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Infobrief Dezember 2015 03.12.2015
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
Wie üblich war der Bundesverband auch die letzte Woche alles andere als untätig. Zum einen stand die noch ganz unter dem Zeichen "40 Jahre BDS" stehende Bundesdelegiertenversammlung in Berlin auf dem Programm und zum anderen ging die Arbeit gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie weiter, mit vielen vielen Gesprächen mit Politikern und unseren Partnern.

Es ist festzustellen, dass die politischen Entscheider in der EU und in Deutschland bereits mehr als hellhörig geworden sind, was das Thema betrifft. Wenn die Kommission erwartet haben sollte, dass die ganze Sache ohne großes Aufheben über den Tisch geschoben werden könne, hat sie sich wohl jetzt schon getäuscht. Es ist aber auch nicht zu übersehen, dass die Kommissionsvorschläge ganz oder in Teilen durchaus auch Unterstützer haben. Die Arbeit geht also weiter.

Ganz besonders freut mich der enge und gute Zusammenhalt der Betroffenen. Die Phalanx steht vom Deutschen Schützenbund und bereits vielen seiner Regionalverbände über die Jägerschaft zu den Handels- und Herstellerverbänden.
Wer jetzt noch abseits steht: einreihen!
Auf das Forum Waffenrecht unter seinem Präsidenten Hans-Herbert Keusgen können sich BDS und alle deutschen Legalwaffenbesitzer ohnehin immer verlassen.  

Ich danke ausdrücklich allen Mitgliedern des BDS für ihr Engagement. Hier gilt es nun nicht nachzulassen, sowohl bei der Information innerhalb der Schützenschaft wie bei der Meinungsäußerung gegenüber der Politik. Wenn Abgeordnete schreiben, teilweise stöhnen, dass sie in kurzer Zeit hunderte Zuschriften erhalten hätten, ist das für uns gleichermaßen Lob wie Motivation zum Weitermachen!
 
Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
 
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

Zielvorgabe des Infobriefs für 2015 war eine etwa zweimonatige Erscheinungsweise. Wenn Sie jetzt in kurzer Zeit gleich zweimal angeschrieben werden, befürchten Sie bitte keinen künftigen Mail Spam seitens des BDS. Aber wir haben uns entschlossen, in dieser Zeit der politischen Hyperaktivität lieber einmal zu oft zu informieren als einmal zu selten.

Die großen Gremiensitzungen des BDS dieses Jahr - Gesamtvorstandssitzung und Bundesdelegiertenversammlung - sind erledigt und diese Ausgabe berichtet kurz über diese Ereignisse. Ansonsten steht auch dieser Infobrief wieder ganz im Zeichen der Waffenpolitik, vom Positionspapier des BDS über die Stellungnahme des Forum Waffenrechts bis hin zu Reaktionen aus der Politik.
Auch einen Aktionsvorschlag haben wir diese Woche wieder, nämlich die Meinungsäußerung direkt an die EU-Kommission. Auch hierbei gilt: Den rechtstreuen Sportschützen stehen überzeugende Argumente gegen weitere Verbote und Einschränkungen zur Verfügung, die ruhig, sachlich und unter Wahrung der Form vorgetragen werden können.

Ulrich Falk
Sitzung des Gesamtvorstands

Bereits am 24. Oktober 2015 kam der Gesamtvorstand des BDS zu seiner halbjährlichen Sitzung zusammen. Das Gremium besteht aus dem Präsidium des BDS - also dem Präsidenten und den Vizepräsidenten sowie den Bundessport- und dem Bundesausbildungsleiter - und dazu je zwei Vertretern aus jedem Landesverband.

Der Präsident informierte auf der Oktobersitzung über die Lage des Verbands und der Gesamtvorstand fasste Beschluss zu organisatorischen Angelegenheiten und zur erneuten Änderung des Sporthandbuchs:

