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Infobrief August 2015 21.08.2015
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

Gestern gingen die European Maccabi Games 2015 in Berlin zu Ende. Der BDS hat die größte jüdische Sportveranstaltung Europas als Fachverband beratend unterstützt. In diesem Zusammenhang ergaben sich für mich nicht nur interessante Aspekte der sportlichen Zusammenarbeit und neue Kontakte zur Politik, sondern wieder einmal die Erkenntnis, dass sich die Sportwelt politisch nicht auseinanderdividieren lassen darf.

Persönlich mag man manche Sportarten mehr schätzen als andere, aber die Sportgemeinschaft insgesamt muss Angriffe gegen die Autonomie des Sports und die Gemeinnützigkeit allen Sports abwehren. Ansonsten heißt es bald "teile und herrsche" und die Sportausübung ist nur noch den Launen der Verwaltung und - schlimmer noch - verqueren politischen Ideologien unterworfen. Wer das über alle Sportarten hinweg und gerade auch innerhalb des Schießsports nicht wahrhaben will, schaufelt sich sein eigenes Grab.
Wir vom BDS ziehen da lieber am selben Strang!

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

der Bundesverband wurde mitten in der Wettkampfsaison der Deutschen Meisterschaften durch die in Rekordzeit fertige Genehmigung der Sportordnung geradezu überrascht. Dazu mehr in diesem Infobrief, zusammen mit einer Information zu den Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle in den Ländern und wie üblich vermischten Meldungen aus dem Verband.

Wie der jährliche Wechsel zwischen Sommer und Winter wird sich an den Wettkampfzeit die Zeit der Gremiensitzungen anschließen. Zur entsprechenden inneren Organisation des Verbands gibt es bisweilen Fragen, die allgemein beantwortet werden können.

Frage:
Wer macht was im BDS?

Antwort:
Der BDS ist im Unterschied zu anderen Verbänden keine mo­no­li­thische Organisation. Er ist in der Fläche ("horizontal") in seine Landesverbände gegliedert und die gesamte Verbandsstruktur ist auch ("vertikal") auf Einbeziehung ausgelegt:
  • Der geschäftsführende Vorstand (Präsident und drei Vizepräsidenten) handelt das Alltagsgeschäft ab.
  • Das Präsidium (geschäftsführender Vorstand plus Bundessportleiter und Bundesausbildungsleiter, z. Zt. zusammen 12 Personen) bewältigt den laufenden Sportbetrieb, insb. die Deutschen Meisterschaften.
  • Der Gesamtvorstand ist das zentrale Entscheidungsorgan des BDS, vor allem zuständig für die Sportordnung; es besteht aus dem Präsidium und je zwei Vertretern aus jedem Landesverband (LV), d. h. die LV haben mehr als eine 2/3-Mehrheit im Gesamtvorstand!
  • Die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) schließlich trifft die grundlegenden Entscheidungen wie Wahlen, Haushalts- und Satzungsfragen, z. B. wird der BDV jedes Jahr die Finanzlage detailliert offengelegt und zur Abstimmung gestellt.
Das Bessere ist des Guten Feind, aber der BDS muss sich an Transparenz und Repräsentanz wie ich meine nichts vorwerfen lassen.
 
Ulrich Falk
Bundespokalschießen "40 Jahre BDS"

Beim Bundespokalschießen "40 Jahre BDS" am 3. Oktober 2015 auf der Schießanlage Philippsburg sind noch Plätze für die Teilnahme an Wettbewerben und "Schnupperschießen" frei! Sichern Sie sich gleich durch Anmeldung Ihre Teilnahme!

Ausschreibung (.pdf)

Anmeldung (.pdf)

Falk, 21.08.2015

Änderungen der Sportordnung genehmigt

Am 19.06.2015 hat den BDS den Bescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA) vom 17. Juli 2015 erreicht: Alle in der Gesamtvorstandssitzung vom 18. April 2015 beschlossenen Änderungen der Sportordnung wurden dem BDS unverändert genehmigt. Über die Änderungen berichtete kurz der Infobrief aus dem März.

