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Infobrief August 2014 14.08.2014
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

Die Sommerpause des Bundestages ist zur Hälfte vorüber und das politische Leben in Berlin ist noch einige Wochen etwas ruhiger als gewohnt. Allenfalls die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Waffen - der BDS berichtet in dieser Ausgabe des Infobriefs - erinnert daran, dass noch viele politische Dauerbaustellen auf uns warten.

Gar nicht geruhsam, das aber in einem guten Sinn, ist das bisherige Sportjahr des BDS. Die absolvierten Deutschen Meisterschaften deuten darauf hin, dass 2014 ein gutes, vielleicht sogar ein rekordverdächtiges Jahr in sportlicher Hinsicht werden wird. Bereits vor dem zweiten Teil der IPSC Wettbewerbe mit Kurzwaffen und dem Großereignis der Standardwettbewerbe in zwei Wochen haben wir bereits die Schwelle von 1.500 Starts überschritten. 

Ich bin mir sicher, dass das reibungslose Zusammenspiel aller Gremien des BDS und das überragende Engagement unserer Schützen auch weiterhin Erfolgsgaranten für den Verband sein werden.

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth
Inhalt

Trotz Sommerstimmung geht die politische Arbeit in Berlin weiter

Bild: Präsident Gepperth in luftiger Höhe auf der Fußgängerbrücke zwischen dem Paul-Löbe- und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages mit Blick auf den Reichstag.

Falk, 13.08.2014
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Schützen,

"nach der Wahl ist vor der Wahl", kann man frei nach Sepp Herberger sagen. Nachdem in der Erstausgabe des BDS Infobriefs Mai 2014 die anstehende Europawahl breiten Raum einnahm, stehen nun am 31. August 2014 in Sachsen Landtagswahlen vor der Tür. Erneut haben wir bei den Bewerberparteien angeklopft, um ihnen waffenrechtlich auf den Zahn zu fühlen. Die eingegangenen Antworten - "Die Linke" hat sich leider nicht zu Wort gemeldet - finden Sie in dieser Ausgabe des elektronischen Rundschreibens des BDS. Insbesondere die Auskünfte zu den in Länderzuständigkeit zu regelnden Gebühren in Waffensachen verdienen Aufmerksamkeit. Entsprechende Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg werden in einer weiteren Ausgabe des Infobriefs folgen.

Erneut hoffen wir, damit einen Beitrag zur Wahlentscheidung zu leisten und im Übrigen über die politischen Absichten der Parteien aufzuklären. Auch die politischen Akteure haben im Übrigen bereits gemerkt, dass BDS-Mitglieder keine zu vernachlässigende unpolitische Gruppe sind, sondern es lohnt, sich mit dem Verband auszutauschen.

Apropos Austausch: Weil wir uns als Verband wahrlich nicht verstecken müssen, findet man den BDS inzwischen auch auf Facebook. Bald 1.000 Nutzer informieren sich auf diesem Wege über aktuelle Ereignisse.

Auch dieses Mal wird der Infobrief durch die Nachrichten abgerundet, die seit der letzten Ausgabe bereits auf unserer Internetseite veröffentlicht wurden. Mit dem infobrief verpassen Sie nichts und insbesondere über die sportlichen Erfolge der Schützen des BDS kann man sich auch nicht oft genug freuen. In diesem Sinne wünsche ich viel Freude mit der Lektüre dieser Ausgabe.

Ulrich Falk
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen

Link: Die Wahlprüfsteine als .pdf zum Herunterladen

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. setzt sich für den Schießsport in allen Facetten ein. Er fordert für die Sportausübung dauerhaft verlässliche rechtliche, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Insbesondere verlangt der BDS 1975 e. V. ein unbürokratisches und ideologiefreies Waffenrecht, dessen Einschränkungen in die Sportausübung und den Waffenbesitz von Sportschützen auf das für die innere Sicherheit zwingend Erforderliche beschränkt sind. Die Rechtsetzung im Waffenrecht erfolgt überwiegend im Bund, aber auch die Bundesländer haben gesetzgeberische Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeiten sowie umfängliche Verantwortung für den Vollzug.
Der BDS 1975 e.V. hat daher Parteien, die sich in der anstehenden Landtagswahl im Freistaat Sachsen am 31. August 2014 bewerben, um die Beantwortung relevanter Fragen zu Waffenrecht und Sportschießen gebeten. Im Folgenden werden Fragen und die Antworten der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge - die keine Wertung darstellt - in konsolidierter Fassung wiedergegeben.

 
(1) Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?
 
AfD: „Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, solange die AfD noch nicht im Sächsischen Landtag vertreten ist. Allerdings widersetzt sich die AfD Sachsen aktuellen wie künftigen Bestrebungen bspw. der Grünen, das deutsche Waffenrecht weiter zu verschärfen und hierdurch legalen Waffenbesitz wie auch allgemein am Schießsport Interessierte unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir sehen mit Besorgnis, dass durch Verwaltungsvorschriften, die Einführung bzw. Erhöhung von Steuern und Gebühren der Besitz von Waffen wie auch der traditionell in Deutschland verankerte Schießsport und das damit verbundene Brauchtum von politischer Seite weiter unattraktiv gemacht werden soll.“
 
CDU: vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.
 
