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Infobrief April 2016 18.04.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
In einem Schachverband beschäftigt man sich mit dem Schachspiel. Die Kaninchenzüchter züchten und die Fußballer spielen mit dem Ball. Wer jetzt glaubt, dass sich der BDS als Schießsportverband nur mit Schießsport befassen würde, hat die letzten Jahre unter einem Stein gelebt. Seitens des Bundesverbandes heißen die Hauptdisziplinen derzeit Steuerrecht (IPSC), Waffenverbote (EU) und Jägerwaffen (Bundesverwaltungsgericht). Bevor eine Baustelle zu ist, gehen zwei neue auf und die Verbände und auch der BDS müssen sich in Berlin, Brüssel und anderswo bei Politik und Verwaltung die Klinke in die Hand geben um schlicht nicht überrollt zu werden.

Die Aufgabe ist groß, aber wir stellen uns und wir werden erfolgreich sein. Im Europaparlament zeigt die Informationsarbeit vieler nationaler und internationaler Verbände deutliche Wirkung. Nur die Kommission ist nach wie vor völlig vernagelt. Parallel dazu kämpft der BDS mit tatkräftiger Unterstützung des Forum Waffenrechts weiterhin gegen die Steuerfarce bei IPSC. Es ist festzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen zur Problemlösung entweder unfähig oder unwillig ist; wir gehen daher den Weg der politischen Überzeugung in Bund und Ländern weiter - und geklagt wird auch!
Nicht direkt im Feuer steht der BDS bei dem jüngsten Angriff auf die Selbstladewaffen der Jäger, aber so wie uns die Partnerverbände bei IPSC unterstützen und alle Verbände bei der EU zusammenstehen, so haben hier die Betroffenen unsere Unterstützung - in Worten und in Taten.

Wenn es eine Lehre der kleineren und größeren Krisen der jüngsten Zeit gibt, dann die, dass in bisher unbekanntem Ausmaße alle Betroffenen verbandsübergreifend zusammenhalten. Ich bin überzeugt: Das wird sich auszahlen, weit über die aktuelle Situation hinaus!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

"tue Gutes und rede darüber" empfiehlt das Sprichwort! Dass der BDS dem zweiten Teil nicht immer nachkommen kann hat zwei Gründe: Erstens werden viele politische Gespräche vertraulich geführt, um offen reden zu können. Zweitens ist der Takt der Ereignisse nicht erst seit dem Jahreswechsel, aber gerade jetzt so hoch, dass kaum noch Zeit zum Erzählen bleibt.
Mit diesem Infobrief brechen wir natürlich nicht die versprochene Vertraulichkeit von Gesprächen, aber holen die Berichte über die neueren Entwicklungen beim Waffenrecht der letzten Zeit nach und berichten über Aktuelles.

Ulrich Falk
EU-Feuerwaffenrichtlinie im INCOM-Ausschuss des Europaparlaments

Am 23. Februar 2016 befasste sich erneut der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Die Berichterstatterin Vicky Ford stellte gleich zu Beginn fest, die Vorschläge der Kommission seien schlecht geschrieben und ohne Abschätzung der Folgen für die Staaten und Bürger der Europäischen Union. Die Kritik der zu Recht besorgten Bürger sei im Parlament angekommen und müsse nun nicht mehr wiederholt werden, sondern jetzt sollten Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden. Auf Basis des von ihr erarbeiteten Arbeitspapiers in englischer Sprache (.doc) lehnte sie insbesondere das Verbot von Halbautomaten in der bisherigen Form ab und kündigte eine Expertenanhörung im Ausschuss an. Sie stellt auch selbstbewusst fest, dass sie die Kommission nicht mehr in der Verantwortung für die Feuerwaffenrichtline sehe, denn diese liege nun in den Händen des Parlaments.

