Online Version - Abmelden / Unsubscribe

Infobrief Juni 2015 23.06.2015
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

Das kurze Wahljahr 2015 mit seinen recht überschaubaren Stimmabgaben in Hamburg und Bremen liegt bereits schon hinter uns. Die Parteien können noch ein wenig verschnaufen, bevor es ab 2016 wieder richtig zur Sache geht, bis hin zum vorläufigen Höhepunkt der Bundestagswahl 2017. Zur Sache geht es dann auch wieder für den BDS und alle Sportschützen, denn wir wissen, dass der Schießsport so eng mit der Politik verflochten ist wie kaum eine andere sportliche Betätigung. Für Prognosen ist es noch viel zu früh, aber die jüngsten Wahlen lassen die Hoffnung zu, dass es dem einen oder anderen unserer politischen Unterstützer vielleicht ein bisschen besser geht als gedacht und dem einen oder anderen Gegner langsam doch etwas der Rückenwind ausgeht. Die Sportschützen sind gut beraten, auf derartige Wetterwechsel gut Acht zu geben.
Nach der Änderung ist auch sportlich vor der Änderung: Erst im vergangenen Jahr wurde die Sportordnung des BDS angepasst. Es ist nicht Ziel des Verbands, in rascher zeitlicher Folge die Sportordnung zu überarbeiten; avisiert ist vielmehr ein Aktualisierungsrhythmus von zwei bis drei Jahren. Das im Jahr 2014 abgeschlossene Verfahren wurde allerdings bereits 2010 aufgenommen und durch die lange Verfahrensdauer zeigt sich daher ausnahmsweise bereits jetzt erneuter Überarbeitungsbedarf. Ich lege in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass die Sportordnung des BDS lebendig und keine bloße Anhäufung von Regeln ist: Wir schaffen neue Disziplinen und alte, die sich nicht bewähren oder für die keine ausreichende Nachfrage besteht, fallen weg... mit Muff und Spinnweben sollen sich andere aufhalten.

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

in dieser Ausgabe gibt es durch den Bericht von der Gesamtvorstandssitzung eine Vorschau auf die angestoßene Änderung der Sportordnung. Gleich nach der Sitzung im April wurde der Antrag auf Genehmigung beim Bundesverwaltungsamt eingereicht.
Es ist zu hoffen, dass alle Änderungen bald in trockenen Tüchern sind. Im Standardbereich schießen wir im Sportjahr 2016 erstmals auf Landesverbands- und Bundesverbandsebene durchgängig nach den neuen Regeln. IPSC und Western werden sofort ab Genehmigung umgestellt. Sobald der Bescheid vom Amt da ist, muss die geänderte Sportordnung noch neu gesetzt werden und wird selbstverständlich sogleich im Internet veröffentlicht.

Gesondert hinzuweisen ist auf die sogleich nachfolgende Ausschreibung für das Bundespokalschießen im Herbst 2015. Anmeldungen sind mit dem veröffentlichten Formular bereits möglich. Wir hoffen auf eine gute Teilnahme und wünschen bereits jetzt viel Spaß und Erfolg!

Abgerundet wird dieser Infobrief durch bunte Meldungen aus dem Verband und zu rechtlichen Themen, die hoffentlich eine Hilfe sind.

Ulrich Falk
Bundespokalschießen

Am 3. Oktober 2015 findet auf der Schießanlage Philippsburg das Bundespokalschießen "40 Jahre BDS" statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen!

Ausschreibung

Anmeldung

Falk, 23.06.2015

Deutsche Meisterschaft Field Target 2015

Am 20. und 21. Juni 2015 fand in Dorsten die 14. Deutsche Meisterschaft im Field-Target-Schießen statt. Unter den Augen des Weltverbandspräsidenten Andrew Idris Kays würde in Kombination mit der DM zugleich die „2015 International Open“ ausgetragen, an welcher zahlreiche Schützen aus Belgien, Holland, Polen und Norwegen teilnahmen. Insgesamt erlebten so 80 Schützen ein schönes und sportlich erfolgreiches Wettkampfwochenende.