FDP: „Zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz, der durch den Staat konsequent verfolgt werden muss, ist strikt zu trennen. Wir treten ein für einen moderaten und nachvollziehbaren Vollzug des Waffenrechtes durch die Landesebene. Keineswegs darf der Vollzug des Gesetzes zu einer Gängelung von rechtstreuen Sportschützen führen oder der Waffenbesitz durch überhöhte Gebührensätze erschwert werden.“
 
Grüne: „Wir und alle staatlichen Behörden müssen Konsequenzen aus der neonazistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ ziehen. Neonazis verfügen in diesem Land offenbar über einen großen Fundus an (illegalen) Waffen. Es ist offenbar nicht schwer, an Waffen zu gelangen. Das muss sich ändern. Neonazis müssen entwaffnet werden. Dies ist mit den Mitteln des Waffenrechts möglich. Allerdings bedarf es dazu personell ausreichend ausgestatteter Waffenbehörden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für den Besitz einer Waffe fortwährend prüfen und entsprechend handeln. Wir GRÜNE glauben, dass die Waffenbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag in Sachsen nicht nachkommen (können).“
 
SPD: „Im Rahmen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung und zur Erhöhung der inneren Sicherheit im Freistaat Sachsen setzen wir uns als SPD für eine Verringerung des illegalen Waffenbesitzes ein, beispielsweise durch Amnestieregelungen. Sorgen machen uns zudem diejenigen Fälle, in denen beim Verfassungsschutz aktenkundige Rechtsextremisten aus dem Freistaat Sachsen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Ob in diesen Fällen tatsächlich die notwendige Zuverlässigkeit vorliegt bzw. deren Vorliegen von den zuständigen Kreispolizeibehörden hinreichend überprüft werden konnte, halten wir für zweifelhaft. Zwar handelt es sich um einen äußerst geringen Personenanteil im Vergleich zu der Gesamtzahl von Personen in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Freistaat Sachsen (2013: 45 von über 34.000 Personen). Trotzdem ist zu prüfen, ob hinsichtlich dieses Problembereichs die gegenwärtigen Vorschriften und die personelle Ausstattung in den zuständigen Behörden ausreichend sind oder hier Änderungsbedarf besteht.“

 
(2) Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?
 
AfD: „Siehe die Antwort zu 1.“
 
CDU: „Zusammenfassende Antwort: Wir gehen davon aus, dass sich die bestehende Rechtslage im Freistaat Sachsen grundsätzlich bewährt. Am 1. April 2008 trat das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Es werden immer wieder Diskussionen um das Waffenrecht begonnen. Zuletzt anhand der Berichterstattung, dass in Sachsen die Zahl der Schusswaffen weiter zunimmt. Die Sächsische Union ist der Ansicht, dass man die Debatte sachlich führen muss, um die legalen Waffenbesitzer, zu denen u. a. Jäger, Sportschützen gehören, nicht zu kriminalisieren. Wir sind der Auffassung, dass sich die Sicherheit durch die im neuen Waffenrecht enthaltenen Nachweispflichten unabhängig von Kontrollen verbessert. Sicherheitsfragen wirft illegaler Waffenbesitz auf. Über dessen Anzahl kann aber nur spekuliert werden.“
 
FDP: „Einer Verschärfung des geltenden Waffenrechtes werden wir konsequent entgegentreten. Auch eine zentrale Einlagerung von Sportwaffen wird von uns abgelehnt. Zudem halten wir es für nötig, die verdachtsunabhängigen Kontrollen generell zu überdenken. Unseren Einfluss im Bundesrat werden wir im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung hier geltend machen.“
 
Grüne: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat sich bereits in der letzten Legislatur dafür eingesetzt, das Waffenrecht zu novellieren und gefordert, den Schießsport auf die für die olympischen Disziplinen zugelassenen Sportwaffen zu beschränken, dass grundsätzlich mit nicht-scharfer Munition an elektronischen Schießständen geübt wird, dass Munition und Waffen nicht mehr in privaten Haushalten und generell nur getrennt aufbewahrt werden dürfen. Über eine erneute bundespolitische Initiative in diesem Sinne werden wir nachdenken.“
 
SPD: „Die SPD Sachsen plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bundesratsinitiative zum Waffenrecht. Hinsichtlich bundespolitischer Maßnahmen sowie Zielstellungen im Bereich des Waffenrechts innerhalb der kommenden Wahlperiode unterstützen wir die hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen (siehe Koalitionsvertrag, S. 147).“
 

(3) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?
 
Erläuterung: Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Sachsen hat mit dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis (Anlage 1, Nr. 99) eigene Gebühren für waffenrechtliche Angelegenheiten festgelegt.

AfD: „Ja.“
 
CDU: Keine Angabe, vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.
 
FDP: „Das Neunte Sächsische Kostenverzeichnis sieht für derartige Kontrollen keinen Gebührensatz vor. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass auf die Sportschützen auch in Zukunft hier keine zusätzlichen Kosten zukommen und hält eine ausdrückliche Regelung der Kostenfreiheit für erstrebenswert.“
 
Grüne: „Die Anlasskontrolle ist auch in Sachsen nicht gebührenpflichtig, wenn sich daraus keine waffenrechtlichen Anordnungen/Untersagungen etc. ergeben. Demgegenüber ist die regelmäßige waffenrechtliche Kontrolle nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz in Sachsen gebührenpflichtig. Das planen wir nicht, zu ändern.“
 
SPD: „Die SPD Sachsen ist der Ansicht, dass verdachtsunabhängige Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht im vorrangigen Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, sondern im öffentlichen Interesse erfolgen und somit hierfür keine Gebühren erhoben werden sollten. Diese Bewertung entspricht auch den Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 zu § 36 Abs. 3 Satz 2 (S. 44). Folgerichtig sieht das Sächsische Kostenverzeichnis für verdachtsunabhängige Kontrollen keine Gebührenerhebung vor. Auch unter die Tarifstelle 16. des Kostenverzeichnisses (sonstige waffenrechtliche Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die nicht in der laufenden Nummer 99 gesondert aufgeführt sind) fällt diese Form der Kontrolle nicht, weil diese nur Amtshandlungen betrifft, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden. Für eine ausdrückliche Regelung der Gebührenfreiheit besteht unseres Erachtens insofern aktuell kein Bedarf.“

 
(4) Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) keine Gebühren erhoben werden, weil diese Prüfung im öffentlichen Interesse liegt?