  • Steel Challenge: Die Änderungen sind primär redaktioneller Art, wie Klarstellung der Begrifflichkeiten und Anpassung an internationale Vorgaben. So wird etwa die Namensgebung der Disziplinen geändert. Erwähnenswert ist aber die Einführung von Büchsendisziplinen in Kurzwaffenkalibern und Kleinkaliber.
  • Westernschießen: Hier sind kleinere Fehler und weniger geglückte Übersetzungen aus dem internationalen Regelwerk der Änderung aus dem letzten Jahr auszubessern.
  • Standard: Auch im Langwaffenbereich erfolgen ein paar Nachjustierungen der letztjährigen Änderungen. Zudem sind die Einführung der neuen Disziplin 50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader KK mit offener Visierung und der Disziplin 50-m-Fertigkeitsschießen ab dem Sportjahr 2017 beschlossen worden.
  • Wurfscheibe: Die Regularien für die Wurfscheibe werden umfassend modernisiert. Außerdem solle der gestiegenen Bedeutung der Wurfscheibe dadurch Rechnung getragen werden, dass die Regeln zwar im Teil L der Sportordnung verbleiben aber künftig auch gesondert publiziert werden.
  • IPSC: Das aktuelle Regelwerk aus dem letzten Jahr muss ebenfalls an wenigen Stellen erneut aktualisiert und geringfügig fehlerbereinigt werden. 

Die Änderungen werden im Januar 2016 beim BVA zur Genehmigung eingereicht werden. Um keine Verwirrung bei den Regelwerken zuzulassen werden die Neufassungen erst veröffentlicht, sobald sie vom BVA abgesegnet sind, denn solange gelte noch die aktuelle Fassung der Sportordnung. Wirksam werden die Neuerungen wegen der nötigen Vorlaufzeiten für die Deutschen Meisterschaften ohenhin erst 2017.

Falk, 03.12.2015

Bundesdelegiertenversammlung

Kurz nach dem 40. Geburtstag des BDS traf sich die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) am 28. November in Berlin.

Der Präsident konnte zum runden Jubiläum von den Erfolgen des Verbands berichten, insbesondere von weiter steigenden Mitgliederzahlen und Wettbewerbsteilnahmen bei den Meisterschaften auf Bundesebene. Er musste aber auch über die unerfreulichen Vorgänge der weiter ungelösten Streitigkeit zur Gemeinnützigkeit von IPSC und topaktuell zu den Vorschlägen zum EU-Waffenrecht berichten. Die Delegierten nahmen den Ernst der Lage zur Kenntnis, aber auch den begründeten Optimismus des Präsidenten, dass auch diese Hürden genommen werden. 

Den Delegierten wurde der detaillierte Jahresabschluss des Jahres 2014 vorgelegt. Nachdem die Kassenprüfer die ordnungsgemäße Buchführung und solide Finanzlage des Verbands bestätigten, konnte den Delegierten die Entlastung des geschäftsführenden Vorstands und des Präsidiums vorgeschlagen werden, die dann auch einstimmig erfolgte.

Auf einhellige Zustimmung stieß auch der Vorschlag, die drei Vizepräsidenten in der Satzung gleichzustellen und die dezidierte Zuweisung des Schatzmeisteramtes an einen Vize aufzuheben. Künftig werden alle Vizepräsidenten berechtigt und verpflichtet sein, für ordnungsgemäße Buchführung und Vermögensverwaltung und insbesondere für die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben Sorge zu tragen.

An Stelle des aus dem Amt ausscheidenden Vizepräsidenten Steffen Ezell (LV 13) wählte die BDV Heinrich Schwäbe (LV 9), der ab sofort das Trio der Vizepräsidenten bzw. das Kleeblatt des geschäftsführenden Vorstands ergänzt.

Das freudige Verbandsjubiläum wurde zum Anlass genommen, unter Beisein der zahlreich erschienenen Ehrengäste insbesondere der befreundeten Verbände DSB, BDMP, JSM, DSU und JSM, die Ehrenmedaille des BDS für besonderes Engagement an Steffen Ezell (ausgeschiedener langjähriger Vizepräsident), Ulrich Henkens (scheidender langjähriger stellv. IPSC-Bundessportleiter), Bernd Ranninger (Ehrengast), Peter Hufgard (LV 8), Horst Pieper (LV 10), Joachim Förl (LV 11), Jürgen Rodeck (LV 13), Guido Rhode (LV 13) und Gunther Barthel (LV 13) zu verleihen.

In einem sehr launigen Grußwort gratulierte Hans-Herbert Keusgen vom Forum Waffenrecht dem BDS und er war sichtlich bewegt, als ihm im Anschluss eine seltene Ehre zuteilwurde: Er wurde zum Ehrenmitglied des BDS ernannt, einer nur sparsam, nämlich erst zum dritten Mal verliehenen Auszeichnung.

Nach der wegweisenden Ansprache des Präsidenten zur Zukunft des Verbands, in der er seine Vision des BDS in 15 Jahren vorstellte, und der Präsentation von zwei neuen BDS-Filmen (die Links werden in einem künftigen Infobrief zu finden sein) endete zu ungewohnt später Stunde die sehr arbeitsintensive BDV 2015.