Ergebnisse DM FT 2015

Falk, 23.06.2015

Gesamtvorstandssitzung April 2015 - Sportordnung

Am 18. April traf sich der Gesamtvorstand des BDS in Kassel. Das Gremium besteht aus der Bundesvertretung des Verbands - Präsidenten und Bundessportleiter/Bundesausbildungsleiter - sowie aus Vertretern der Landesverbände. Neben vielen organisatorischen Fragen stand diesmal die Weiterentwicklung der Sportordnung im Fokus der Sitzung.

Die letzten Anpassungen der Teile Allgemein (A), Jugend (J), Kurzwaffen (K), Langwaffen (L) und Zielscheiben (Z) der Sportordnung wurden erst im November vergangenen Jahres vorgenommen, aber bereits 2010 begonnen und daher schon wieder aktualisierungsbedürftig.

  • Weit überwiegend handelt es sich in allen genannten Teilen um kleinere Veränderungen im Wettkampf- und Sportbetrieb, redaktionelle Korrekturen, begriffliche Anpassungen an den Standard XWaffe des nationalen Waffenregisters, Vereinheitlichungen, Vereinfachungen und Verschlankungen.
  • Im Teil K findet bei der Disziplin „25 m Schießen“ eine Aufgliederung der „Pistole Magnum“ statt. Bei der Disziplin „Mehrdistanzschießen“ werden diese Waffenklassen hingegen gestrichen.
  • Im Teil L erfolgt die Einführung von Disziplinen für „Unterhebelrepetiergewehr Kleinkaliber“ und „Unterhebelrepetiergewehr mit Kurzwaffenpatrone“ und die vollständige Streichung der Intervall-Disziplinen sowie der Disziplin „Dienstgewehr Selbstlader“. Die 100m-Disziplinen für „Sportgewehr Selbstlader“ („Zeitserie“ und Präzision“) und „Jagdgewehr“ werden aufgeteilt sowie die Disziplin „Mehrdistanz Büchse“ neu eingefügt. Die bereits vorher angelegten „Long Range“ Disziplinen sind nun ausgeführt und konkretisiert.
  • Die Änderungen werden die Deutschen Meisterschaften im Standardprogramm erst ab 2016 betreffen, weil die Landesmeisterschaften 2015 als Qualifikation naturgemäß nach altem Regelwerk erfolgen.


Die 2010 beantragten Änderungen der IPSC Sportordnungen für das Kurzwaffen-, Büchsen- und Flintenschießen mussten 2014 zurückgezogen werden, da durch die lange Verfahrensdauer so großer Anpassungsdruck entstanden war, dass 2014 das Regelwerk als bloßen Zwischenschritt den Arbeitsaufwand nicht mehr gerechtfertigt hätte. Entsprechend groß ist der bestehende Aktualisierungsbedarf.

  • Es ist erforderlich, dass das deutsche IPSC-Regelwerk bei allen nicht waffenrechtlich relevanten Regularien dem englischsprachigen Original möglichst nahe entspricht, um ausländischen Gästen in Deutschland und unseren Nationalmannschaften und Schützen im Ausland reibungsfreie und sichere Wettbewerbsteilnahmen zu ermöglichen. Daher werden die Änderungen im internationalen Regelwerk nun auch national nachvollzogen.
  • Daneben sind die Einführung des Schießens von Pistolen mit Anschlagschaft als Unterform des IPSC-Büchsenschießens und vor allem die Einführung von Kleinkaliberdisziplinen sowohl im Kurzwaffen- und Büchsenregelwerk als Innovation zu nennen.
  • Die Änderungen werden sogleich nach Genehmigung die bisherigen Regelungen ersetzen, ggf. schon in Deutschen Meisterschaften des laufenden Jahres.


Auch beim bereits viele Jahre unveränderten BDS-Western-Schießen besteht erheblicher Überarbeitungsbedarf.