Dieses erfreuliche Ereignis verursacht noch umfangreichen redaktionellen Aufwand. Die Texte befinden sich gegenwärtig in der Endredaktion die im August abgeschlossen sein wird; der Infobrief wird informieren, sobald die geänderten Sportordnungsteile zur Verfügung stehen.

Waffenrechtliche Bestätigungen (Befürwortungen) sind ab sofort nur noch nach der neuen Sportordnung möglich. Die aktuelle Kennziffernliste ist hier verfügbar (.pdf). Die Beauftragten in den Landesverbänden sind bemüht, die Umstellung schnellstmöglich durchzuführen und etwaige Probleme der Übergangsphase schonend zu lösen.

Falk, 21.08.2015

Neue Sportordnung IPSC

Nach der Genehmigung der neuen Sportordnung richtet sich das IPSC-Schießen in Deutschland endlich wieder nach dem aktuellen internationalen Regelwerk. Zusätzlich sind jetzt das IPSC-Kleinkaliberschießen (bei den IPSC-Kurzwaffenregeln) und das Schießen von Pistolen mit Anschlagschaft (bei den IPSC-Büchsenregeln) Teil des offiziellen BDS-Sportprogramms.

Es wird darauf hingewiesen, dass die neuen drei Teile der IPSC-Sportordnung die bisherigen Regelungen vollständig ersetzen und ab sofort für die Sportausübung im BDS verbindlich sind.

Die neuen Regelungen sind auf bdsnet.de zu finden.

Falk, 21.08.2015

Neue Sportordnung Westernschießen

Das Westernschießen des BDS ist nun auch in Deutschland wieder auf dem aktuellen, internationalen Stand. Vor allem das bisherige Sidematch "97-11" wurde zur Disziplin aufgewertet und bereichert nun das BDS-Sportprogramm.
Die neue Regelfassung hat ab sofort Geltung und kann auf dem Internetportal des BDS eingesehen werden.

Falk, 21.08.2015

Gastkommentar "German Angst"

Für das Fertigungsfachmagazin Welt der Fertigung hat Präsident Friedrich Gepperth einen Gastkommentar verfasst: In "German Angst" (.pdf) befasst er sich mit der Überregulierung des deutschen Waffengesetzes zu Lasten der Waffenbesitzer, aber auch zum Schaden von Industrie und Handel.


Falk, 21.08.2015

Gebühren für Aufbewahrungskontrollen

Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes steht es den Waffenerlaubnisbehörden bekanntlich zu, die gesetzmäßige sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition auch ohne Anlass, verdachtsunabhängig zu kontrollieren und dies anzukündigen oder überraschend durchzuführen (§ 36 Abs. 3 S. 2 f. WaffG). Über den Unsinn dieser Regelung bei den ohnehin vielfältig überprüften und rechtstreuen Sportschützen wurde schon viel geschrieben, dennoch zeichnet sich nicht ab, dass sich an der Rechtslage kurzfristige Verbesserungen ergeben werden.

Auch wer gehofft hatte, dass wenigstens auf der Gebührenseite Vernunft herrscht, sieht sich bisweilen bitter enttäuscht. Der Bundesgesetzgeber hat zwar noch in der Gesetzesbegründung geschrieben
"Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse und deswegen werden keine Gebühren erhoben. Dies wird in der anstehenden Kostenverordnung klargestellt." (BT-Drucksache 16/13423 Begründung zu § 36 Abs. 4 (S. 71))
Aber - selbst in der Politik - wurde kaum ein Versprechen so schnell gebrochen wie dieses. Denn noch im selben Jahr wurde eine Förderalismusreform durchgeführt, in der die Zuständigkeit  für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen vom Bund auf die Bundesländer überging. Zu der in der Gesetzesbegründung angekündigten Kostenverordnung des Bundes ist es daher niemals gekommen. Und manchen Bundesländern war reichlich gleichgültig, was der Bund versprochen hatte. Seitdem werden Sportschützen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen und die insbesondere ihre Waffen sicher und gesetzeskonform aufbewahren und bei denen es deshalb nichts zu beanstanden gibt (!) auch noch zur Kasse gebeten.

