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Infobrief Februar 2017 15.02.2017
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS, 

von Böhmischen Dörfern spricht man, wenn es darum geht, keine Ahnung von etwas zu haben. Ein Potemkin'sches Dorf hingegen ist ein Trugbild, das in der Realität kein Fundament hat. Der Innensenator von Bremen Ulrich Mäurer scheint in beiden Dörfern geradezu Hauptwohnsitze zu haben. Denn jüngst stellte er sich hin und forderte, den Sportschützen die halbautomatischen Waffen abzunehmen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat er gleich gestartet und redet er in einer eigens einberufenen Pressekonferenz viel von Rambo, Missbrauch, Massenschießereien und natürlich der übermächtigen Waffenlobby. Dabei geht der SPD-Mann seinem Koalitionspartner von den Grünen voll auf den Leim, deren Waffenhass uns nur zu gut bekannt und nahezu pathologisch ist. Außerdem weist bekanntlich die Kriminalstatistik keine Kriminalitätsbelastung der Schützen mit Selbstladewaffen nach. Verbote um der Verbote willen. So sieht sozialdemokratische Politik nach grünem Rezept im Norden der Republik aus.

Im echten Böhmen - der Tschechischen Republik - will der dortige sozialdemokratische Innenminister hingegen eine Regelung zu privaten Waffen in die Verfassung schreiben. Dort traut man Jägern und Sportschützen mehr, als in Teilen Deutschlands und plant sie daher bei der Terrorabwehr und der nationalen Verteidigung ein. Die Erfolgsaussichten des Vorstoßes sind unsicher, aber drastischer könnte der Unterschied zu Bremen nicht sein, wo man unsereins schlicht als Gefahr auffasst. Das Thema des BDs ist nicht die nationale Sicherheit sondern Schießsport, aber so sieht dann eben sozialdemokratische Politik im östlichen Nachbarland aus. 

Das Wahljahr 2017 hat begonnen. Der SPD in Deutschland wäre anzuraten, sich auf ihre Rolle als Volkspartei und Vertretung der berechtigten Interessen auch der Schützen und Jäger zu besinnen und sich aus der ideologischen Geiselhaft der Grünen zu befreien, wenn es um Waffen geht.

An den Wählern wiederum wird es sein, politische Hinterwäldler aller Farben in die Walachei zu schicken. 

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

es gibt einen überarbeiteten und damit aktuellen Kommentar zu den "Standard-Disziplinen" der Teile A, K und L der Sportordnung auf der BDS-Seite. Alle Änderungen sind als "NEU" gekennzeichnet und dadurch leicht zu erkennen. Das ist vorab zu erwähnen, damit es nicht untergeht.

Denn ansonsten dominiert wieder einmal die Politik diesen Infobrief. Das wird auch wohl auch noch eine Weile so bleiben. Denn wenn das Gesetzgebungsverfahren der EU im März fertig wird, geht es im deutschen Waffenrecht erst richtig los. Noch vor der Bundestagswahl will die jetzige Bundesregierung eine kleine Waffengesetznovelle machen (die es aber auch in sich hat) und bald in 2018 darf sich dann die nächste an der EU-Umsetzung abarbeiten. Der BDS wird jedenfalls seinen Beitrag zur politischen Willensbildung weiter leisten, wozu auch die nachfolgenden Berichte gehören.
  