Auf die Erläuterung zu (3) wird verwiesen.
 
AfD: „Ja. Die derzeitige Gebühr von 30 Euro ist aufzuheben.“
 
CDU: Keine Angabe, vgl. „Zusammenfassende Antwort“ unter 2.
 
FDP: „Angelegenheiten, die dem privaten Interesse der Schützen dienen, wie etwa die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte,  sollen unserer Ansicht nach auch in Zukunft mit angemessenen Gebühren im Kostenverzeichnis aufgeführt werden. Anderer Ansicht sind wir bei Angelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie etwa der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes. Hierfür sieht das Kostenverzeichnis eine Gebühr von 30 Euro vor. Den Schützen wird hier im Namen des öffentlichen Interesses ein nicht zu rechtfertigendes Sonderopfer auferlegt. Die FDP wird sich dafür einsetzen, Sachverhalte, die dem öffentlichen Interesse dienen, aus dem Kostenverzeichnis zu streichen. Dieses sollte kein Instrument zur Bestrafung von Bürgern für ihre Freizeitaktivitäten sein.“
 
Grüne: Siehe Antwort zu Frage 3.
 
SPD: „Bislang sieht das Sächsische Kostenverzeichnis in Anlage 1 Nr. 99 unter der Tarifstelle 15 eine Festgebühr von 30 Euro für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG vor. Diese Regelung folgt dem Grundsatz des § 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz, welcher festlegt, dass die Behörden des Freistaates Sachsen für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen erheben. Kostenschuldner ist der Veranlasser der Amtshandlung bzw. derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 Sächsisches Verwaltungskostengesetz hinsichtlich Amtshandlungen, die ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen, welche unserer Ansicht nach klar im öffentlichen Interesse erfolgen und daher gebührenfrei sein sollten, wird die Regelüberprüfung nicht primär im öffentlichen Interesse durchgeführt. Vielmehr überwiegt hier das Interesse des Erlaubnisinhabers an der Durchführung der Regelüberprüfung, da das Ergebnis dieser Überprüfung Voraussetzung für den Fortbestand der ihm erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Die Festsetzung einer Gebühr für diese spezifische Amtshandlung erscheint uns daher nicht unbillig, solange diese maßvoll und angemessen ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. September 2009 (BVerwG 6 C 30.08) die Erhebung einer Gebühr für Regelüberprüfungen als zulässig erachtet, sofern diese Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zu dem mit der behördlichen Leistung verbundenen Verwaltungs- und Personalaufwand steht. Im Übrigen sieht auch das bayerische Kostenverzeichnis nicht bezüglich jeder Regelüberprüfung gemäß § 4 Absatz 3 WaffG Kostenfreiheit vor, sondern nur in denjenigen Fällen, in denen keine unmittelbare Einbindung des Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist. Für die übrigen Fälle schreibt der Freistaat Bayern eine Gebühr zwischen 30 bis 200 Euro vor und geht damit sogar über die Festgebühr von 30 Euro im Sächsischen Kostenverzeichnis hinaus. Durch diese Differenzierung wird zudem deutlich, dass der Freistaat Bayern hinsichtlich der Regelüberprüfung die Kostenfreiheit nicht an der Frage eines öffentlichen Interesses festmacht, sondern an dem bei der Überprüfung anfallenden Verwaltungsaufwand.
 

(5) Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?
 
AfD: „Die AfD Sachsen lehnt solche Bestrebungen ab. Die staatlichen Ebenen müssen durch andere Maßnahmen erreichen, ihre finanzielle Situation auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rekordsteuereinnahmen. Des Weiteren ist es zumindest fraglich, ob der mit einer solchen Erhebung verbundene Verwaltungsaufwand und die hiermit verbundenen Kosten die möglichen Einnahmen nicht ohnehin marginalisieren würden. Vor diesem Hintergrund müsste eine solche Steuer folglich hoch ausfallen. Es ist nicht einzusehen, Waffenbesitz in einem solchen Maß weiter zu belasten und ihn somit unattraktiv zu machen. Wir in der AfD halten nichts davon, über finanziellen Druck politische Korrektheit zu erzwingen. Hierdurch wären auch die positiven Beiträge von Schießsportvereinen im Hinblick auf Brauchtum und Vereinsleben für den örtlichen und regionalen Zusammenhalt betroffen.“
 
CDU: „Uns ist in Sachsen bislang eine Diskussion um eine kommunale Waffensteuer nicht bekannt. Im Übrigen respektiert die Sächsische Union die Kommunale Selbstverwaltung- und Finanzhoheit der sächsischen Kommunen. Die Verantwortung sollte auch dort verbleiben.“
 