Falk, 03.12.2015

BDV 2015 - Zitate

"Liebe Freunde des Schießsports, mit den menschenverachtenden Kreaturen von Paris lassen wir uns nicht auf eine Stufe stellen. Von Sportschützen, Jägern und Sammlern geht definitiv keine Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes aus." - Hans-Herbert Keusgen

"Sie können 100%ig davon ausgehen, dass wir auch jetzt alles tun werden, um die Überlebensfähigkeit des Schießsportes zu verteidigen und zu erhalten. Und wir werden dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten zu tun wissen, auch mit den Mitteln der Diplomatie, ob das dem einen oder anderen passt oder nicht." - Hans-Herbert Keusgen

"Ich wünsche uns allen, dass wir in 10 Jahren das 50 jährige und weiteren 30 Jahren das 80-jährige Jubiläum des BDS feiern werden und ich bin sicher wir schaffen das!" - Hans-Herbert Keusgen

"Wenn wir heute den BDS betrachten, hat sich trotz aller Probleme die Mitgliederzahl in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt. Und es geht steil bergauf weiter." - Friedrich Gepperth

"Wir müssen Geschlossenheit wahren und das Schlimmste, was uns passieren kann, ist das Abseitsstehen mit den Worten, ,wir sind davon nicht betroffen'". - Friedrich Gepperth

"Ich bin zuversichtlich. Wir haben bisher alle Klippen umschifft und wir werden unser Schiff auch in Zukunft nicht auf Grund setzen.“ - Friedrich Gepperth

Falk, 03.12.2015

Bilder BDV v. li.: volles Haus, Hans-Herbert Keusgen, Präsident Friedrich Gepperth
Aktion 5: Rückmeldung zu Legislativvorschlägen der EU

Im Infobrief November wurden vier Möglichkeiten aufgezeigt, sich in der laufenden Waffenrechtsdebatte zu äußern und zu engagieren.

Hier ist ein fünfter Vorschlag:
"Die Kommission möchte Ihre Meinung zu Legislativvorschlägen einholen. Alle Rückmeldungen können gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können."

Falk, 03.12.2012

Stellungnahme des BDS zur Verschärfung des EU-Waffenrechts

Um was geht es?
Mit Pressemitteilung vom 18. November 2015 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass sie ein Maßnahmenpaket mit Vorschlägen zur Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschlossen habe. Mit diesem bezwecke sie die Verschärfung der EU-weiten Kontrolle von Feuerwaffen und das Erschweren des Erwerbs von Feuerwaffen in der EU.
 
Was ist der Anlass?
Als Anlass werden ausdrücklich die terroristischen Morde des 13. November 2015 von Paris genannt. Allerdings sind die Vorschläge der Kommission schon älter, denn bereits in der Pressemitteilung vom 21. Oktober 2013 kündigte die Kommission unter der Überschrift „Zeit für schärfere Maßnahmen gegen Waffengewalt“ die jetzigen Vorschläge größtenteils an. Die damalige Initiative bestand, trotz der bereits aus der sehr einseitigen Überschrift ersichtlichen eindeutigen Zielrichtung, noch überwiegend aus Prüfaufträgen und Absichtserklärungen. Dass diese nicht früher umgesetzt wurden lag auch daran, dass der behauptete Handlungsbedarf auf nicht tragfähiger Grundlage stand, wie unzutreffende Zahlen zur Schusswaffenkriminalität und sogar nur einer Meinungsumfrage zum Waffenrecht anstatt belastbarer Fakten!
Umso schamloser ist es, die Vorschläge nur 5 Tage nach den Morden von Paris zu unterbreiten um eine geschmacklose veremeintliche „Gunst der Stunde“ für die politische Durchsetzung der Vorschläge auszunutzen.
 
Was ist an den Vorschlägen in Ordnung?
Ein erster Maßnahmenblock befasst sich mit der einheitlichen Kennzeichnung von Schusswaffen, Regelungen zur Deaktivierung (Unbrauchbarmachung) von Schusswaffen, den Vorschriften zur Herstellung von Schreckschusswaffen und dem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem strengen Waffengesetz besteht hierbei überwiegend kein Handlungsbedarf. Insbesondere werden nach deutschem nationalen Recht die Vorgaben zur Unbrauchbarmachung bereits erfüllt und seit 2003 durch Vorlage bei einem Beschussamt geprüft.
Es ist zu betonen, dass bereits in der Begründung zur Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie 2008/51 EU vom 8. Juli 2008 darauf hingewiesen wurde, dass einheitliche Deaktivierungsrichtlinien erforderlich seien und die Kommission folglich seit 7 Jahren mit der Umsetzung in Verzug ist! Das ist besonders beklagenswert, da nach Medienberichten die Tatwaffen der Vorfälle „Charlie Hebdo“ und „Thalys-Zug“ von insoweit strengeren Vorschriften betroffen gewesen und vielleicht nicht zum Einsatz gelangt wären, wenn  die EU-Kommission ihrem eigenen Anspruch folgend früher gehandelt hätte. 
 