Ulrich Falk
Bundesregierung bringt Änderung des Waffengesetzes auf den Weg

Unabhängig von der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel und die sich daran zwangsläufig  anschließende Änderung der deutschen Waffengesetze in den Jahren 2018 oder 2019, hat das Bundeskabinett mit Beschluss vom 25. Januar 2017 nun schnell noch eine rein nationale Änderung des Gesetzes auf den Weg gebracht. Diese soll nach dem Willen der Bundesregierung, als Umsetzung einer Vereinbarung zur technischen Überarbeitung des Gesetzes im Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD von 2013, noch bis zur Bundestagswahl bzw. noch vorher bis zur parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Der Entwurf ist noch (immer) nicht veröffentlicht und kann daher hier noch nicht verbreitet werden. Der BDS wurde im Zuge der Verbändeanhörung informiert und konnte sich äußern. Neben zahlreichen unspektakulären Änderungen sollen Sportschützen, Jäger und Sammler mit zum Teil drastischen Verschärfungen der Anforderungen an die sichere Aufbewahrung belastet werden. Konkret geht es um die Klassifizierung von Waffenschränken nach "A" und "B" bzw. "0" und "1". Es ist ein weitreichender Bestandsschutz für Behältnisse geplant, die vor der Änderung angeschafft wurde. Dennoch wird sich der BDS, während des noch langen Wegs, den der Gesetzentwurf durch Bundestag und Bundesrat noch vor sich hat, gegen überzogene Regelungen bei der Aufbewahrung zur Wehr setzen. Nämliches gilt für die Verschärfung von Vorschriften im Übrigen.

EU-Feuerwaffenrichtlinie: Kompromiss und Abstimmung im Ausschuss

Wie schon im Dezember berichtet, hat der Trilog zur umstrittenen Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zu einem Kompromiss zwischen Europaparlament, Rat und Kommission geführt. Dieser ist nun in englischer Sprache (.pdf) verfügbar. Die deutsche Fassung fehlt leider weiterhin, aber immerhin ist das Dokument übersichtlich in Spalten für die unterschiedlichen Auffassungen und das in den Trilogverhandlungen erzielte Ergebnis gegliedert.

Im Vergleich zu den untragbaren Vorstellungen der Kommission aus dem Jahre 2015 und den teilweise nur mäßig überzeugenden Forderungen des Rates aus 2016 ergeben sich durch den Kompromiss zahlreichen Verbesserungen der Initiative. Diese wären ohne die resolute Vicky Ford und die Unterstützer der Rechte der Legalwaffenbesitzer aus fast (!) allen Fraktionen im Europaparlament nicht möglich gewesen.

Dennoch bleibt als problematischer Knackpunkt für die deutschen Sportschützen vor allem die seltsam anmutende angestrebte Magazinregelung:

Halbautomatische Waffen (kurz wie lang) bleiben nach dem aktuellen Entwurf grundsätzlich erlaubnispflichtig, aber erlaubt in Kategorie B. Mit einem festen Magazin oder eingelegten (!) Magazin, das mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen bzw. 10 bei Langwaffen fasst, wechselt die Waffe künftig in die Kategorie A und ist damit praktisch verboten. Ausnahmen für Sportschützen sollen möglich sein. Dass sich die Kategorie einer Waffe nicht nach der Waffe selbst und ihren technischen Spezifikationen an sich bemisst, sondern an ihrer Verwendung, ist ein bislang nicht dagewesenes Konstrukt.

Würde bei einem legalen Waffenbesitzer ein Magazin zu hoher Kapazität aufgefunden (mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen, mehr als 10 bei Langwaffen) soll die Erlaubnis für halbautomatische Waffen entzogen werden; Ausnahmen möglich. Die Magazine selbst sollen aber nicht verboten sein und dürfen damit von jedermann - nicht nur überprüfte Waffenbesitzer - weiterhin besessen werden. Nur bei Sportschützen und Jägern wird die Verwendung durch Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bestraft. Ohne waffenrechtliche Erlaubnis können damit selbst übergroße Magazine weiterverwendet werden. Magazine erwerben sollen aber nur noch Erlaubnisinhaber dürfen; die freie Handelbarkeit soll somit wegfallen. Wie dies alles zusammengehen soll bleibt unklar.

Die Vorschläge blenden völlig aus, dass es Magazine gibt, die gleichermaßen für Kurz- und Langwaffen geeignet sind und somit einmal erlaubt und einmal beschränkt sein können, ohne dass man es den Magazinen ansieht. Nämliches gilt für Magazine, die mehr als eine Patronenart aufnehmen können, somit mit einem Kaliber eine andere Kapazität haben können, als mit einem anderen. Dies gilt wegen der fest eingebauten Röhrenmagazine gerade auch für Selbstladeflinten.