  • Hier sollen im Wesentlichen, ohne praktische Auswirkungen im Sport, Unterschiede zum internationalen Regelwerk abgebaut werden. Hinzu treten Vereinfachungen und Streichungen von Regelungen, die für die Sportausübung nicht erforderlich sind und erst recht waffenrechtlich irrelevant sind, insbesondere zu reinen Stilfragen und Erläuterungen historischer Hintergründe. Zugleich erfolgen die Anpassungen an die waffenrechtliche Begrifflichkeit nach dem Standard XWaffe. Auch in formaler Hinsicht besteht textlicher Verbesserungsbedarf. Anstelle punktueller Änderungen wird daher gleich der große Ansatz mit dem Ziel einer nachhaltigen Lösung verfolgt und die Westernsportordnung in erheblichen Teilen ganz neu gefasst.
  • Besonders zu erwähnen ist die Detailregelung der bisherigen Nebendisziplin "97/11". Diese Schießübung wurde in Deutschland erdacht und entwickelt. Inzwischen ist sie nicht nur hier sondern weltweit als Disziplin so erfolgreich und beliebt, dass sogar eine Aufnahme in das Regelwerk des internationalen Verbands SASS stattfand. Diese Entwicklung wird nun auch national regelseitig nachvollzogen und für das 97/11-Schießen erfolgt eine ausführlichere Normierung, insbesondere um große nationale und internationale Wettbewerbe zu erleichtern.
  • Die Änderungen werden sogleich nach Genehmigung die bisherigen Regelungen ersetzen, ggf. auch schon in Deutschen Meisterschaften des laufenden Jahres.


Die Änderungen wurden ausgearbeitet und zügig nach der Sitzung des Gesamtvorstands dem Bundesverwaltungsamt (BVA) vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen im Jahresverlauf abgeschlossen werden. Um die Konfusion, die im letzten Änderungsverfahren mit unterschiedlichen Versionen der Sportordnung leider teilweise aufgetreten sind, diesmal nicht zu wiederholen, wird die neue Fassung vor Abschluss des Verfahrens vor dem BVA nicht veröffentlicht. Bis dahin gilt uneingeschränkt die genehmigte und veröffentlichte Fassung weiter.

Falk, 23.06.2015

Neuer Kommentar zum Sporthandbuch

Zur Sportordnung des BDS (Stand November 2014) ist eine neue Kommentarfassung online (Stand 19.05.2015).

Falk, 23.06.2015

Guido Daub neuer Beauftragter Wurfscheibe

Mit Guido Daub hat der BDS seit Juni einen eigenen Sportbeauftragten für Wurfscheibe. Damit sind auch die Deutschen Meisterschaften Wurfscheibe vom 21. bis 23. August 2015 wie in den Vorjahren in besten Händen.

Falk, 23.06.2015    

Kooperation mit Legalwaffenbesitzervereinigung der Tschechischen Republik vereinbart

LEX ist nach eigenem Verständnis eine Vereinigung für die Verteidigung der Rechte aller Besitzer legaler Waffen in der Tschechischen Republik.
LEX und BDS haben am 11./25. Mai 2015 eine Vereinbarung für künftige Zusammenarbeit unterzeichnet. Der Kontakt war über Vizepräsidentin Sigrid Schuh aufgebaut worden und die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass sich die beiden Verbände künftig gemeinsam dem Abbau des Rechts auf legalen Waffenbesitz entgegenstellen. Hierzu werden sich die beiden Verbände künftig gegenseitig über die jeweilige nationale Waffengesetzgebung informieren und auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, denn viele Initiativen kommen inzwischen gar nicht mehr aus den nationalen Parlamenten, sondern aus Brüssel.
Die Tschechische Republik hat sich nach dem Ende der sozialistischen Diktatur ein sehr liberales Waffengesetz gegeben. Nachdem am 24. Februar 2015 ein 62-Jähriger in Uherský Brod acht Besucher eines Restaurants ermordet hat, stellt allerdings das tschechische Innenministerium die bisherigen Regelungen in Frage, weshalb LEX gefordert ist.

Falk, 23.06.2015

Bild: Vertreter von LEX und BDS nach einem Treffen auf der IWA 2015 - Friedrich Gepperth, Vladan Vrba, Sigrid Schuh, David Karásek (v.li.)