FDP: „Zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürger lehnen wir entschieden ab, insbesondere auch im Freizeitbereich. Entsprechenden kommunalen Bestrebungen werden wir entschieden entgegentreten und von Landesebene aus gegensteuern. Gerade Sportschützen und andere Waffenbesitzer sind durch die bestehenden Gebührensätze bereits genug belastet.“
 
Grüne: „Eine kommunale Waffensteuer lehnen wir, soweit sie rechtlich zulässig ist, nicht ab. Grundsätzlich sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass Waffen in Deutschland relativ leicht zugänglich sind. Darin sehen wir ein enormes Gefährdungspotenzial. Eine Einschränkung des Besitzes von Schusswaffen ist auch kriminalpolitisch wünschenswert. Eine „Verteuerung“ des Waffenbesitzes wäre eine Möglichkeit der Regulierung.“
 
SPD: „Innerhalb der SPD Sachsen hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Positionierung in Bezug auf kommunale Waffenbesitzsteuern stattgefunden. Grundsätzlich sind wir als SPD jedoch der Ansicht, dass die sächsischen Gemeinden gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse selbst entscheiden sollten, ob und in welchem Umfang örtliche Verbrauch- bzw. Aufwandsteuern erhoben werden sollen, solange und soweit deren Erhebung rechtlich zulässig ist. Eine Untersagung kommunaler Waffenbesitzsteuern durch den Landesgesetzgeber, beispielsweise durch entsprechende Änderungen im Sächsischen Kommunalabgabengesetz, sehen wir daher kritisch. Für wichtiger halten wir als SPD es, die sächsischen Kommunen dauerhaft finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und dadurch nicht auf die Einführung zusätzlicher Steuern zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit angewiesen sind. Aus diesem Grund haben wir als SPD bei der Verfassungsänderung zum Neuschuldenverbot in Sachsen den besonderen Schutz der Kommunen durchgesetzt.“

 
(6) Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab?
 
AfD: „Die AfD Sachsen begrüßt es allgemein, wenn Jugendliche Sport betreiben und dies insbesondere im Rahmen des Vereinssports. Insofern begrüßt die AfD Sachsen dies gleichwertig mit den vielen anderen Sportarten natürlich auch beim Schießsport mit seiner langen Tradition. Positive Attribute von Vereinszugehörigkeiten wie soziale Einbindung  und Gemeinschaft gelten hier genauso wie bei anderen Sportvereinen. Beim Schießsport kommt insbesondere ein hohes Maß an Verantwortung für das eigene Handeln hinzu, weshalb durch Jugendliche betriebener Schießsport die durch die Vereine bereits hinreichend gewährleistete Begleitung und Aufsicht bedarf.“
 
CDU: „Sportschießen stellt für uns eine Sportart dar, welche wir diskriminierungsfrei achten. Sofern Übungsleiter und Verantwortliche in den Vereinen ihre Verantwortung zur umfassenden Aufklärung der Risiken beim Umgang mit Schusswaffen, die gesellschaftliche Einordnung und die besondere persönliche Eignung der Sportschützen im Auge haben, steht aus unserer Sicht auch einer Ausübung durch Jugendliche nichts im Wege.“
 
FDP: „Das sportliche Engagement von Jugendlichen begrüßen wir außerordentlich. Die jungen Menschen können hier wichtige Fähigkeiten ausbauen und sportliche Fairness oder Gemeinschaftssinn entwickeln. Der Schießsport insgesamt ist, insbesondere in den ländlichen Regionen, ein wichtiger Bestandteil der Tradition und leistet einen bedeutenden Beitrag für das Gemeinschaftsleben.“
 
Grüne: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Hier könnten wir uns sogar vorstellen, § 3 Waffengesetz abzuschaffen. Waffen können töten, auch wenn es Sportwaffen sind. Dass Kindern und Jugendlichen zu vermitteln ist wichtiger, als den Schießsport zu fördern.“
 
SPD: „Wir als SPD begrüßen es ausdrücklich, wenn Jugendliche Sport treiben und sich engagieren. Sport ist für uns von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. Insbesondere im Breitensport lernen die Jugendlichen Teamgeist sowie einen fairen Umgang miteinander und erlangen soziale Kompetenzen wie den Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen. Er ist Teil und Ausdruck eines gesunden Lebensstils und ein gutes Instrument in der Integrations- und Bildungsarbeit. Sport und Sportvereine sind besonders wichtig für Kinder und Jugendliche. Sie vermitteln gesamtgesellschaftlich Werte und eröffnen die Möglichkeit, Leistungswillen zu entwickeln, Grenzen auszuloten und Selbstbewusstsein zu stärken. Individuelle Förderung ist auch der Schlüssel um persönliche Begabungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen zur Entfaltung zu bringen. Hier kommt auch die Zusammenarbeit der Sportvereine mit Schulen ins Spiel. Was den Schießsport anbelangt, wissen wir um das herausragende Engagement vieler Schützenvereine in der Jugendarbeit. Vielen Jugendlichen wird durch das Angebot der Schützenvereine Verantwortungsbewusstsein, Konzentration, Teamgeist und Fairplay vermittelt. Im Schießsport besteht aufgrund der Gefährlichkeit der Waffen eine besondere Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hier tragen die Vereinsverantwortlichen und Übungsleiterinnen wie Übungsleiter eine hohe Verantwortung in der Vermittlung des sicheren Umgangs mit den Sportgeräten durch Jugendliche. Das große Engagement im Jugendbereich ist die Grundlage für die außergewöhnlichen Erfolge, die von deutschen Schützen bei Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- und Europameisterschaften erreicht werden.“
 

(7) Planen Sie den Schießsport im Freistaat Sachsen zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen?
 
