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Infobrief Mai 2016 25.05.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
"Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten"... soll Goethe gesagt haben. Auf jeden Fall ist für uns die aktuelle Nachrichtenlage etwas zwiespältig:

Einerseits ist das Problem der halbautomatischen Waffen der Jäger nach dem juristisch höchst zweifelhaften aber dennoch maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch ungelöst, aber andererseits haben die Koalitionsfraktionen und allen voran Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) versprochen, mit einer zügigen Gesetzesänderung den bewährten Rechtsstand wieder herzustellen und den Jägern ihre gewohnten Waffen wieder zurückzugeben.

Fast uneingeschränkt positiv war die Abstimmung des Innenausschusses des Europaparlaments zur Feuerwaffenrichtlinie. Das Abstimmungsergebnis räumt mit den dümmsten Vorschlägen der Kommission auf. Ein kleiner Wermutstropfen liegt darin, dass die Liberalisierungsvorschläge des BDS (noch) kein Gehör fanden. Ein größerer darin, dass das Votum des Innenausschusses noch nicht das letzte Wort ist, aber für die Abstimmung im federführenden Binnenmarktausschuss darf man nach dem Verlauf der bisherigen Beratungen guter Dinge sein.

Ein ganz dicker Mühlstein am Hals der rechtstreuen Waffenbesitzer ist aber, dass im Rat der EU geradezu absurde Absichten zum Waffenrecht kursieren und dort Magazinbegrenzungen vorgeschlagen werden; dazu weiter unten. Sportlich wären die Auswirkungen gering, aber nicht zuletzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Halbautomaten der Jäger hat gezeigt, dass die bloße Existenz von größeren Magazinen schnell zum Boomerang in Form von Waffenverboten werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich noch nicht eindeutig zu dieser Frage geäußert. Das sollte alsbald erfolgen und zwar durch die kompromisslose Ablehnung dieser neuen Schnapsidee. Das wird nicht nur der BDS bei der Politik in Bund und Bundesländern - gerade diejenigen mit Wahlen in diesem Jahr - bei jeder Gelegenheit einfordern, sondern sollte auch jeder Schütze weiterhin tun!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

um es kurz zu machen: Dieser Infobrief bringt Sie auf den aktuellen Stand zu Jägerhalbautomaten und die EU-Feuerwaffenrichtlinie. In beiden Angelegenheiten zeigen sich nun erkennbare Erfolge. Diese wurden möglich durch die erfolgte Information der Politik seitens der Betroffenenverbände und vor allem durch die bewundernswerte Aktivität der einzelnen Mitglieder gerade des BDS. Es gilt, damit nun nicht nachzulassen, sondern noch einen draufzusetzen... und dabei auch zu betonen, wie entscheidend (wahl-entscheidend) dieses Thema für Sportschützen, Jäger, Sammler, Industrie und Handel ist. Auch die Befürworter von Verschärfungen lassen schließlich in ihren Bemühungen nicht nach.

Ulrich Falk
Meisterschaften im BDS laufen auf vollen Touren

In den Landesverbänden des BDS laufen die Bezirks- und Landesmeisterschaften des Sportjahres 2016 bereits auf vollen Touren. Über die Internetseiten der Landesverbände können Termine und erste Ergebnisse abgerufen werden.
Bald stehen auch die vom Bundesverband ausgerichteten Deutschen Meisterschaften an.
Um rege Teilnahme an Wettbewerben auf allen Verbandsebenen wird gebeten.

BDS klagt wegen IPSC Benachteiligung

Am 29. April 2016 hat der Bundesverband des BDS Klage gegen die willkürliche und juristisch nicht haltbare Aberkennung der Gemeinnützigkeit von IPSC erhoben. Das für den Bundesverbandssitz zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus wird sich nun mit dieser Sache befassen.

Gleichzeitig geht der politische Kampf für die Wiederherstellung rechtmäßiger Verhältnisse bei IPSC weiter.

Nichts desto weniger muss der BDS auf allen Ebenen übergangsweise IPSC wie eine wirtschaftliche Betätigung betreiben. Das bringt Nachteile mit sich, aber der Sportbetrieb geht selbstverständlich weiter.

EU-Feuerwaffenrichtlinie: LIBE 9. Mai 2016

Am 9. Mai wurde im LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments (Innenausschuss) ohne weitere Aussprache zu hunderten Änderungsvorschlägen der Ausschussmitglieder zur Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Inzwischen liegt das Abstimmungsergebnis in englischer Sprache (.doc) vor.