Die - gelinde ausgedrückt - ungewöhnlichen Formulierungen und Regelungen lassen gegenwärtig noch nicht einmal im Ansatz absehen, wie sie in nationale Waffengesetzgebung einfließen könnten. Manche der avisierten Änderungen der Richtlinie dürften gar nicht, allenfalls schwerlich oder unter deutlicher Verschlechterung der Stellung der legalen Waffenbesitzer in deutsches Recht umsetzbar sein.

Über den Vorschlag wird im März das ganze Europäische Parlament entscheiden.

Am 26. Januar 2017 hat aber nun zunächst der Ausschuss IMCO abgestimmt und den Kompromiss angenommen:

25 Abgeordnete stimmten dafür

EKR: Dalton, Ford, Van Bossuyt
EVP: Coelho, Comi, Corazza Bildt, Gáll-Pelcz, Juvin, López-Istúriz White, Thun und
Hohenstein, Turcanu, Verheyen, Van Niselrooij
S&D: Cofferati, Danti, Gebhardt, Grapini, Gutiérrez Prieto, Jaakonsaari, Mizzi,
Rozière, Schaldemose, Weidenholzer
Grüne/EVA: Durand, Reda

9 dagegen

ALDE: Charanzová, Lokkegaard, Selimovic
EKR: Sulik
EFDD: Iwaszkiewicz
ENF: Pretzell, Troszczynski
EVP: Pospísil
S&D: Sehnalová

und zwei haben sich enthalten

GUE/NGL: de Jong
EVP: Stefanec

Hinsichtlich der Fraktionsabkürzungen wird auf Wikipedia verwiesen.

Im Ausschuss abgestimmt wurde "ganz oder gar nicht". So soll es nach dem Willen der Kommission auch im Plenum des Europaparlaments kommen. Allerdings gibt es durchaus Bestrebungen, der Vollversammlung noch Änderungen vorzuschlagen.

Sollte der Vorschlag das Parlament aber unverändert passieren, dürfte bedeutsam werden, dass der neue Bundestag ab Herbst 2017 die Umsetzung im Sinne der rechtstreuen Waffenbesitzer betreibt und hierfür insbesondere alle Spielräume für Erleichterungen und Ausnahmen nutzt. Da die Erklärung der jetzigen Bundesregierung beinhaltet, keine Erschwernisse der deutschen Waffenbesitzer durch die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie anzustreben, sollte dies bereits Agenda sein. Allerdings wird der Ausgang der kommenden Bundestagswahl von entscheidender Bedeutung dafür sein, ob das jetzige Versprechen auch von der nächsten Bundesregierung umgesetzt wird. 

Tschechische Republik lehnt Trilogergebnis klar ab

Wie erst Ende Januar bekannt wurde, lehnt die Regierung der Tschechischen Republik das Ergebnis des Trilogs zum EU-Waffenrecht ab. In einer Erklärung, die nun auch in englischer Übersetzung vorliegt (.pdf), wird die angestrebte Regelung als unangemessen, rechtlich unklar und unverhältnismäßig gebrandmarkt. Waffenverbote werden abgelehnt.
 

Private Waffen in die Tschechische Verfassung

Wie der BDS-Partnerverband LEX - der sich in der Tschechischen Republik für den privaten Waffenbesitz engagiert - mitteilt, will der dortige Innenminister Milan Chovanec eine Regelung zu Waffen in Privatbesitz in die Verfassung aufnehmen lassen. Wie LEX gegenüber dem BDS betont, geht es dabei nicht um ein tschechisches "second amendment", sondern um eine Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur. Wo legale Waffen vorhanden sind und in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, sollen sie im Notfall - gerade bei terroristischen Anschlägen - auch zur Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen.

Der vorgeschlagene Passus ist etwa folgendermaßen zu übersetzen (Übersetzung BDS):
"Die Bürger der Tschechischen Republik sind berechtigt, Waffen und Munition zu erwerben, zu besitzen und zu führen, um Leben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen; sie beteiligen sich so an der Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung und dem Schutz der territorialen Integrität, der Souveränität und der demokratischen Grundlagen der Tschechischen Republik. Das Nähere regelt das Gesetz."