Vorderlader "Tingle"

Bundessportleiter Perkussion Han-Christian Jung macht auf ein unerwartetes Problem mit der Vorderladerpistole "Tingle" und darauf aufmerksam, wie unlogisch das Waffengesetz bisweilen sein kann:

"Die Tingle .44 ist ein kurzer, einschüssiger Vorderlader. Damit könnte waffenrechtlich nun alles Erforderliche gesagt sein, denn wenn eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ("gelbe WBK") sogar einen Perkussionsrevolver mit bis zu 9+1 Schuss (LeMat Perkussionsrevolver) aufnehmen kann, dann doch wohl erst Recht eine einschüssige Pistole. So einfach ist dies aber nicht. Der Erwerb über gelbe WBK geht nicht, da die Aufzählung in § 14 Abs. 4 WaffG zur Waffenbesitzkarte für Sportschützen viel aufzählt,

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
  • mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
aber eben keine Einzellader-Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung. Das ist ja auch logisch, da die einschüssigen Perkussionspistolen für gewöhnlich frei ab 18 erwerbbar sind - aber nicht die Tingle, die wegen ihres Entwicklungsjahres nach 1871 als moderne Waffe gilt. Das bedeutet zum Erwerb: grüne WBK mit Voreintrag (oder rote WBK wenn vom Sammelgebiet abgedeckt).

Kurz zur sportlichen Verwendung: Da der BDS bei Perkussionspistolen nicht die Voraussetzung "historisches Vorbild" hat, wäre die Tingle bei Perkussion als "Perkussionspistole" zugelassen. Da sie aber die Maßbegrenzungen überschreitet, kann sie nur als "freie Perkussionspistole" eingesetzt werden, wenn sie entsprechend Sporthandbuch nicht mehr als max. 1.900 Gramm wiegt und der Lauf max. 350 mm Länge hat. Ein Bedürfnis kann folglich für Disziplin 6111 freie Perkussionspistole Präzision bestehen und bestätigt werden.

Jung, Falk, 23.06.2015

Warnung: Verbotene Waffen in Österreich

In die Republik Österreich dürfen keine Vorderschaftrepetierflinten gebracht werden. Das Verbot gilt sowohl für Veranstaltungen in Österreich, wie auch für die Durchreise zum Beispiel nach Ungarn oder Italien. Österreichische Staatsbürger und Transportunternehmen können besondere Ausnahmegenehmigungen bekommen, aber dieser Weg ist für deutsche Schützen nicht offen. Betroffen sind nicht nur reine Vorderschaftrepetierflinten, sondern auch umschaltbare Waffen, die neben einem halbautomatischen Modus auch manuell über den Vorderschaft betrieben (repetiert) werden können - solche Waffen gelten immer als Vorderschaftrepetierflinten.

Vergleichbare Probleme gibt es auch bei praktisch allen Selbstladebüchsen in Zentralfeuerkalibern. Die österreichischen und deutschen Büchsen unterscheiden sich technisch zwar nicht unbedingt, aber in rechtlicher Hinsicht kann etwas anderes gelten: Denn in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Verfahren zur Feststellung der Zu- oder Unzulässigkeit von Waffen (für das sportliche Schießen), die dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Abschließende Positiv- oder Negativlisten gibt es in Österreich leider nicht. Das dortige Innenministerium hat mitgeteilt, dass folgende Waffen auf jeden Fall nicht erlaubt sind:

  • H&K 630 Kal. .223 Rem
  • VOERE X 3 Kal. .408 CT Chey Tec, Panzerbüchse
  • halbautom. Karabiner Chiappa M1-9 Kal. 9 mm Para
  • halbautom. Gewehr Penn Arms USA Modell Striker 12
  • THOR M 408 Kal. .408 CT
  • Gewehr L1A1 (FN-FAL) Kal. .308 Win (Version FN FAL)
  • H&K Modell SL8, Kal. .223 (Version G 36)
  • SAR M41 LSR MFD Kal. .308 Win (Version G3)
  • SG 553 R Kal. 7,62 x 39 (Version SG 553 R)
  • SG 553 AL Kal. 5,56 x 45 (Version SG 553 AL)

Darüber hinaus besteht nach § 44 WaffG (Österreich) die Möglichkeit, im Einzelfall Zu- oder Unzulässigkeit einer Waffe direkt vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport feststellen zu lassen. Das Verfahren ist nicht kostenfrei, mit etwas über 20 € Gebühr pro Waffe aber auch nicht sehr kostspielig. Für häufige Grenzgänger in Sachen Schießsport eine Ausgabe, die sich durchaus lohnen kann.
Erfahrungen mit dem Verfahren sind hier noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Aufruf!