Die nachfolgenden Wortbeiträge von gleich 22 Parlamentariern zeigten erneut das große Interesse am Thema. Die Mehrheit begrüßte die Vorschläge der Berichterstatterin und damit die skeptische Einstellung zu den Kommissionsvorschlägen. Allerdings war auch zu bemerken, dass sich bei den Sozialdemokratie auch Unterstützer finden, vor allem zu den medizinischen Tests und der zeitlichen Befristung von Erlaubnissen.
Die schärfste Ablehnung kam wieder aus dem Lager der Konservativen, Liberalen und Unabhängigen. Auch bei der EVP (in der CDU und CSU vertreten sind) wurde deutliche Kritik geäußert, die aber vor allem bei deutschen Vertretern durchaus noch deutlicher vorgebracht werden könnte.

Vicky Ford hatte das Schlusswort. Sie trug vor, dass Sie eine komplette Ablehnung des Kommissionsvorschlages nicht für angemessen halte, weil es durchaus Handlungsbedarf bei deaktivierten und konvertierten Waffen gebe.

Feuerwaffenrichtlinie in den EU-Ausschüssen und beim Rat

Im Verfahren des Europaparlaments zur Feuerwaffenrichtlinie erhöht sich die Schlagzahl weiter. Die Ausschussbehandlungen machen Fortschritte und die ersten schriftlichen Änderungsentwürfe zum Kommissionsvorschlag liegen nun vor:

In einem zusammenfassenden Dokument (.pdf) mit Stand 11.04.2016 können alle angesprochenen Bewertungen des BDS (.pdf) eingesehen werden.

Der BDS äußert sich nun nicht nur kurz wiederholend zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag, sondern neu zu folgenden Papieren:

  • Stellungnahme zum Entwurf für den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) - Bodil Valero, 02.03.2016
  • Stellungnahme zum Entwurf für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) - Vicky Ford, 22.03.2016
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Vorschlags für den Rat der Europäischen Union - GENVAL, 01.04.2016

Frau Valero bewegt sich in ihrem Ansatz zaghaft in die richtige Richtung, Frau Ford mit großer Sachkenntnis energisch und die Vorschläge von GENVAL beabsichtigen nicht weniger, als alle Selbstladewaffen zu verbieten!

Verbände im Europaparlament

Am 24. Februar - genau drei Wochen vor den Anschlägen auf Flug- und Bahnverkehr - waren die Verbände auf Einladung von Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (CDU/CSU) in mehreren Besprechungen in Brüssel um ihre Sorgen mit der EU-Feuerwaffenrichtline vorzutragen. Die Schilderungen der Folgen der Vorstellungen der EU-Kommission stießen ersichtlich nicht auf taube Ohren. Insbesondere der Zusammenhalt der Verbände - vom FWR über DSB und BDS zu den Jägern sowie Industrie und Handel - machte sichtlich Eindruck. Es wurde vereinbart, im gesamten weiteren parlamentarischen Verfahren im Austausch zu bleiben.

von links nach rechts: Andreas Schwab (MdEP), Hans-Herbert Keusgen (FWR), Daniel Caspary (MdEP), Jürgen Kohlheim (DSB), Friedrich Gepperth (BDS), Sylvia Kainz-Huber (Kommission)

Pressestimmen

Nach seiner satzungsmäßigen Aufgabenstellung befasst sich der BDS nicht mit allgemeinpolitischen Themen. Wenn aber bestimmte Kräfte in Politik und Verwaltung - gerade auf EU-Ebene - nicht nur rechtstreue Sportschützen in Haftung für kriminelle Machenschaften und Terroristen nehmen sondern für eigene Versäumnisse abstrafen wollen, darf auch der Verband hierauf hinweisen.