AfD: „Wir setzen uns allgemein für eine stärkere Förderung von Sport und Vereinsleben in Sachsen ein (vgl. S. 23 unseres Wahlprogramms) aufgrund ihrer positiven Beiträge bspw. zum Zusammenhalt, zur regionalen Identität und zur kulturellen Brauchtumspflege. Dies gilt gleichberechtigt auch für den Schießsport. Hierzu ist ein Gesamtkonzept in der kommenden Legislaturperiode zu entwickeln, aus welchem dann konkrete, maßgeschneiderte Maßnahmen für die unterschiedlichen Facetten des Sport-Vereinsbereichs abgeleitet werden.“
 
CDU: „Die investive Sportförderung des Freistaates Sachsen und auch die Sportförderung über den Landessportbund Sachsen schließt eine Förderung des Schießsportes nicht grundsätzlich aus. Entsprechend der zu Grunde liegenden Förderbedingungen ist es damit möglich, in Sachsen entsprechende Förderungen zu beantragen. Über Umfang und Förderfähigkeit entscheiden die Sächsische Aufbaubank bzw. der Landessportbund.“
 
FDP: „Der Freistaat Sachsen stellt der Sportförderung  Landesmittel zur Verfügung. Für die Verwendung und Verteilung der Mittel auf einzelne Sportarten ist der Landessportbund Sachsen eigenverantwortlich zuständig. Darüber hinaus stehen auch Mittel für die Sportstättenförderung zur Verfügung. Auf diese Mittel können auch Vereine des Schießsports zugreifen.“
 
Grüne: „Schwerpunkt GRÜNER Landessportpolitik ist die Förderung des Breitensports. Insbesondere im ländlichen Raum sind Angebote des Breitensports sicherzustellen. Zudem möchten wir Sportangebote fördern, die nicht innerhalb der klassischen Vereins- und Verbandsstrukturen, sondern durch freie Gruppen und lokale Initiativen organisiert werden.“
 
SPD: „Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum „Sportland Sachsen“ und dies umfasst ausdrücklich alle organisierten sportlichen Aktivitäten. Sport ist die größte Bürgerbewegung im Freistaat und erfüllt in besonderer Weise gemeinwohlorientierte Aufgaben. Wir wollen gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren die Bedeutung des Sports im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken und den Sport in all seinen Facetten fördern, damit sein Wert für die Gesellschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik noch stärker anerkannt wird. Um Sachsens Position als Sportland weiter zu stärken, ist es wichtig, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Breiten- und Leistungssport auch in Zukunft bereitzustellen, sei es für die Ehrenamtsförderung, für das Engagement gegen Rassismus und Gewalt, für die Stärkung der Inklusion durch Sport, für eine verbesserte Verbindung von Sport und Schule, für Gesundheit und Prävention sowie für den Kampf gegen Doping für einen sauberen Sport. Die SPD ist ausdrücklich für eine deutlich verbesserte Sportförderung im Freistaat und will dazu in der neuen Legislaturperiode ein Sportfördergesetz umsetzten. Dieses wird die finanzielle Förderung für die Vereine und Aktiven planbar und verlässlich gestaltet. Wir wollen die institutionelle Förderung des Sports mit jährlich mindestens 20 Millionen Euro für den Landessportbund und seine Gliederungen ausgestalten. Darüber hinaus soll ein kontinuierlicher Ausbau und Erhalt der Sportinfrastruktur mit jährlich mindestens 25 Millionen Euro erfolgen. Diese Förderung der Sportstätten kommt allen Sportvereinen zugute, auch dem Schießsport. Wir wollen keine weiteren Gebührensteigerungen für die Sportstättennutzung. Für Kinder- und Jugendsport müssen die Anlagen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Außerdem streben wir den Ausbau der barrierefreien Sporteinrichtungen an. Investitionen in den Sport sind für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Investitionen in die Zukunft Sachsens.“

 
(8) Befürworten Sie die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der  gesamten genehmigten Sportordnungen oder fordern Sie den Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine?
 
AfD: „Die AfD befürwortet die steuerliche Privilegierung, da eine Ausnahme für die anerkannten Schießsportverbände im Vergleich zu anderen Sportverbänden bzw. gemeinnützigen Vereinen weder sachlich noch politisch aus Sicht der AfD begründbar ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die anerkannten Schießsportverbände durch ihre Funktion und Arbeit die gleichen positiven Beiträge leisten wie vergleichbare Verbände.“
 
CDU: „Sofern die Schießsportverbände eine entsprechende gemeinnützige Tätigkeit ausüben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine steuerliche Privilegierung, so wie bei anderen Sportvereinen mit gemeinnütziger Grundlage.“
 
FDP: „Die steuerliche Privilegierung aller gemeinnützigen Vereine trägt der großen Bedeutung Rechnung, die  Vereine, vor allem im Bereich des Sports,  innerhalb unserer Gesellschaft besitzen. Diese hat sich aus unserer Sicht bewährt, wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.“
 
Grüne: „Die steuerliche Privilegierung gemeinnütziger Vereine planen wir nicht abzuschaffen.“
 
SPD: „Wir befürworten die bestehenden steuerlichen Privilegien der anerkannten
Schießsportverbände und werden uns strickt gegen deren Infragestellung einsetzen. Darüber hinaus setzt sich die SPD für eine deutlich bessere finanzielle Ausgestaltung des Breiten- und Leistungssportes in Sachsen ein (vgl. dazu die Ausführungen unter Frage 7).“

Falk, 13.08.2014
Kleine Anfrage "Schusswaffen in Deutschland"

Die Bundesregierung hat am 1. August 2014 eine am 28.07.14 beantwortete Kleine Anfrage der Grünenfraktion im Bundestag zu "Schusswaffen in Deutschland" vom 25.06.14 veröffentlicht. Die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie hier.
 