Was ist an den Vorschlägen nicht in Ordnung?
In völliger Verkennung oder Außerachtlassung der europäischen Kriminalitätslage, mit nur sehr wenig Schusswaffenkriminalität, der Tatsache, dass europäische Bürger im Besitz legaler Waffen – Sportschützen, Jäger, Waffensammler – keine nennenswerte Kriminalitätsbelastung aufweisen, schon gar nicht mit (Gewalt)Taten bei denen ihre erlaubten Schusswaffen verwendet werden und der bitteren Erkenntnis, dass die Täter von Paris offenbar ohne Schwierigkeiten in den Besitz funktionierender vollautomatischer Militärwaffen gelangt sind, die EU-weit längst für den Zivilgebrauch verboten und nicht in Privatbesitz sind, richtet sich der Kommissionsvorschlag aber überwiegend gegen den legalen Waffenbesitz. Die entsprechenden Vorschläge wenden sich mit überzogenen Maßnahmen gegen den völlig falschen Adressaten, wenn es um die Eindämmung illegalen Waffenhandels, organisierter Kriminalität oder Terrorismus geht.
 
Welche Einzelvorschläge sind besonders zurückzuweisen und warum?

  1. Es wird vorgeschlagen, bestimmte halbautomatische Feuerwaffen zu verbieten, insbesondere solche, die Kriegswaffen ähnlich sehen oder eine sog. „hohe“ Magazinkapazität aufweisen. Die Verbote sind abzulehnen. Die optische Erscheinung ist kein Gefährdungskriterium. Bei legalen Sport- und Jagdwaffen sind Einschränkungen allenfalls auf nationaler Ebene erforderlich, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland durch Waffenverbote oder dem Ausschluss der Verwendung bei Jagd und Sport längst in ausgewogener Weise erfolgt. Zusätzliche, erst recht EU-weite Waffenverbote werden als unnötige und ungerechtfertigte Eingriffe in den legalen Waffenbesitz abgelehnt. Sie sind durch keinen Bedarf begründet und nachfolgende Eigentumseinschränkungen (die EU-Kommission schreibt zwingend Enteignung und Vernichtung der Waffen vor!) und Auswirkungen auf die Sportausübung nehmen die rechtstreuen Sportschützen und Jäger in Mithaftung mit Verbrechern und Terroristen.
  2. Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf maximal fünf Jahre befristet werden. Diese bürokratische und teure (Verwaltungsaufwand, Gebühren) Maßnahme speist sich aus einem Generalverdacht insbesondere gegen Sportschützen. Die befristete Erlaubniserteilung wendet sich gleichermaßen gegen das rechtsstaatliche Element des Vertrauensschutzes in bestandskräftigte Verwaltungsentscheidungen wie in das Eigentum an den betroffenen Waffen. Diese sollen einer von Misstrauen gespeisten andauernden Überprüfung und Genehmigung geopfert werden, mit dem fortwährenden Damoklesschwert über dem Kopf, nach Erlaubnisablauf sinnlose Aufwendung beispielsweise für schießsportlichen Ausbildungen und selbstverständlich dem Erwerb teuer Sportwaffen und Ausrüstung selbst getätigt zu haben und doch letztlich mit nichts dazustehen.
  3. Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht werden. Obwohl die Kriminalitätsbelastung der legalen Waffenbesitzer noch unterhalb der ohnehin niedrigen Kriminalitätsbelastung in Deutschland und Europa liegt, sollen sie einer aufwändigen, teuren und vor allem grundrechtsrelevanten Untersuchung unterworfen werden. Bei Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fähigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen kann bereits heute eine Begutachtung angeordnet werden. Die anlasslose und im Zusammenhang mit der beabsichtigten befristeten Erlaubniserteilung regelmäßige Untersuchung ist unnötig und unverhältnismäßig. 

Was gibt es sonst noch zu wissen?