Im Übrigen gilt: Vorsicht also vor dem Mitbringen von Vorderschaftrepetierflinten und Selbstladebüchsen in die Alpenrepublik. Dass die Waffen in Deutschland genehmigt sind muss die österreichischen Behörden leider eben so wenig interessieren wie der Eintrag in einem Europäischen Feuerwaffenpass. Also gilt in der Praxis: Im Zweifel Österreich überfliegen oder umfahren, falls mit einer kritischen Waffe gereist wird, so umständlich das auch sein mag!

Falk, 23.06.2015

Gesucht: Österreichische Feststellungsbescheide

Welche Selbstladebüchse darf mit nach Österreich gebracht werden und welche nicht? Diese Frage kann Schwierigkeiten bereiten.
Sie haben als Hersteller, Waffenhändler oder Sportschütze einen österreichischen Feststellungsbescheid über die Zu- oder Unzulässigkeit einer Waffe in Österreich?
Falls ja, bitte lassen Sie es den BDS wissen!
Der Verband bemüht sich, als Serviceleistung für seine Mitglieder Informationen zusammenzutragen. Sie können dabei helfen, wenn Sie Ihr Wissen und insbesondere bekannte Bescheide des österreichischen Ministeriums mitteilen. Die Kontaktdaten bitte dem Impressum, ganz am Ende dieses Infobriefs entnehmen.

Falk, 23.06.2015

Mustersatzung für BDS-Vereine

Die Satzung ist die Grundlage jedes Vereins. Der Gesetzgeber gibt über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur wenige zwingende Vorgaben: Die Bürger sollen weitgehend frei sein, sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halten. Generell ist weniger auch oft mehr: Viele Satzungen sind unnötig umfangreich und kompliziert.

Soll ein Verein in das Vereinsregister eigentragen werden und erst Recht wenn die steuerliche Anerkennung als gemeinnützig beabsichtig ist, sind rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Steuerrechtlich müssen manche Passagen gar wortwörtlich mit den Vorgaben der Finanzverwaltung übereinstimmen, sonst kann es Probleme mit der Anerkennung geben.

Da der BDS immer wieder zu Satzungsfragen konsultiert wird, stellt er auf Basis der Empfehlungen des renommierten Juristen Detlef Burhoff ab sofort eine Mustersatzung für BDS-Vereine (und solche die es werden wollen) zur Verfügung. Zur Vertiefung wird sein Buch "Vereinsrecht -  Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder" (Link zu Amazon), NWB Verlag, 9. Auflage (2014) empfohlen.

Die Mustersatzung entspricht dem aktuellen Rechtsstand, kann aber nicht den Anspruch juristischer Allgemeingültigkeit erheben, erst recht nicht für künftige Entwicklungen. Auch kann sie nicht für alle Vereine gleichermaßen gut passen. In komplizierten Konstellationen sollte immer fundierter Rechtsrat gesucht werden. Die Mustersatzung ist aber sicher besser als vieles, was im Internet kursiert und per "copy & paste" zusammengefügt wird.

MUSTERSATZUNG FÜR BDS-VEREINE

Falk, 23.06.2015

Online Version - Abmelden / Unsubscribe
Impressum - Angaben gemäß §§ 5 TMG, 55 RStV - Betreiber und Kontakt:

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Steffen Ezell
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk

Birkenring 5
16356 Ahrensfelde
Telefon: (030) 50 18 44 68
Telefax: (030) 97 99 23 59
E-Mail: info@bdsnet.de
Internet: http://www.bdsnet.de