Summa summarum waren vielen Fragen von vorne herein ersichtlich nicht zu beantworten. Andere befassen sich mit technokratischen Details des Nationalen Waffenregisters und sind nicht weiter interessant.

Erhellend aber ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20: In weniger als 4 % der Fälle von Schusswaffenkriminalität handelte es sich um legale erlaubnispflichtige Waffen; eine Zahl, die bereits seit vielen Jahren immer wieder bestätigt wird. Wenn Deutschland überhaupt ein Waffenproblem hat, dann ist es auf jeden Fall keines von legalen Waffen.

Keinen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung ausweislich der Antworten zu den Fragen 23, 24, 31, 32 beim Waffenbestand, bei Vorderschaftrepetierflinten und bei Großkaliberwaffen allgemein. Wörtlich führt sie zu Frage 33 an: „Gegen eine Beschränkung der Verwendung sogenannter großkalibriger Waffen für das sportliche Schießen spricht aus Sicht der Bundesregierung, dass das Kaliber einer Waffe für sich genommen kein taugliches Kriterium für die Bewertung von deren Gefährlichkeit darstellt. Entscheidend sind u. a. auch die Durchschlagskraft, die Energieabgabe im Ziel, das Flugverhalten, das Material und die Bauart des Geschosses. Schon eine Differenzierung in Groß- und Kleinkaliber ist mangels klarer Abgrenzungskriterien schwierig. Straftaten gegen das Leben werden zudem auch mit sogenannter kleinkalibriger Munition begangen. Auch diese ist ohne Weiteres in der Lage, tödliche Verletzungen zu verursachen.
Der Missbrauch legal besessener Schusswaffen macht darüber hinaus nur einen sehr geringen Teil der mit Waffeneinsatz begangenen Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuchs aus. Ein Verbot sogenannter großkalibriger Waffen für das Sportschießen lässt auch daher keinen wesentlichen Sicherheitszuwachs erwarten."
Allerdings merkt die Bundesregierung auch an, dass die Länderinnenminister gebeten haben, u. a. zu prüfen, ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten und kündigt an, dass das BMI derzeit eine ballistische Untersuchung durch eine unabhängige Stelle vorbereite.
Es wird darauf zu achten sein, dass diese Untersuchung ideologiefrei und ohne Vorbehalte durchgeführt wird. Der BDS wird den Prozess mit wachem Auge verfolgen.

Falk, 12.08.2014
Glosse: (K)ein Nachruf auf das WaffRNeuRegG?

Die ungebildete Bevölkerung schätzt wahre Schönheit oft nicht. Das betrifft neben unwichtigen Kulturbereichen wie Musik und Kunst betrüblicherweise auch den Bereich der Gesetzgebung. Nur wenige Bürger erfreuen sich zum Beispiel an den schönen und prägnanten Bezeichnungen für Vorschriften, die in Amtsstuben und Ministerien geschaffen werden. So findet selbst eine poetische Titulierung wie "Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes" kaum Anerkennung. Das "Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz" wurde von den Banausen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sogar aufgehoben und die deutsche Sprache dadurch ihres bis 2013 offiziell längsten Wortes beraubt!

Umso erfreulicher ist, dass sich wenigstens das WaffRNeuRegG, lang "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts", auch noch mehr als eine Dekade nachdem es im Bundestag das Licht der Welt erblickte in Schützenkreisen hoher Beliebtheit erfreut... nicht immer inhaltlich, aber der Begriff ist weiterhin in regem Gebrauch. Besonders kunstsinnige Schützen geben sich nicht mit dem popeligen Ausdruck Waffengesetz (WaffG) zufrieden, sondern arbeiten mit dem WaffRNeuRegG. Warum auch einen Austritt aus einem Schützenverein nach § 15 Abs. 5 WaffG mitteilen, wenn man ihn auch nach § 15 Abs. 5 WaffRNeuRegG melden kann? [genaugenommen dann eigentlich: Art. 1 § 15 Abs. 5  WaffRNeuRegG] "WaffG" hat nur 5 Buchstaben, "WaffRNeuRegG" aber gleich 12 und ist daher um mehr als 50% bedeutsamer!

Allerdings: Das Gesetz, welches den Kern der Schießsportausübung regelt, heißt schlicht WaffGWaffRNeuRegG war der Name des Änderungsgesetzes, welches dieses in seiner neuen Form geschaffen hat. Daneben wurden im WaffRNeuRegG noch mehr als ein Dutzend weiterer Vorschriften behandelt, vom Stasi-Unterlagengesetz über die Gewerbeordnung bis zum Produktsicherheitsgesetz. Nicht, weil sie die wahren Absichten bemänteln oder den Mantel des Schweigens über etwas zu legen versuchen, sondern weil sich solche Gesetze gleichsam wie ein Mantel um mehrere Angelegenheiten legen, nennt man sie bildhaft Mantelgesetze. Im Moment ihres Inkrafttretens haben sie ihren Zweck auch schon erfüllt: Sie haben Gesetze geschaffen, geändert oder aufgehoben. Zitiert werden sie dann nicht mehr und interessant sind sie höchstens noch für schrullige Gelehrte mit Interesse an Rechtsgeschichte.  