Zur Lektüre seien daher folgende zwei Artikel empfohlen, die sich mit den wahren Ursachen der bestehenden Probleme auseinandersetzen... die weitab vom legalen Waffenbesitzern liegen:

Spiegel Online
Sascha Lobo "Tiefgreifendes, strukturelles, multiples Staatsversagen"

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Don Alphonso "Datenschutz ist schön und Staatsversagen ist hässlich"
 

"Berufs-Sportschütze" gesucht

Der Bundesverband sucht für die Prüfung eines möglichen juristischen Ansatzes zur Verbesserung der waffenrechtlichen Situation aller Sportschützen ein BDS-Mitglied, das sich aus beruflichen Gründen regelmäßig beim sportlichen Schießen auf Schießständen aufhält, beispielsweise als Schießlehrer bzw. Trainer, Schießstandbetreiber bei der Aufsicht etc. Es ist dabei unerheblich, ob die Betätigung haupt-/nebenberuflich oder gewerblich/freiberuflich ist. Wichtig ist allerdings, dass eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird, entweder durch Einkünfte als Selbständiger oder als Angestellter.
Vorrangig werden Personen in Bayern gesucht, aber auch Rheinland-Pfalz, Brandenburg oder Baden-Württemberg wäre interessant.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen und Lust auf ein juristisches Experiment haben, wenden Sie sich bitte unverbindlich per Email an die Geschäftsstelle.

Sponsoren für Deutsche IPSC-Nationalmannschaften werden!

Aufgrund der umstrittenen Gemeinnützigkeit ist dem Bundesverband gegenwärtig verwehrt, beim IPSC-Schießen die Kosten für deutsche Nationalmannschaften zu übernehmen. Im Jahre 2016 ist die Europameisterschaft Kurzwaffe betroffen, die vom 3. bis zum 8 Oktober in Ungarn stattfindet (2016 European Handgun Championship - Felsőtárkány, Hungary). Diese Schande für die Bundesrepublik Deutschland wird durch die gesetzwidrige Diskriminierung des IPSC-Sports durch das Bundesfinanzministerium und bestimmte Länderfinanzministerien verursacht, wogegen sich der BDS mit allen politischen und juristischen Mitteln wehrt.

Kurz- und mittelfristig können aber nur Nationalmannschaften ins Rennen geschickt werden, für die sich ein privater Sponsor findet. Die Kosten belaufen sich auf 238 € (Startgebühr) bis 418 € (Startgebühr und Trikots) brutto pro Mannschaft. Eine Spendenbescheinigung kann leider nicht ausgegeben werden, aber es erfolgt Rechnungsstellung.
Im Gegenzug kann eine "Patenschaft" für eine bestimmte Mannschaft z. B. für die Mannschaft "Lady Standard", "Production Senior" oder "Open Overall" übernommen werden. Da die Mannschaften begrenzt sind, die der BDS bilden und melden darf gilt: wenn weg, dann weg!
Interessenten melden sich bitte per Email.

Korrektur des Sprengstoffgesetzes verzögert sich

Im März 2015 hatte der Infobrief berichtet, das Bundesministerium des Innern beabsichtige eine Korrektur des § 49 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV).

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wurde 2009 die Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke neu geregelt. Dies betraf im Bereich des Schießsports insbesondere das für das Wiederladen von Patronenmunition verwendete Nitrocellulosepulver (NC-Pulver). Pulver, die noch ohne die neuen Kennzeichnungen in den Verkehr gebracht wurden, durften nur noch bis zum 5. April 2015 verwendet werden.
Die angekündigte Gesetzesänderung soll die Weiterverwendung von "altem Pulver" künftig wieder ermöglichen.

Nun hat das BMI auf Anfrage des BDS mitgeteilt, das Gesetzesvorhaben verzögere sich noch. Die Verbesserung werde daher erst 2016 erfolgen, wahrscheinlich gegen Jahresende. Bei den Betroffenen ist daher weiterhin Geduld gefragt.