  1. Für die präzisen Sportselbstladelangwaffen gibt es in Frankreich und den Beneluxstaaten keinen einzigen Hersteller, sondern nur in Italien, der Tschechischen Republik und Deutschland. Gerade in der Bundesrepublik gibt es inzwischen fast ein Dutzend mittelständische Unternehmen. Diese stellen zum Sportschießen perfekt geeignete Selbstladebüchsen her und verkaufen diese überwiegend in Europa vor allem auf dem Zivilmarkt an Sportschützen. Diese Firmen stünden bei einem Verbot ihrer Produkte vor dem wirtschaftlichen Ruin. Ähnlich ist das Bild bei Munitionsherstellern. Wirtschaftlich wäre von den Verschärfungsvorschlägen damit primär die Bundesrepublik Deutschland betroffen.
  2. Halbautomatische Selbstladelangwaffen kosten richtig Geld! Weil es sich bei den Waffen insbesondere der in Deutschland produzierten AR Gruppe um Präzisionsgeräte handelt, haben diese Waffen auch ihren entsprechenden Preis. Nur wenige Modelle sind unter 1.500,- Euro, die meisten aber um die 2.000,- bis 4.000,- Euro teuer. Von daher werden diese Waffen praktisch gar nicht von Schützen gekauft, die nur ein solches Gerät „haben“ wollen, sondern nur von ernsthaft am sportlichen Schießen interessierten Personen. Die Kriminellen versorgen sich ohnehin mit ganz anderen Waffen aus illegalem Waffenbestand.
  3. In Deutschland verwenden Reservisten in ihrem privaten Schießen zu einem erheblichen Teil und in vielen anderen europäischen Ländern sogar ausnahmslos die jetzt in Rede stehenden zivilen halbautomatischen Waffen, die wie Militärwaffen aussehen und von diesen abstammen. Dieses Schießen müsste beim entsprechenden Waffenverbot vollständig wegfallen.
Falk, 03.12.2015
Bayerischer Landtag debattiert EU-Waffenrecht

Auf Antrag der CSU Fraktion hat sich bereits am 2. Dezember der Bayerische Landtag mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie befasst.
Das Protokoll der durchaus bemerkenswerte Debatte liegt noch nicht vor, aber die Aufzeichnungen der reden können bereits eingesehen werden: Link
Falls die Verlinkung nicht oder nicht richtig funktioniert, kann die Aufzeichnung über folgenden Weg gefunden werden: Homepage des Bayerischen Landtags, "Aktuelles", "Plenum Online", ggf. "hier" und dann zur Sitzung vom 02.12.2015, Tagesordnungspunkt 4 Nr. 3.
Die Anträge (alle .pdf) "Kein übereilter Aktionismus bei EU-Feuerwaffenrichtlinie" (CSU) und "Keine Verschärfung des legalen Waffenbesitzes in Deutschland" (FW) wurden gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen angenommen, der Antrag "Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie" (SPD) wiederum mit den Stimmen von CSU und FW abgelehnt.

Falk, 03.12.2015

Offener Brief von LEX CZ

LEX, der führende Waffenrechtsverband der Tschechischen Republik und Partner des BDS, wendet sich in englischer Sprache in einem offenen Brief an alle Freunde des legalen Waffenbesitzes (.pdf):
"I believe that if we stand united against this bureaucratic pressure, we shall prevail in the end."
"Ich glaube, wenn wir vereint gegen den bürokratischen Druck zusammenstehen, werden wir am Ende obsiegen."
Der BDS trägt diese Botschaft gerne weiter.

Falk, 03.12.2015

Stellungnahme des Forum Waffenrecht zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG, geändert durch 51/2008 EU)

Das Forum Waffenrecht ist der Zusammenschluss des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition, des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, des Deutschen Jagdverbandes, der bedeutenden anerkannten Schießsport- und Sammlerverbände. Damit repräsentiert das Forum Waffenrecht ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer, rechtschaffende Bürger aus der Mitte der Gesellschaft in Deutschland.

Mit Entsetzen haben wir die Terroranschläge der letzten Zeit wahrgenommen und unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen dieser abscheulichen Taten.

So, wie wir uns bereits in der Vergangenheit dagegen gewehrt haben, mit Mördern und Gewalttätern gleichgesetzt zu werden, verwahren wir uns aktuell ganz besonders dagegen, für Terroristen, fanatische Mörder und religiöse Fundamentalisten in Mithaftung genommen zu werden.

