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KADEL Newsletter im September 2014 - Bedeutung der EnEV 2014 für Hausbesitzer

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EnEV (Energieeinsparverordnung) hat zum Ziel, Energie in privaten Gebäuden einzusparen. Die Zielsetzung der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2050 in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Um dies zu erreichen, gibt es Verordnungen für Heizungsanlagen und für den Wärmeschutz in privaten Gebäuden.
 
In der EnEV 2014, die seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist, wurde demnach festgelegt, dass Hausbesitzer, die nach 2002 ein Haus gekauft haben und Hausbesitzer, in deren Haus die Heizung vor 1985 installiert wurde zum Austausch der Heizungsanlage verpflichtet sind. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn es um den Austausch Ihrer Heizungsanlage geht, beraten Sie unsere Kadel Experten gerne.
 
Damit Wärme nicht über die obere Geschossdecke oder das Dach entweicht, gilt beim Thema Wärmeschutz: Hausbesitzer müssen die oberste Geschossdecke dämmen lassen, wenn die Geschossdecke einen U-Wert von mehr als 0,24 W/m²K besitzt. (Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der die Wärmedurchlässigkeit von Bauelementen angibt). Wenn der U-Wert über 0,24 W/m²K liegt, muss die Dämmung bis Ende 2015 erfolgen.

Die Regelungen im Überblick:

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Wichtig bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie ist, dass laut EnEV 2014 seit dem 1. Mai 2014 Miet- oder Kaufinteressenten ein Energieausweis für das Gebäude vorgelegt werden muss. Dieser Energieausweis wird dem Käufer beim Kauf der Immobilie ausgehändigt.
Beim Energieausweis wird unterschieden zwischen:

  1. dem Energieverbrauchsausweis (gilt für Altbauten), in dem die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 36 Monate und einige Kennwerte des Gebäudes erfasst sind.
  2. dem Energiebedarfsausweis (gilt für Neubauten ab 2008 und Altbauten, in denen die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird), in dem die energetische Gesamtsituation des Gebäudes erfasst ist und das Verhältnis zwischen dem Wärmedurchgangskoeffizienten und der Gebäudetechnik errechnet wird.

In diesem Jahr wird eine neue Variante des Energieausweises eingeführt, die neben der bisherigen Grün-bis-Rot-Skala neue Energieeffizienzklassen beinhaltet, so wie sie z.B. von Kühlschränken bekannt sind. Die Skala reicht dann von A + (wenig Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch).
 
Für die Gesamtbetrachtung einer/Ihrer Immobilie ist es notwendig, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Ihr Kadel Team
Sanitär Heizung Lüftung
 
 

 
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