FWR: Bundesverwaltungsgericht verbietet Jägern Halbautomaten

Wie das Forum Waffenrecht mitteilt, haben die beiden parallelen Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 7. März 2016 (Az.: 6 C 59/ 14 und 6 C 60/14) zu erheblicher Verunsicherung in der Jägerschaft geführt und die Entscheidungen treffen auf breite Kritik:

"Völlig überraschend und mit lediglich oberflächlicher Begründung hat das Bundesgericht mit einer seit Jahrzehnten unwidersprochenen Rechts- und Verwaltungspraxis gebrochen und sowohl die rechtmäßigen Besitzer als auch die vollziehenden Verwaltungsbehörden vor erhebliche Probleme gestellt.
Seit ca. 40 Jahren wird in Deutschland mit halbautomatischen Schusswaffen gejagt und die meisten hiervon haben wechselbare Magazine. Jedem Jäger war dabei bewusst, dass die Jagdausübung lediglich mit einem zwei Patronen fassenden Magazin zulässig ist und er bei Zuwiderhandlung mit erheblichen Sanktionen rechnen musste. Missbräuche, wie der vom Gericht in der Begründung angeführte "Dauerbeschuss", hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben, so dass hier eigentlich keinerlei Handlungsbedarf bestand. Auch das beklagte Bundesland hat in seinen Schriftsätzen nie vorgetragen, dass die dem Kläger ja auch bereits genehmigte Jagdwaffe für diesen Zweck ungeeignet oder gar verboten sei. Lediglich die aufgegebene Eintragung "zwei Schuss" in die Waffenbesitzkarte war unter den Parteien streitig.
Genauso stellt die "Berner Artenschutzkonvention", die als gesetzgeberisches Motiv der Regelung im Bundesjagdgesetz angeführt wird, einerseits Verwendung begrenzter Magazinkapazitäten bei der Jagdausübung ab und andererseits dies auch nur bei der Jagd auf speziell geschützte Arten, die gesondert im Anhang der Konvention aufgeführt sind.
Nie wurde der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit vorgeworfen, die Berner Konvention zu missachten, obwohl die bisherige Verwaltungspraxis eben seit Jahrzehnten halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen zur Jagdausübung zuließ. Auch auf Anfrage teilte das für die Konvention zuständige Sekretariat mit, dass nichts gegen diese Jagdwaffen spräche, wenn zur Jagdausübung auf die im Anhang genannten Wildtiere ein lediglich zweischüssiges Magazin benutzt würde.
Die Wechselmöglichkeit des Magazins ist auch unter Unfallverhütungsgesichtspunkten relevant, wenn die Jagdwaffe schnell entladen werden soll.
Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr in den genannten Urteilen entschieden, dass aus seiner Sicht diese Halbautomaten zur Jagdausübung verboten sind und durch Jäger nicht erworben werden dürfen. Zwischenzeitlich sind bereits zentrale Weisungen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die den Verkauf von Halbautomaten an Jäger bzw. deren Eintragung in die WBK untersagen.

Eine erste Handlungsempfehlung an Jäger und betroffene Besitzer halbautomatischer Jagdwaffen hat der Deutsche Jagdverband bereits erteilt. Aus Sicht des FWR sollten Betroffene zunächst selbständig nichts unternehmen und dem Rat des DJV folgen."

Da sich die bestehende Verunsicherung nur durch eine gesetzgeberische Klarstellung beheben lässt, haben sich FWR und DJV sofort an die maßgeblichen Ministerien gewandt. Der BDS leistet im Sinne des Zusammenhalts der deutschen Legalwaffenbesitzer hierbei Unterstützung.

Halbautomatische Waffen: Verbände fordern Klarstellung

Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer wird nicht hingenommen

(Berlin, 14. April 2016) Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht, Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) fordern die Politik auf, unverzüglich klarzustellen, dass halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin nach wie vor erlaubt sind. Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bietet hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte. Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf.