Zu Recht verweisen Politiker und Verantwortliche aller Couleur darauf, dass es sich nach dem schrecklichen Geschehen verbiete, wegen einzelner verblendeter Verbrecher ganze  Glaubensrichtungen, Migranten bestimmter Länder und Regionen oder Asylsuchende hierfür verantwortlich zu machen.

Umso unverständlicher ist es, dass dies nun bei der weit überdurchschnittlich rechtstreuen Gruppe der legalen Waffenbesitzer, Händler und Hersteller gemacht wird. In allen Berichten der Landes- und Bundespolizei sowie des Bundesinnenministeriums wird klar und unmissverständlich herausgestellt, dass der private, legale Waffenbesitz keinerlei Gefahr für die Innere Sicherheit birgt.

Und doch richtet sich der von der Europäischen Kommission am 18. November 2015 – nur fünf Tage nach den Terrorattacken in Paris - vorgelegte Entwurf zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie fast ausschließlich gegen den legalen Waffenbesitz.

Damit geht dieser Vorschlag aus unserer Sicht schon grundsätzlich am eigentlichen Problem – dem gesetzeswidrigen Waffenbesitz, dem illegalen Handel und illegalen Transfer innerhalb der Europäischen Union – vorbei und erscheint uns ungeeignet, den eigentlich gemeinten Terrorismus zu bekämpfen.

Die Regelungen im Einzelnen

Die europäische Feuerwaffenrichtlinie ist von ihrem Ursprung her geschaffen, um den rechtmäßigen Privatbesitz, Handel und Transfer von zivilen Schusswaffen in einem Europa offener Grenzen unter Berücksichtigung von berechtigten Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Dieses Instrument jetzt zum Mittel der Terrorbekämpfung zu schärfen, ist schon vom Ansatz verfehlt.

Nach allen bisher vorliegenden und veröffentlichten Erkenntnissen wurde keine einzige legal besessene oder aus legalem Besitz stammende Schusswaffe zur Ausübung dieser Gewalttaten verwendet. Ausschließlich handelte es sich um Kriegswaffen aus alten Armeebeständen, die illegal in die Europäische Union eingeführt und ohne Erlaubnis über die Binnengrenzen der Union transferiert wurden. Solche Waffen unterliegen nicht dem Waffengesetz sondern dem zur Kontrolle von Kriegswaffen und werden von Privatpersonen nicht legal besessen oder genutzt.

Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen

Dem Vorschlag der Kommission liegen bereits falsche Erkenntnisse zu Grunde, aus welchen sie Ihre Schlüsse gezogen hat.

So werden von unseren Mitgliedern keine vollautomatischen Schusswaffen verwendet, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden.

Denn nach deutschem Recht gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, als Vollautomaten, so dass der Umgang weiterhin verboten bleibt.

Auch die Forderung der Einstufung aller halbautomatischen Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen, trifft hiesig auf Unverständnis. Schon die Formulierung „ähnlich sehen“ erweckt erhebliche Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebotes. Nicht zuletzt aus diesem Grund verabschiedete sich der deutsche Gesetzgeber 2003 von dem bis dato bestehenden Verbot des sog. „Kriegswaffenanscheins“, da es hier bereits zu unterschiedlicher Bewertung innerhalb der deutschen Bundesländer kam und das Bundeskriminalamt diese Regelung daher für nicht vollziehbar hielt. Übertragen auf die Europäische Union wird dies mehr Rechtsunsicherheit als Sicherheit schaffen!
Mit Aufhebung der genannten Verbotsnorm wurden halbautomatische Schusswaffen in großer Zahl von Sportschützen und auch Jägern rechtmäßig erworben, die durch die nunmehr im Kommissionsentwurf erhobene Forderung der Einziehung und Vernichtung enteignet werden sollen. Dies erfordert eine gesetzliche Grundlage, die auch die Entschädigung für diese Enteignung festlegt.

Für einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht fehlt aber jede tragfähige Begründung.

Im Jahr 2014 wurden gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2 % der Fälle waren Schusswaffen involviert. Im Zusammenhang mit Straften wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7 % (335) erlaubnisfrei und 24,3 % erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen (4,9 %) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz.

Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es „die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte“. Weiter heißt es in diesem Bericht: „Das BMI sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, in Ausweitung der bestehenden Regeln, die sich grundsätzlich bewährt haben, den Ausschluss weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein messbarer Sicherheitszuwachs wäre von einer solchen Regelung nicht zu erwarten.“

Ziel ist die AK 47 Kalaschnikow

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs „Kalaschnikow“.