Das aktuelle tschechische Waffengesetz enthält die Berechtigung, Waffen und Munition zu erwerben, besitzen und zu tragen um Leben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen schon seit 20 Jahren. Bei der erörterten Verfassungsänderung handelt es sich daher um eine Maßnahme zur Sicherung des Rechtsstandes, nicht um einen erleichterten Zugang zu Waffen, wie der Innenminister als Initiator betont.

Deutsche Medien berichten hingegen verzerrt und teilweise unwahr über diese Motivation und sehen darin eine Liberalisierung des Waffenrechts in der Tschechischen Republik. Ganz im Gegenteil sieht die Initiative gleichzeitig sogar eine verschärfte Kontrolle des Waffenbesitzes vor.

Bremen startet Bundesratsinitiative zu Waffenverboten & Reaktionen

Mit Pressemitteilung vom 10. Januar 2017 hat der Innensenator der Hansestadt Bremen Ulrich Mäurer (SPD) bekanntgegeben, dass das Land Bremen eine Bundesratsinitiative zum Waffenrecht gestartet hat. Unter der Drucksachennummer 19/900 wird nicht weniger als das Verbot aller halbautomatischen Kurz- und Langwaffen verfolgt, die in der Optik vollautomatischen Kriegswaffen entsprechen. "Ich persönlich könnte mir auch vorstellen, nicht nur die kriegswaffenähnlichen sondern alle halbautomatischen Gewehre für den Jagd- und Sportbereich zu verbieten“, so Mäurer. Die Begründung der Initiative empfiehlt den Sportschützen dann auch gleich jetzt den Umstieg zu "Lichtpunktpistolen".

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, Peter Zenner, kommentiert das Vorhaben unter der Überschrift "Ein Schuss in den Ofen" wie folgt: „Mäurers Vorstoß zur Verschärfung des Waffenrechts ist reine Symbolpolitik. Die Wortwahl „kriegswaffenähnlich“ zeigt darüber hinaus die Absurdität seiner Initiative. Eine Waffe allein aufgrund ihres Aussehens zu verbieten, ist ein sehr schwaches Argument. Als Freie Demokraten sprechen wir uns gegen die Verschärfung aus, da sie am Ende nur die zahlreichen verantwortungsvollen Jäger und Sportschützen trifft. Terroristen lassen sich davon nicht abschrecken. Das können nur mehr Polizisten im Dienst.“
Die Liberalen fordern in einem Dringlichkeitsantrag die Bremische Bürgerschaft zum Beschluss auf, nach dem der Senat in Bremen seine Bundesratsinitiative zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“ unverzüglich zurückzuziehen soll.

Auch die FDP in Baden-Württemberg hält von den Verbotsvorschlägen aus dem Norden nichts und bemerkt "Das Waffenrecht darf nicht als Spielwiese ideologischer Überzeugungen missbraucht werden." Mit einem Antrag befragt sie die Landesregierung im Südwesten der Republik über die Sinnhaftigkeit der Vorschläge, aber auch zu Gebühren für Aufbewahrungskontrollen und andere für legale Waffenbesitzer relevante Probleme. Auf die Antwort darf man gespannt sein.

Im Freistaat Thüringen wiederum findet die bremische Initiative Unterstützung: Innenminister Poppenhäger (SPD) äußerte bei einem Sonderplenum zur inneren Sicherheit ("Reichsbürger"), dass es nach Ansicht von Rot-Rot-Grün am besten wäre, man würde Feuerwaffen im Privatbesitz komplett verbieten. Deshalb unterstütze die thüringische Landesregierung auch alle Initiativen, die den legalen Waffenbesitz erschweren, wie die Bundesratsinitiative von Bremen.

