Eine detailliertere Beschreibung ist unnütz und im Moment sogar schädlich, weil IPSC momentan nicht als gemeinnütziger Vereinszweck gilt. Wird IPSC auch nur als einer von mehreren Zwecken genannt, entfällt stets die gesamte Gemeinnützigkeit des Vereins; dies kann im Extremfall auch zum Wegfall des Vereinsvermögens führen! 
  • Sollte der Vereinszweck im Moment ausschließlich IPSC-Schießen sein, wäre die Satzungsänderung besonders bedeutsam, denn bei Fortfall des einzigen steuerbegünstigten Zwecks würden dann nicht nur Verlust der Gemeinnützigkeit und ggf. des Vereinsvermögens drohen, sondern die komplette Auflösung des Vereins. Ohnehin sollte man sich als BDS Verein nicht mit einer Einschränkung in der Satzung der Möglichkeit berauben, den gesamten Schießsport des BDS in allen Facetten auszuüben.   
  • Beachten Sie bei der Satzungsänderung die erforderliche Zeit für den Beschluss durch die Mitgliederversammlung, die nach der Vereinssatzung und dem BGB zu erfüllenden Formvorschriften (Ladung und Frist) und den Zeitbedarf für die Beurkundung und/oder Registereintragung der Änderung. Bis 31.12.2015 muss alles erledigt sein!  

Betreiben Sie ab 2016 IPSC im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb weiter!
Auch gemeinnützige Vereine dürfen sich wirtschaftlich betätigen, sei es beim Warenverkauf, durch eine Vereinsgaststätte oder auch mit nicht gemeinnützigem Sportschießen. Nutzen sie diese Möglichkeit ab 1.1.2016 für IPSC, beachten dabei aber unbedingt und strikt folgende Punkte:

  • Betreiben Sie IPSC vollständig und ausschließlich im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Satzungsänderung ohne Umsetzung im Geschäftsbetrieb alleine bringt nichts. Bereits jetzt werden Finanzämter angewiesen, künftig besonders genau zu prüfen, ob IPSC unabhängig vom Satzungsinhalt nicht doch außerhalb des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs weiter betrieben wird. Dies würde ebenso wie die unterlassene Satzungsänderung zum Verlust der gesamten Gemeinnützigkeit und den oben erwähnten drastischen Folgen führen. 
  • Erfassen Sie alle mit IPSC zusammenhängenden Vorgänge gesondert und versteuern Sie diese. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer anfallen. Rechnen Sie mit Mindereinnahmen und/oder damit, höhere Gebühren für IPSC nehmen zu müssen. Informieren Sie sich über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Ausgaben für IPSC zur Kompensation. 
  • Betreiben Sie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von IPSC kostendeckend. Führen Ausgabensenkungen und Gebührensteigerungen nicht dazu, dass sich IPSC selbst trägt, erwägen Sie einen eigenen, versteuerten IPSC-Beitrag einzuführen, aber   
  • verwenden Sie keinesfalls (unversteuerte) Mitgliedsbeiträge zur Deckung eines Defizits im IPSC Betrieb. Dies würde wiederum die Gemeinnützigkeit des Vereins akut gefährden! 
  • Trennen Sie allgemein Kosten des Vereins, die keiner Disziplin zugeordnet werden können (Vereinsverwaltung, einheitliche Schießstandkosten, allgemeine Auslagen,…) nach sachgerechten Kriterien auf (z. B. Umsatzanteile, Verhältnis der Schießtermine, Verhältnis der Mitglieder mit IPSC Lizenz zu allen Mitglieder,…) und decken Sie den so ermittelten IPSC-Anteil aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Finanzamt nach, welche Pauschalmethode dort akzeptiert wird.      

Ergänzende Informationen bzw. Hinweise für Steuerberater und Rechtsanwälte:

  1. Fundstelle der auslösenden Regelung: Neubekanntmachung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) des Bundesministeriums für Finanzen vom 31.01.2014 „zu § 52 – gemeinnützige Zwecke“ 6. (S. 32). 
  2. Gemeinnützigkeit von IPSC:
  • Die Förderung des Sports ist ein gemeinnütziger Zweck; § 53 Abs. 2 Nr. 21 AO.
  • Sportschießen ist Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts; Bundesfinanzhof Urt. v. 28.05.1986, Az. I S 17/85, NV 1987, 705.
  • IPSC ist Sportschießen; Genehmigung der Sportordnung des BDS vom 28.04.2006 i. V. m. § 15a Abs. 1 S. 1 WaffG. 
Falk, 01.12.2014
Forum Waffenrecht – Beitritt als Förderkreismitglied

Zum Jahresausklang bedanke ich mich im Namen des BDS an dieser Stelle sehr herzlich beim Forum Waffenrecht (FWR), besonders beim Vorsitzenden Hans-Herbert Keusgen und dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Frank Göpper.

Der BDS konnte und kann in all seinen waffenrechtlichen Anliegen und bei all seinen Problemen – wie beispielsweise beim Prozess gegen das BVA und dem Problem der Gemeinnützigkeit des IPSC-Sports – immer auf die volle und rückhaltlose Unterstützung des Forums zählen. In vielen Fällen war es nur durch das FWR möglich, dass der BDS nicht draußen vor der Tür blieb, sondern Zugang zu wichtigen Gesprächspartner fand. Denn auch mit bald 50.000 Mitgliedern gilt für den BDS: nur gemeinsam mit Partnern ist man stark genug und bekommen die eigenen Anliegen das nötige Gewicht, um überhaupt Gehör zu finden. Auch werden wir niemals vergessen, dass es IPSC-Schießen in genehmigter Sportordnung sowohl 2005 als auch 2009 nur durch den unermüdlichen Einsatz des FWR Vorsitzenden H.-H. Keusgen geben konnte und weiterhin gibt.