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen (AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16“) eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.
Durch Regelung zu Gas- und Schreckschusswaffen sowie unbrauchbar gemachten Waffen nimmt die Kommission Gegenstände in die Richtlinie auf, die keine Feuerwaffen sind und somit gar nicht deren Regelungsgehalt berühren sollten.
 
Harmonisierung der Deaktivierungsstandards in der EU

Das Problem der nicht einheitlichen Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen war schon in der Änderung der Feuerwaffenrichtlinie 2008 benannt und die Europäische Kommission befand sich seither im Verzug, entsprechende Regelungen zu schaffen. Diesbezügliche Harmonisierungsbestrebungen wurden von unserer Seite auch stets unterstützt. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen haben wir uns eingebracht, um europaweit einheitliche Regelungen zu entwickeln, was mit der nunmehr entwickelten Deaktivierungsverordnung umgesetzt worden ist.

Umso unverständlicher erscheint es aus hiesiger Sicht jedoch, ehemalige Schusswaffen, welche im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als irreversibel unbrauchbar betrachtet werden und dies durch eine staatliche Institution geprüft wurde, dann der Registrierpflicht zu unterwerfen, beziehungsweise ganz zu verbieten.

Neben der Widersprüchlichkeit dieser Forderung begegnet ihr Vollzug auch praktischen Bedenken. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen waren bisher frei und kein Besitzer wurde registriert. Da es sich bei dieser Gruppe regelmäßig um Personen handelt, die weder in Schützenvereinen organisiert sind, noch der Jagd nachgehen oder die Waffenfachpresse lesen, wird hier wahrscheinlich eine große Anzahl rechtschaffender Bürger nichtsahnend kriminalisiert, da sie diese neue Verpflichtung nicht erreichen wird.

Einheitliche Standards für Gas- und Schreckschusswaffen in der EU

Auch die Forderung nach harmonisierten Standards bei der Herstellung von Gas-, Schreckschuss und Salutwaffen wurde und wird von uns nachhaltig unterstützt. Noch auf der IWAOutdoorClassics im März 2014 in Nürnberg bezeichnete Herr Fabio Marini, DG Home, die deutschen Vorschriften zur Verhinderung eines Umbaus in schießfähige Waffen als vorbildlich. Darauf aufbauend waren unsere Mitglieder beratend tätig und auch hier wird im Konsens eine Regelung gefunden, die alle berechtigten Sicherheitsbedenken berücksichtigen und Gefahren zukünftig ausschließen wird. Die nach diesen EU-einheitlichen Regeln hergestellten Gas- und Schreckschusswaffen ebenfalls der Registrierpflicht zu unterstellen, erscheint wiederum widersprüchlich und unverhältnismäßig. Auch hier ist anzumerken, dass derartige Waffen in der Vergangenheit frei und ohne registrierbare Waffennummer verkauft wurden und deren Besitzer nicht zu identifizieren und schwer zu erreichen sind. Eine zusätzliche deutsche Besonderheit ist, dass sich die Erlaubnisfreiheit lediglich auf den Erwerb und Besitz der Gas- und Schreckschusswaffe bezieht. Sobald der Besitzer sein befriedetes Besitztum verlässt, benötigt er für dieses „Führen“ eine behördliche Erlaubnis. Selbst die von der EU-Kommission beauftragte Studie hierzu, auf welche sich der Änderungsvorschlag in seiner Begründung stützt, hat die Möglichkeit einer Registrierung betrachtet und letztlich verworfen!

Zeitliche Limitierung der Erlaubnisse und regelmäßige Gesundheitschecks

Dem Entwurf der Kommission liegt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber rechtstreuen Bürgern zu Grunde, welche er unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt.

Jäger und Sportschützen durchlaufen eine umfangreiche Ausbildung, bzw. betätigen sich langfristig sportlich unter der sozialen Kontrolle der Vereinsstruktur und weisen ihre Sachkunde nach, bis sie das Recht zum Waffenerwerb erhalten. Von Behördenseite wird ihre Zuverlässigkeit und Eignung geprüft und sobald Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am Waffenbesitz rechtfertigen, kann ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangt werden.

Dies führt zum bereits dargestellten Ergebnis, dass die Gruppe der Waffenbesitzer überaus rechtstreu ist und nach Auswertung aller behördlichen Erkenntnisse keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit bieten. Dieses überaus erfreuliche und positive Ergebnis jetzt damit zu ahnden, dass die Gültigkeitsdauer waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal fünf Jahre begrenzt und eine standarisierte medizinische Untersuchung für jede Erteilung und Erneuerung verpflichtend wird, ist diskriminierend und nicht nachvollziehbar.