Dies wiederum stößt auf Widerspruch der thüringischen AfD. Jörg Henke als ihr innenpolitischer Sprecher äußert in seiner Pressemitteilung: "Fakt ist, durch die Gängelung legaler Waffenbesitzer wird die Sicherheit im Freistaat nicht verbessert. Legale, gesetzestreue Waffenbesitzer dürfen nicht für das Fehlverhalten von Kriminellen, Terroristen und Extremisten bestraft werden. Wer eine Waffe einsetzen will, um Straftaten zu begehen, der bemächtigt sich einer solchen ohnehin meist auf illegale Weise."

Malta Firearms Conference

Die rührige Basisbewegung Firearms United organisierte am 7. Januar 2017 eine Feuerwaffenkonferenz in Malta. Thema war in der Nachfolge der Sitzung vom 16. November 2016 in Brüssel erwartungsgemäß die laufende Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.
Der BDS war auch dieses Mal eingeladen und trotz des etwas kurzfristigen Termins durch Verbandspräsidenten Friedrich Gepperth vertreten. Er sprach in seinem 5-minütigen Beitrag über die unsinnige und unzweckmäßige Regelung, dass Waffenbesitzer die Erlaubnisse verlieren sollen, falls sie ein zu großes Magazin besitzen (Videolink unten).
Aus Deutschland waren noch Dr. David Schiller und Thomas Kullmann von prolegal vor Ort; ein Link auf den ausführlichen prolegal-Bericht zur Konferenz findet sich ebenfalls unten.  

Der maltesische Innenminister Maltas Carmelo Abela ließ es sich nicht nehmen, gleich nach der Eröffnung zu sprechen. Er betonte, dass nach seiner Ansicht die im Trilog der Europäischen Institutionen die erzielte Einigung wesentlich besser sei, als der ursprüngliche Entwurf der Kommission. Seiner Ansprache war anzumerken, dass er als Innenminister quasi von Amtswegen eine härtere Position einnehmen muss. Aber während die Kommission immer noch öffentlich bedauert, dass Sportschützen und Jägern nicht mehr Verbote auferlegt werden konnten, kündigte Abela an, in Malta alle Spielräume der Richtlinie zu nutzen, um die bestehende Rechtslage bei Legalwaffenbesitzern nicht stärker zu verschärfen als mit der neuen Feuerwaffenrichtlinie nötig.
Dem Vorsitzenden von Firearms United Tomasz Stepién fiel es zu, das Gesetzgebungsverfahren und den Sachstand zusammenzufassen. Formal laufe der Trilog noch. Man werde sehen, ob bis zur Entscheidung des Europaparlaments im März noch eine Veränderung möglich sei.
Sasja Barentsen, seines Zeichens IPSC Regionaldirektor der Niederlande, schilderte die Auswirkungen der angestrebten Änderungen auf den dynamischen Schießsport. Außerdem ging er ausführlich auf die augenscheinlich beabsichtigte Absurdität ein, dass sich die Kategorie einer Waffe durch Gebrauch ändern solle, nämlich bei der Verwendung unzulässiger Magazine.
Der FESAC Vorsitzende und maltesische Waffensammler Stephen Petroni hatte nicht nur ein paar sehenswerte Waffen seiner Sammlung für eine kleine Ausstellung mitgebracht, sondern in seinem Vortrag betonte er vor allem, dass Sammler völlig zu Unrecht in den Fokus der Richtlinie gerückt und als Liedferaten von Terroristen bezeichnet worden seien, obwohl es hierfür keinen einzigen Beleg gebe. Mit ihren Plänen verfolgte die Kommission nichts anderes, als die Zerstörung von Kulturgütern aus ideologischen Gründen. Nach Petronis Ansicht etwas, das üblicherweise nur bei Terroristen zu beobachten sei.
Im Folgenden sprachen der schweizerische Nationalrat Jean-Luc Addor und zugleich Vorstandsmitglied von „proTell“, Dr. Jean Karl Soler aus Malta und der finnische Aktivist Mikko Pesonnen, sowie Clive Brockdorff (IPSC Malta), die sich in ihrer Ablehnung von Zielen und Methoden der EU-Kommission beim Waffenrecht einig waren.