Deshalb bitte ich alle BDS Mitglieder zu erwägen, das FWR durch den Beitritt als Fördermitglied zu unterstützen und zu stärken. Den Jahresbeitrag von 12 € (bei Bankeinzug) oder 15 € (bei Rechnung) sollte der Kampf für unsere Rechte als Legalwaffenbesitzer und BDS Mitglieder allemal wert sein.
 
Friedrich Gepperth
BDS Präsident und
1.Stellvertreter des Präsidenten des FWR
18.12.2017

Gewinnspiel

Der BDS wird im neuen Jahr 40! Was ist Ihre Geschichte über den BDS, was haben Sie im Verband Unterhaltsames erlebt oder was können Sie Interessantes berichten? Schreiben Sie uns eine Nachricht. Unter allen Einsendungen, die uns mit dem Kennwort "Gewinnspiel" im Betreff an die Emailadresse infobrief@bdsnet.de spätestens am 15.01.2015 erreichen, verlosen wir folgende Preise:

1 caliber Jahresabonnement - gestiftet von der Fa. VS Medien GmbH 
2 x BDS-Fan-Päckchen, bestehend aus Kappe, Tragetasche, Kugelschreiber, Aufnäher, Aufkleber
5 x BDS-Aufnäher und Aufkleber Sets

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit der Gewinne auf andere Personen ist ausgeschlossen. Einsender erklären Ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung der Nachricht. Die Gewinner werden mit Namen und Wohnort im nächsten Infobrief veröffentlicht.

Falk, 18.12.2014

Westernschießen "Winter Trail"

Wilde Gestalten - Spannende sportliche Wettkämpfe und viel Spaß in historischer Wild-West-Kleidung gab es dieses Jahr am 8. November wieder auf dem "Winter Trail" der BDS Westernschützen (Bild):

Wenn Sie sich auch den Cowboyhut aufsetzen wollen, finden Sie auf der BDS-Übersichtsseite sowie ausführlich auf der speziellen Westernseite umfassende Informationen und Ansprechpartner.

Falk, 18.12.2014
Berichtigung: Erste IPSC Weltmeisterschaft

Im letzten Infobrief wurde angesprochen, dass die erste Weltmeisterschaft im IPSC-Schießen 1976 in der Schweiz gewesen sei. Unser Leser Gerd Schiefke macht aber zu Recht darauf aufmerksam, dass der "World Shoot I" schon ein Jahr früher stattgefunden habe: Bereits 1975 konnte im schweizerischen Glattfelden bei Zürich der erste weltweite Wettbewerb unseres heutigen IPSC-Schießens ausgetragen werden (die Organisation, die wir heute unter dem Namen IPSC kennen, wurde im Mai 1976 aus der Taufe gehoben). Der Wettbewerb 1975 wurde noch unter Jeff Cooper abgehalten. Erster Sieger in der Schweiz wurde Ray Chapman. Die deutsche Mannschaft erreichte mit den Schützen Krenkler, Braun, Hennig und Schiefke den vierten Rang!

Falk, 18.12.2014

Sportschützen Kirchen-Grindel haben neuen Pistolenstand

Seit kurzem haben die Sportschützen Kirchen-Grindel e.V. im Raum Altenkirchen etwas Einzigartiges zu bieten: Einen Mehrdistanz-Schießstand mit fernbedienbarem Fallscheibenautomat. Viel Fleiß und finanzielle Mittel haben die Sportschützen in den Umbau des 25m Schießstands für Klein- und Großkaliber investiert. Damit haben sich die Sportschützen Kirchen-Grindel auf eine Trendsportart beim Schießen eingestellt, das Mehrdistanzschießen. Außerdem wird einmal im Monat ein Vorderlader-Schießen angeboten. Es darf auf dem neu abgenommenen Schießstand auch mit der praktischen Sportflinte geschossen werden.

Der vorhandene, aus fünf Bahnen bestehende, Klein- und Großkaliberstand wurde umgebaut und den aktuellsten Richtlinien angepasst. Dazu gehören die Ausstattung des Kugelfangs mit splitterschutzsicheren Matten, ein Boden aus fangsicherem Material, die entsprechende Verkleidung der Wände und Decke, sowie die Erweiterung der Lüftungsanlage.

Vereine oder auch Einzelschützen die die neue Anlage kennenlernen möchten, bzw. Trainingsmöglichkeiten suchen, können unverbindlich mit den Sportschützen Kirchen-Grindel Kontakt aufnehmen; Ansprechpartner/Schießleiter:
Werner Schuh, Telefon:02741-7377, Mobil:0163-5689491
Alfons Hambürger, Telefon:02741-2117307, Mobil:0162-2097071
Schützenhaus, Telefon:02741-8614; Homepage

Schneider, 12.12.2014

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Impressum - Angaben gemäß §§ 5 TMG, 55 RStV - Betreiber und Kontakt:

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Steffen Ezell
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk

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