Die Verbände-Allianz kritisiert scharf, dass fünf Richter mit ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt haben. Tausenden Jägern droht völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft werden drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet, die sich bereits jetzt abzeichnen. Um weiteren Schaden abzuwenden, fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen:

"Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)

"Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)

Bis zur Umsetzung im Bundesjagdgesetz muss die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden soll. „Wir brauchen Sicherheit für die Anwender. Wie dürfen Jäger ihre halbautomatischen Waffen in der anstehenden Jagdsaison einsetzen, die sie oftmals schon vor Jahrzehnten legal erworben haben?“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen, so Dammann-Tamke.

Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. "Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland", so Dammann-Tamke.

Pressemitteilung Freie Wähler

Überzogene Angriffe auf den legalen Waffenbesitz verhindern - Halbautomatische Gewehre sind für Jäger unverzichtbar
 
Aiwanger: Verschärfung des Waffenrechts ist populistisch und stellt unbescholtene Bürger unter Generalverdacht
 
München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion spricht sich klar gegen die aktuellen Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts aus. Nach Überzeugung des Fraktionsvorsitzenden, Hubert Aiwanger, ist es vielmehr notwendig, den legalen Waffenbesitz vor überzogenen Angriffen schützen. Vor allem Jäger und Sportschützen müssten von den Verschärfungen ausgenommen werden. Derzeit würden unter anderem Zuverlässigkeitsprüfungen, Pulvererwerb, und Waffenaufbewahrung neu diskutiert, so Aiwanger. Durch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 stehe zudem ein Verbot des Einsatzes halbautomatischer Waffen für die Jagd, die dafür bisher sinnvollerweise zugelassen sind, im Raum.
 
„Das deutsche Waffenrecht ist bereits sehr streng. Es wäre weder angemessen noch zielführend, legale Waffenbesitzer wie Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Brauchtumsschützen weiter einzuschränken. Halbautomatische Gewehre sind für Jäger und Sportschützen unverzichtbar", betont Aiwanger. „Insbesondere für die Drückjagd auf Schwarzwild sind halbautomatische Büchsen mit zweischüssigem Magazin im gesetzlich erlaubten Rahmen unverzichtbar. Anders ist ein wirksames Schwarzwildmanagement nicht möglich.“ Deshalb habe die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Bezug auf das Halbautomaten-Verbot aktuell auch einen Antrag im Bayerischen Landtag eingereicht.
 
Jäger gingen bekanntermaßen zuverlässig und verlässlich mit der Verantwortung als Waffenbesitzer um. Es bestehe daher nicht der geringste Grund für den Gesetzgeber, die Jägerschaft mit strengeren und härteren Gesetzen zu belasten und ihr damit das Handwerk zusätzlich und unnötig zu erschweren. „Wir FREIEN WÄHLER und ich als deren Vorsitzender setzen uns mit aller Kraft weiter dafür ein, dass das bestehende deutsche Waffenrecht nicht verschärft wird“, verspricht Aiwanger.

BDS richtet Field Target EM 2017 aus

Frohe Kunde aus Estland: Die European Field Target Federation (EFTF) hat die Ausrichtung der nächsten Europameisterschaft im Field-Target-Schießen an Deutschland und den BDS vergeben. Dies teilte EFTF Präsident Kaidu Jalaka am 26. März dem BDS schriftlich mit. Die nächste EM im Field Target wird daher vom 13. bis zum 16 Juli 2017 im sächsischen Marienberg stattfinden. "Nach der WM von 2013 können wir bald erneut die besten europäischen FT-Schützen in Deutschland begrüßen", freut sich Bundessportleiter Prof. Dr. Volker Blüm, dessen unermütlicher Einsatz die Vergabe des Wettbewerbs ermöglicht hat.  
Erste Informationen über das Ereignis finden sich in der kurzen Vorabinformation in englischer Sprache (.pdf). Näheres wird zum Jahreswechsel 2016/2017 veröffentlicht werden.

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