Damit schlägt LIBE dem federführenden IMCO Ausschuss (Binnenmarktausschuss) insbesondere folgende für Sportschützen bedeutsame Änderungen vor:

  • Als Zielrichtung von Verschärfungen werden Terroristen, Kriminelle und Waffenschmuggler genannt. Jäger, Sportschützen und Sammler hingegen werden ausdrücklich in Schutz genommen und deren Bedeutung anerkannt.
  • Die sichere Aufbewahrung von Waffen soll durch die Mitgliedsstaaten sichergestellt werden.
  • Der standardisierte medizinische Test wird abgelehnt.
  • Die zeitliche Befristung wird abgelehnt.
  • Das Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen ("B7 zu A7") wird abgelehnt.
53 anwesende Abgeordnete zeugen erneut von großem Interesse an der Thematik. 43 von ihnen haben den Änderungsvorschlägen zugestimmt, 6 abgelehnt und 4 haben sich enthalten.
EU-Feuerwaffenrichtlinie: Rat

Drei Akteure sind an der Gesetzgebung der Europäischen Union beteiligt:
Erstens die Kommission, die die Verschärfungen des EU-Waffenrechts vorgeschlagen hat.
Zweitens das Europaparlament, das im laufenden Verfahren die Entwürfe berät.
Und drittens der Rat der EU, als Vertretung der Mitgliedsstaaten.
Nur durch das Zusammenwirken aller drei wird aus einem Vorschlag ein Gesetz der EU.

Während die Einschätzungen der Kommission durch Begründung ihrer Vorschläge bekannt sind und das Parlament öffentlich debattiert und abstimmt, hält sich der Rat bedeckt. Aus gut informierten Kreisen wurde aber bekannt, dass in der zuständigen Arbeitsgruppe für die Feuerwaffenrichtlinie GENVAL pikante Ansichten vertreten werden. Während eine Vielzahl von insbesondere osteuropäischen und skandinavischen Mitgliedsländern wenig bis gar nichts von Verschärfungen zu Lasten von legalen Waffenbesitzern hält, sprechen sich andere Länder für erhebliche Eingriffe aus: Insbesondere Südländer träumen von Waffenverboten wegen hoher Schusskapazität, verbunden mit dem Verbot entsprechender Magazine. In dieser Diskussion sind zuletzt 20 Schuss Obergrenzen für Kurz- und 10 Schuss Begrenzungen für Langwaffen erörtert worden. Damit verbunden wäre das Verbot und/oder die Kennzeichnung von größeren Magazinen und unklare Auswirkungen auf Waffen, die große und kleine Magazine aufnehmen können.

Pressemitteilungen der DJV-Verbändeallianz

Chaos bei den Waffenbehörden untragbar

(Berlin, 25. April 2016) Eine Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig, insbesondere für die effektive Bejagung von Wildschweinen: In den nächsten Tagen [...mehr(.pdf)]

Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort

(Berlin, 12. Mai 2016) In einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos, Staatssekretär  des  Bundeslandwirtschaftsministeriums, seine Länderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen "im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen  Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen." [...mehr(.pdf)]

(Anzeige) Fatales Erbe: Hitlers Waffengesetze

Der US-Amerikaner Dr. Stephen P. Halbrook hat mit seinem nun endlich in deutscher Sprache veröffent­lichten Werk über die restriktive und diskriminierende Waffengesetzgebung im „Dritten Reich“ eine wesentliche Lücke in der historischen Aufarbeitung der NS-Schreckensherrschaft geschlossen. Halbrook zeigt anhand von neu entdeckten Dokumenten aus deutschen und internationalen Archiven, sowie mittels zeitgenössischer Tagebücher, Briefe, Augenzeugenberichte und Zeitungsartikeln, wie die Nazis das aus der Weimarer Republik stammende Waffengesetz verschärften, um damit Juden, Kommunisten und alle anderen sogenannten Staatsfeinde und Volksschädlinge zu entwaffnen, zu entrechten und zu unterdrücken.

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Die zahllosen Bücher und wissenschaftlichen Abhandlungen über das „Dritte Reich“ und den Holocaust blendeten bisher diesen wichtigen Aspekt der Macht-Konsolidierung des nationalsozialistischen Regimes einfach aus – obwohl die Regulierung und schrittweise Kriminalisierung des privaten Waffenbesitzes der Bevölkerung nach der Machtergreifung zu einem zentralen Vorwand für willkürliche Verhaftungen und Hausdurchsuchungen wurde. Halbrook untermauert seine Beweisführung eindrucksvoll mit erschreckenden Einzelschicksalen von ganz normalen Bürgern, die so zu Staatsfeinden wurden: Juden und Nichtjuden, sogenannte Zigeuner und Sozialdemokraten, Weltkriegsveteranen und Künstler, die wegen einer Sportwaffe, eines alten Offiziersdegens oder einer Jagdbüchse in die Maschinerie einer willfährigen Verwaltung, Justiz und Polizei gerieten. Für viele gab es kein Entkommen aus „Schutzhaft“ und KZ.

Dass es sich bei „Fatales Erbe – Hitlers Waffengesetze“ um keine abgeschlossene Thematik aus längst vergangenen Zeiten handelt, wird offensichtlich bei der Betrachtung der Nachkriegsgeschichte des NS-Waffengesetzes, dem sich das Vorwort des deutsch-israelischen Politikwissenschaftlers Dr. David Th. Schiller annimmt: Das „Reichswaffengesetz“ blieb nicht nur bis Anfang der 1970er Jahre gültiges Gesetz in West-Deutschland und in Berlin. Es liefert weiterhin die Zielrichtung, Grundlage, Struktur und Diktion für das Bundeswaffengesetz – und das trotz zahlloser Änderungen, Neufassungen und Reformversuche des Bundeswaffengesetzes, die bis in unsere Tage andauern.

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