Es ist Zeit, sich vom sperrigen Ausdruck WaffRNeuRegG zu trennen. Das Waffenrecht im Übrigen ist doch noch umständlich genug!
 
Falk, 12.08.2014
Weltmeister!

Thomas Nießner ist Weltmeister Big Bore Pistol Standing! Auf der IMSSU Meisterschaft der Silhouettenschützen im tschechischen Ludvikovice konnte er Mitte Juli seine 56 Mitbewerber souverän auf die Plätze verweisen. Ergebnisliste und weitere Resultate.

Falk, 30.07.2014

EM-Bronze für BDS Field Target Mannschaft

Auf der Europameisterschaft Field Target in Estland konnte unsere deutsche Mannschaft am letzten Juliwochenende den dritten Rang erreichen und sich so die Bronzemedaille sichern (PCP Team Wertung). Die vorderen Plätze in der Königsklasse des Druckluftschießens beim Field Target gingen knapp an die Teams aus Russland (1.) und Portugal (2.). Mit erheblichem Abstand auf die viertplatzierten Litauer und den Rest des acht Mannschaften umfassenden Teilnehmerfeldes bewiesen unsere Schützen ihren wohlverdienten Platz in der europäischen Spitzengruppe von Field Target. Ergebnislisten

Die Gratulation und der Dank des BDS 1975 e. V. geht an die Mannschaftsschützen

Adam Benke (Kapitän),
Frank Esser,
Dennis Fitzer,
Jan Homann,
Stefan Kawnik,
Timo Keßel,
Thorsten Roth und
Alexander Siegler.

Falk, 30.07.2014, 18.08.2014
Sieger DM Field Target

Wir gratulieren den neuen Deutschen Meistern des BDS 1975 e. V. in der Disziplin Field Target!

Dennis Fitzer
Klasse 1: Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Pressluftgewehren

Alexander Killeth
Klasse 2: Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Feder- und Gasdruckkolbengewehren

Timo Keßel
Klasse 3: Freie Klasse Pressluft- und CO2-Gewehren

Sven Flor
Klasse 4: Freie Klasse Feder- und Gasdruckkolbengewehre

Alexander Siegler
Klasse 5: Freie Klasse Feder- und Gasdruckkolbengewehre mit Prellschlagkompensation jeder Art

Die vollständigen Ergebnislisten finden Sie hier.

Falk, 29.07.2014, 13.08.2014
Hinweis: Stellenanzeige VISIER - Redakteur(in) oder Volontär(in) gesucht...

VISIER bietet eine herausfordernde, kreative Tätigkeit beim marktführenden deutschen Verlag für Waffenzeitschriften:

"Wir bieten eine branchenübliche Vergütung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis am Arbeitsplatz in Bad Ems. Wir suchen einen Mitarbeiter für die Redaktion VISIER. Diese betreut pro Jahr zwölf Monatsausgaben der Zeitschrift VISIER und vier Ausgaben der Zeitschrift VISIER-Special. Die Themengebiete reichen vom Sportschießen über den Test von Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ausrüstung und Messer bis hin zum Sammeln von Schuss- und Blankwaffen, Geschichte oder Waffenrecht – die gesamte Bandbreite rund um das Waffen-Fachgebiet. Gesucht wird für diese redaktionelle Arbeit ein neuer Kollege (m/w), entweder ein Redakteur oder ein Volontär. Was wir in jedem Fall voraussetzen: Flexibilität, Neugier, Teamfähigkeit, das Gefühl für lebendige Sprache sowie das Talent, komplizierte Sachverhalte allgemeinverständlich auch unter Termindruck zu vermitteln. Gute Deutsch- und Englisch-Kenntnisse setzen wir ebenso voraus wie den Besitz einer Waffenbesitzkarte und/oder eines Jagdscheins sowie einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B. Wenn Sie sich als Redakteur bewerben, gehen wir davon aus, dass Sie ein Volontariat abgeschlossen haben und über Erfahrung im Printbereich verfügen. Wenn Sie sich als Volontär bewerben, sollten Sie ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen. Wir lassen uns überraschen von Ihren Ideen, Ihren Vorkenntnissen und Ihrem Einsatzwillen. Bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen, Arbeitsproben und dem Datum des frühestmöglichen Arbeitsbeginns: VS Medien GmbH, Redaktion VISIER, z. Hd. Frau Mullins, Wipsch 1, 56130 Bad Ems, E-Mail: visier@visier.de"

Falk, 24.07.2014

Deutsche Meisterschaft IPSC Büchse

Am Wochenende vom 24./25.Mai fand die Deutsche Meisterschaft IPSC Büchse statt.
158 Teilnehmer aus 8 Nationen hatten sich in Philippsburg eingefunden. Es waren 15 Übungen mit einer Mindestschusszahl von 260 Schuss auf Entfernungen bis 300 Meter zu schießen. Dabei wurden den Schützen die unterschiedlichsten Anschlagarten und Schießpositionen abgefordert. Die Übungen wurden von den Schützen durchgehend als abwechslungsreich, interessant und fordernd beurteilt.

Ermöglicht wurde der Wettkampf durch den Einsatz von über 50 freiwilligen Helfern die sich dankenswerter Weise gemeldet hatten. Unter der Leitung von Vizepräsident Rigo Woll als Matchdirektor sorgten sie für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung.