Noch sind einige graue Flecken auf der Karte, aber es lässt sich zu den Gebühren für die verdachtunsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen in den Bundesländern folgende Zwischenbilanz ziehen:

  • Baden-Württemberg: Überwiegend kostenpflichtig (keine landesweite Regelung, sondern Gebühren werden von den Landratsämtern/Gemeinden selbst bestimmt; § 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz - LGebG)
  • Bayern: Ausdrücklich kostenfrei (Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Kostenverzeichnis - KVz - Anlage Lfd. Nr. 2.II.7, Tarifstelle 35.1)
  • Berlin: Noch keine Landesregelung in der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) getroffen.
  • Brandenburg: Kostenpflichtig, pauschal 75 € (§ 3 Abs. 1, 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 S. 2, § 18 Abs. 2 S. 2 des Gebührengesetzes in der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI), Tarifstelle 14.8.6)
  • Bremen: Kostenpflichtig, pauschal 139 € (Kostenverordnung für die innere Verwaltung - InKostV, Anlage 1, Kostenverzeichnis Inneres, Nr. 160.68) - Kontrolle findet jedes Jahr einmal statt!
  • Hamburg: Landesregelung noch nicht in Kraft; Kostenfreiheit beabsichtigt.
  • Hessen: Wohl kostenfrei, leider nicht ausdrücklich (Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport - VwKostO-MdIS, Anlage "Verwaltungskostenverzeichnis", Nr. 785, 765)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesregelung noch nicht in Kraft; Kostenfreiheit beabsichtigt.
  • Niedersachsen: Landesregelung in der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsens noch nicht in Kraft; Kostenfreiheit beabsichtigt
  • Nordrhein-Westfalen: Keine ausdrückliche Festlegung in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstellen 26a bis 26a.4
  • Rheinland-Pfalz: Noch keine Regelung in der Landesverordnung
    über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung
  • Saarland: Kostenfrei geplant (Entwurf eines waffenrechtlichen Gebührenverzeichnisses im Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Saarlandes, Nr. 11.2)
  • Sachsen: Wohl kostenfrei, leider nicht ausdrücklich (Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 9. SächsKVZ Anlage 1, Lfd. Nr. 99, kein Gebührentatbestand)
  • Sachsen-Anhalt: Fraglich, da Anlage zum Kostenverzeichnis der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA), Tarifstelle 160a Nr. 102 so oder so gelesen werden kann
  • Schleswig-Holstein: Kostenpflichtig, 50 bis 120 € (Allgemeiner Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008, Tarifstelle 25.1.71)
  • Thüringen: Noch keine Landesregelung vorhanden, wird bis 2018 erfolgen.

Falk, 21.08.2015

Karte - Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
rot = gebührenpflichtig, grün = gebührenfrei, gelb = uneinheitlich/unklar, grau = noch keine oder unbekannte Regelung
BDS Anmelde- und Scoringsystem für IPSC jetzt online

Nachdem vor drei Jahren bdsmeisterschaft.de – Link – an den Start ging, hat sich nun das „Schwester-Portal“ ipscmeisterschaft.de – Link – dazu gesellt.
IPSC-Matchausrichter können nun ihre Wettkämpfe kostenlos im Internet bewerben, Squadanmeldungen entgegennehmen und auch die weitere Matchadministration mit wenigen Klicks online abwickeln: von der Verwaltung der Startgelder bis hin zum komfortablen Druck der Stage- und Match-Results.
 Das System wurde federführend vom BDS Landesverband 1 (Berlin und Brandenburg) konzipiert und erfreut sich dort schon großer Beliebtheit. Gut 400 IPSC-Schützen haben sich bisher registriert und täglich werden es mehr.
 