Die jagdliche Ausbildung, die Anschaffung der Jagd- und Sportgewehre und des Zubehörs bis zum qualifizierten Aufbewahrungsbehältnisses ist äußerst kostenintensiv. Dies jeweils lediglich bei einer Rechtssicherheit von fünf Jahren zu leisten, erscheint hiesig unverhältnismäßig. Zudem begegnet die verpflichtende medizinische Untersuchung schwerwiegender Bedenken in  Bezug auf Einschränkung des Persönlichkeitsrechts und die bisher angestrebte und auch umgesetzte Inklusion behinderter Sportler.

Die Beschränkung des gewerblichen Fernabsatzhandels mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Teilen oder Munition auf lizensierte Waffenhändler ist in Deutschland  bereits eindeutige Gesetzeslage. Den nichtgewerblichen Onlineverkauf für Privatpersonen zu verbieten, erscheint hiesig überzogen und nicht begründet.

Einschränkung des Online-Handels

Der Handel über Fernabsatzmedien folgt den gleichen gesetzlichen Vorgaben wie der Handel in Fachgeschäften. Der Verkäufer muss die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen und den Verkauf der Behörde melden. Der Käufer wiederum muss den Erwerb seiner Behörde rechtzeitig anzeigen, so dass jederzeit eine Kontrolle im „Vier-Augen-Prinzip“ gewährleistet ist. Wird hier gegen eine Pflicht verstoßen, fällt dies auf und kann neben Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen auch mit dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sanktioniert werden. Auch hier fehlt es an belegten Vorfällen aus der Vergangenheit, die signifikante Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen belegen.

Neue Definitionen

Handwerklich verunglückt erscheint auch die neue Definition von „wesentlichen Teilen“. Diese ist identisch mit der Definition von „Teilen“ und somit überflüssig. Aus technischer Sicht sind nur der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager und das Gehäuse (Receiver) als wesentliche Teile anzusehen.

Neue Markierungsregeln

Im Hinblick auf die Neuregelung der einheitlichen Markierung des Gehäuses (Receiver) wird hiesig zugestimmt, da es sich um eine Möglichkeit handelt, durch eine Vereinheitlichung der europäischen und US-amerikanischen Regeln ein Zeichen zu setzen, weltweit alle Schusswaffen einheitlich am gleichen Teil zu markieren und so eine eindeutige Identifizierung und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies entspricht dem Inhalt des Artikels 10 des UN Feuerwaffenprotokolls und den Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie. Da dies eine sinnvolle Vereinheitlichung ist, die möglichen Missbrauch ausschließen kann und Regelungslücken schließt, wurde dieser Vorschlag von uns mitgetragen und unterstützt.

Verbesserung von Informationsaustausch und  Zusammenarbeit innerhalb der EU

Ebenso begrüßen wir die Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Informationsweitergabe unter den europäischen Staaten und Behörden. Dies ist der einzige Teil des Maßnahmenpaketes, welcher sich tatschlich gegen illegale Aktivitäten wendet und diese erschwert.

Diese Bewertung zeigt deutlich, dass sich das Forum Waffenrecht stets konstruktiv und kompromissbereit in die Diskussion um den sicheren Umgang, Handel und legalen Besitz von Schusswaffen einbringt. Wo Regelungen Lücken zulassen oder gar Missbrauch möglich erscheint, haben wir uns nie einem sinnvollen Vorschlag widersetzt. Stattdessen haben wir selbst Lösungsansätze entwickelt und uns aktiv eingebracht.

Wir wehren uns aber vehement gegen die Instrumentalisierung der schrecklichen Verbrechen der letzten Tage zur Rechtfertigung von gesetzgeberischem Aktionismus, der die Rechte unser Mitglieder missachtet, der Industrie und dem Handel den Boden entzieht, den Schießsport und die Jagd unmöglich macht, dabei aber keinen Sicherheitsgewinn bietet. In der vorliegenden Form sind wir jedoch sicher, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keinen einzigen Anschlag in der Zukunft verhindern werden.

Nach übereinstimmenden Informationen aus Brüssel und Berlin wird die Abstimmung des vorliegenden Vorschlages noch ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Wir unternehmen alles um die Rechte unserer Mitglieder zu schützen und unseren berechtigten Sorgen Ausdruck zu verleihen.

Forum Waffenrecht, 26.11.2015

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