Konferenzbericht von prolegal

Konferenzbericht von Firearms United in englischer Sprache

Video 1 mit der Äußerung von Präsident Gepperth ab Zeitindex 1:21:50

Video 2
 

Gruppenvertrag für BDS-Vereine zur Absicherung gegen Vermögensschäden

Für BDS-Mitglieder besteht bereits seit längerem Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch eine Haftpflichtversicherung gegen Schießunfälle. Auch besteht Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung für die Interessenswahrnehmung in Straf- und Verwaltungssachen mit waffenrechtlichem Bezug.
Über diese Versicherungen besteht jedoch kein Versicherungsschutz hinsichtlich der gesetzlichen Haftung der Vereinsvorstände/Organe für Vermögensschäden. Dabei geht es um Schäden, die Vorstände durch Fehler dem eigenen Verein zufügen und für die sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haften! Das trifft auch ehrenamtlich oder unentgeltlich tätige Vorstände. Gleichfalls nicht versichert sind bisher solche Vermögensschäden, die gegenüber dem Verein selbst oder gegenüber seinen Vereinsmitgliedern von Dritten geltend gemacht werden.

Der BDS-Bundesverband und die Landesverbände haben sich gegen diese Risiken durch eine sogenannte D&O-Versicherung mit integrierter Vermögensschadenhaftpflicht geschützt.

Seit dem Jahresanfang besteht nun auch für die Mitgliedsvereine des BDS die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen. Das Angebot besteht aus einer kombinierten Vermögensschadenversicherung für die Organe des Vereins und den Verein selbst. Das dient dem Schutz des Vereinsvermögens. Zugleich aber schützt es auch das Privatvermögen derer, die sich in besonderer Weise und Verantwortung für die Belange des Vereins einsetzen, nämlich die Funktionsträger.
Zum Verfahren ist auszuführen, dass nun jeder Landesverband zu Gunsten seiner Vereine eine Rahmenvereinbarung abschließen kann. Den Vereinen des jeweiligen Landesverbands wird dadurch der Abschluss einer eigenen D&O-Versicherung zu günstigen Konditionen ermöglicht. Die Rahmenvereinbarung liegt den Landesverbänden vor. Der LV 8 hat bereits abgeschlossen. Bei Fragen zur Umsetzung im Übrigen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Landesverband.

Der Inhalt und die Prämie des angebotenen Versicherungsschutzes sind gut abgestimmt und entsprechen dem Versicherungsbedarf unserer Vereine. Antworten auf Fragen zum Versicherungsschutz,

  • warum ist der Abschluss einer Versicherung zur Absicherung der gesetzlichen Haftung für Vermögensschäden sinnvoll und anzuraten,
  • welche Handlungen oder Pflichtverletzungen können zu einer Haftung führen,
  • welche Leistungen erbringt der Versicherer,
  • welche Deckungshighlights zeichnet neben der Prämie die Sondervereinbarung aus,
  • wie kann der Versicherungsschutz beantragt werden,
  • wie ist die Prämie zu zahlen und wer muss im Schadenfall informiert werden,

sind einem Informationsblatt zu entnehmen. Dieses sowie die Antragsunterlagen und Versicherungsbedingungen sind auf der Homepage unseres Versicherungsmaklers zu finden:
 
Dival GmbH-Makler für Versicherungen
Frau Katrin Meyer
Kiebitzgrund 7, 12685 Berlin
Telefon 030-540071-67 oder Fax -99 oder per E-Mail an ks@dival.de
 
Die Landesverbände und der Bundesverband stellen die Rahmenbedingungen sicher, sind aber beim Abschluss und der Betreuung der Versicherung der Vereine nicht beteiligt. Versicherungsnehmer und alleiniger Träger von Rechten und Pflichten ist immer nur der betreffende Verein. Alleine für die Abwicklung zuständig ist der genannte Makler, an den alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen um den Versicherungsschutz und seine Beantragung gerichtet werden können.

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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
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