Den Titel des deutschen Meisters errangen:

Open Division Overall: Christian Holzapfel
Open Division Senior: Matthias Gedeon
Open Division Supersenior: Dr. Heinz Gallenbach
Standard Division Overall: Georg Gonglach

Die gesamten Ergebnisse sind unter www.ipsc-dm.de veröffentlicht. Die DM IPSC Büchse 2015 ist für das Wochenende 09.-10. Mai geplant.

Wohlmuth/Falk, 17.06.2014

Bild, v. l. n. r.: RM Markus Wohlmuth mit den Siegern der Open Division C.Holzapfel, F.Henn, K.Salen und S.Lehmann.

Zuverlässigkeitsprüfung & Verfassungsschutz: Bundesregierung ablehnend

Die Bundesregierung steht Plänen, nach denen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Sportschützen auch die Verfassungsschutzbehörden einbezogen werden sollen (Der Infobrief berichtete im Mai 2014), eher ablehnend gegenüber. Dies geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrates hervor (letzte Seite der Drucksache). Die Bundesregierung weist nicht nur auf ausreichende bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten und den hohen Verwaltungsaufwand hin, sondern empfiehlt den Ländern in einem Seitenhieb auch, etwaige Sicherheitsprobleme durch die Beseitigung von Vollzugsdefiziten auf Länderebene abzustellen.

Der BDS lehnt die vom Bundesrat geforderte Gesetzesänderung als aufwändige und dabei wirkungslose Maßnahme zu Lasten der rechtstreuen Sportschützen ab. Siehe auch "Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen" und "Kommentar des Präsidenten zur Bundesratsinitiative" vom 16.04.2014. Die geharnischte und fachlich begründete Kritik vieler Verbände und Experten am Bundesratsvorschlag scheint nicht ganz wirkungslos geblieben zu sein. Es bleibt abzuwarten ob und ggf. in welcher Form dieser nun "zurückgestellte" Vorschlag noch ein drittes Mal wieder aufgetischt wird.

Falk, 04.06.2014
IPSC & Steuerrecht

Das Schießen nach den Regeln der International Practical Shooting Confederation (IPSC) wird in 92 Ländern dieser Welt angeboten. Oft wird es dabei von den jeweiligen nationalen olympischen Verbänden durchgeführt oder ist in diese integriert; in der EU u.a. bei den olympischen Verbänden von Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Spanien, Griechenland und Portugal. In einer Reihe weiterer Staaten versuchen derzeit die Träger der olympischen Bewegung, die Vertretungsrechte für ihr Land vom IPSC-Weltverband zu erlangen, um als autorisierter Vertreter der IPSC diesen modernen Schießsport in ihr offizielles Sportprogramm aufnehmen zu können.

Jährlich werden mehr als 350 internationale Wettkämpfe veranstaltet, mit Teilnehmerzahlen bei einzelnen Veranstaltungen bis über 1.000 Starter. Alleine bei der kommenden Weltmeisterschaft 2014 in den USA werden 1.150 Sportler antreten. Zu den Deutschen Meisterschaften werden dieses Jahr fast 1.500 individuelle Starts erwartet. In Deutschland wurde IPSC 1990 behördlich erlaubt. 2001 wurde die Europameisterschaft in Deutschland ausgetragen und im Juni 2004 wurde IPSC nach neuem Waffenrecht zugelassen, als Bestandteil des Regelwerks des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. als anerkanntem Schießsportverband.

IPSC ist faszinierender Sport und die Sportausübung erfüllt die gesetzlichen Kriterien der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO).

Bedauerlicherweise findet sich im neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 allerdings eine abweichende, juristisch unzutreffende Aussage. So heißt es: „Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist die körperliche Ertüchtigung. Motorsport fällt unter den Begriff des Sports (…), ebenso Ballonfahren. Dagegen (…) (ist) IPSC-Schießen (…) kein Sport i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts. (...)“

Anwendungserlass des BMF, „zu § 52“ AO, Seite 32.

Der Anwendungserlass (AEAO) ist kein Gesetz und kein Urteil. Er hat damit gegenüber dem Steuerpflichtigen (Verein oder Bürger) keine direkte Wirkung. Der Anwendungserlass enthält Urteile, Hinweise und Anweisungen für Finanzbehörden. Er bindet als Dienstanweisung die Finanzbeamten bei ihrer Amtsausübung und entfaltet daher eine mittelbare Wirkung. Es muss künftig damit gerechnet werden, dass Finanzbehörden diese unrichtige Rechtsansicht zur Anwendung bringen. Aufgrund einer vom Erlassgeber eingeräumten Frist bis 31.12.2015 ist jedoch kurzfristig noch nicht mit Auswirkungen zu rechen.

Es handelt sich um eine rein steuerrechtliche Problematik. Das IPSC-Schießen an sich, die Sportausübung im Verein und die auf IPSC gestützten waffenrechtlichen Erlaubnisse der BDS-Mitglieder sind nicht betroffen. Die steuerliche Schlechterstellung von IPSC wäre für die Vereine allerdings eine finanzielle und organisatorische Belastung.

Der BDS unternimmt daher konsequent alle erforderlichen Schritte, um die Zweifel an der Gemeinnützigkeit von IPSC schnellstmöglich auszuräumen und wieder Rechtssicherheit für seine Mitglieder und Mitgliedsvereine herzustellen.

Friedrich Gepperth, Präsident

Gepperth, 22.05.2014

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