Die Eingabemasken sind simpel und optisch großzügig gestaltet. So ist die einmalige Registrierung als deutscher IPSC-Lizenzinhaber in wenigen Sekunden erledigt – bei frei wählbarem Passwort.
Matchausrichter profitieren ebenfalls von schlicht gehaltenen Eingabemasken, um ihr Match online anzulegen:

  • freie Wahl des Datums der Veröffentlichung und des Online-Anmeldebeginns
  • intuitives Erstellen von Stages und Squads
  • ggf. Aufteilen eines Matches in verschiedene Zeitfenster
  • komfortable RO-Verwaltung mit Rückmeldung in Ampelfarben (beantragt / angenommen / abgelehnt) 

Zu jedem Match können PDF-Dokumente (z.B. Ausschreibungen) hochgeladen werden. Außerdem sehen die User eine stilisierte Deutschlandkarte mit einer Ortsmarkierung.
 
Das Portal „ipscmeisterschaft.de“ soll aber nicht nur die Online-Anmeldung ermöglichen, sondern bietet auch eine Alternative zur Scoring-Software „WinMSS“.
So können Stats-Officer bei der Eingabe der Parcourszeiten auf das Komma verzichten und profitieren zudem von einer ausgeklügelten Plausibilitätsprüfung – vor allem, wenn „Disappearing Targets“ im Spiel sind. So geht das Eintippen nicht nur schneller, sondern auch sicherer von der Hand.
Competitorlists, Scoresheets, Equipmentsheets, Verifyer sowie Stage- und Match-Results können im PDF-Format jederzeit aufgerufen und ausgedruckt werden; das Design ist dem WinMSS-Original strikt nachempfunden. Schützen werden also gar nicht bemerken, dass mit einer neuen Software gearbeitet wird. Und dennoch hat es Feintunings gegeben:

  • Scoresheets bieten mehr Raum für die Erfassung von Alphas, Charlies, Deltas und der Parcourszeit – wenige Millimeter mehr pro Kästchen tragen dazu bei, dass der RO auf der Stage sauberer schreiben kann
  • keine verwirrende Angaben mehr wie bisher („Stage 4 – Number 3“)
  • die Unterschriftenfelder liegen etwas weiter entfernt von den Scorings, so dass der Stats-Officer keine Probleme mehr mit „ausladenden Unterschriften“ hat und alles problemlos entziffern kann 

Zudem werden viele Schützen ein gestochen scharfes IPSC-Logo bemerken. Denn bekanntlich prangt auf den originalen WinMSS-Listen oben rechts immer eine ziemlich traurig-verwaschene Version unserer Sportmarke.
Scoresheets samt Deckblatt pro Squad und Stage können in einem Rutsch in korrekter IROA-Reihenfolge gedruckt werden. Manuelles Nachsortieren gehört also der Vergangenheit an.
Interessant ist ipscmeisterschaft.de vor allem auch für 2-Gun- und 3-Gun-Matches, die ebenfalls ohne Verrenkungen ausgewertet werden können. Im Gegensatz zu WinMSS legt man dazu keine Einzelmatche an - sondern legt lediglich fest, ob auf einer Stage Handgun, Shotgun oder Rifle geschossen wird.
 
Die Software läuft komplett im Internet mit jedem beliebigen Webbrowser. Für den Einsatz auf Schießständen, auf denen kein Internet verfügbar ist, kann das Programm auch lokal auf jedem handelsüblichen PC oder Notebook installiert werden.

Christes, 28.07.2015

Field Target Nationalmannschaft des BDS holt EM Silber

Die Herren Field Target Mannschaft des BDS konnte bei der diesjährigen Europameisterschaft im spanischen Zumárraga die Silbermedaille erringen. Das Team mit Adam Benke (Kapitän), Frank Esser, Jan Homann, Karl und Stefan Kawnik, Timo Keßel, Thorsten Roth und Alexander Segler musste vom 11. bis zum 15. Juli 2015 in der Druckluftklasse (PCP) nur den starken Portugiesen den Vortritt lassen und konnte Gastgeber Spanien auf den dritten Rang verweisen.

Falk, 21.08.2015

Bild: Die BDS Silbermannschaft der Field Target EM 2015
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