KADEL Verwaltungs und Dienstleistungs GmbH
 

KADEL Newsletter im November 2014 - Rückstauverschluss, Hebeanlagen und Fördermittel für Heizungsmodernisierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch klimatisch bedingte heftige Regenfälle, die auch in unseren Breiten immer häufiger werden, sind die örtlichen Abwassersysteme oft überfordert. Dadurch entsteht so genannter Rückstau, d.h. Abwasser wird aus dem Kanalnetz in die angeschlossenen Grundleitungen zurückgedrückt und gelangt in Keller oder Wohnräume, die unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) liegen. Alle Abläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Waschmaschinen usw.) sind rückstaugefährdet!
 
Da Kommunen keine Haftung für Schäden durch Kanalrückstau übernehmen und auch viele Hausrats- und Gebäudeversicherungen Rückstauschäden nicht abdecken, sind Hauseigentümer hier in der Vorsorgepflicht.
 
Rückstauverschlüsse sorgen für Abhilfe. In Deutschland sind zwei Arten von Rückstauverschlüssen zugelassen und zwar für:
  • Fäkalienfreie Abwässer = Grauwasser
    Häusliches Abwasser von Duschen, Badewannen oder Waschmaschinen.
  • Fäkalienhaltiges Abwasser = Schwarzwasser
    Abwasser, das von Urinalen oder Toiletten transportiert wird.

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Fotos: Firma Kessel AG

Hebeanlagen
Wenn Abwasser in Räumen anfällt, die sich unterhalb der Kanal-Rückstauebene befinden, oder in denen kein ausreichendes Gefälle zum nächsten Abwasser-Sammelschacht vorhanden ist, benötigt man eine Hebeanlage. Wichtig dabei ist, dass die Hebeanlage vom Fachmann eingebaut wird, der die Anlage auf Basis der zu entsorgenden Abwassermenge auslegen kann. Hebeanlagen sind mit einer automatisch arbeitenden Pumpe versehen, die sich einschaltet, sobald ein bestimmter Wasserspiegel im Behälter erreicht wird. Störungen werden durch optische und akustische Signale angezeigt.
 
Hebeanlagen sind auch erforderlich, wenn in den Kellerräumen eines Hauses nachträglich ein Badezimmer, Gäste-WC oder ein Haushaltsraum eingebaut wird.
 

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Foto: HOMA Pumpenfabrik GmbH

Heizungsmodernisierung
Gemäß der seit Mai 2014 gültigen EnEV (Energieeinsparverordnung) dürfen alte Öl- und Standard-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Alte Heizungsanlagen verbrauchen viel mehr Energie als zeitgemäße, energieeffiziente Heizungen. Die Modernisierungskosten, die für den Einbau einer neuen Heizungsanlage anfallen, können mit verschiedenen Fördermitteln bezuschusst werden:
 

  1. Städte, Gemeinden und Energieversorger bieten Bargeld-Zuschüsse
    10% bis 30% der Investitionskosten werden bezuschusst.
     
  2. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt der Bund Solarthermie, Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizungen. Das BAFA vergibt Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung, sofern die neu einzubauende Heizung beim BAFA als förderfähige Anlage gelistet ist.
    Die Zuschüsse betragen je nach Größe der Heizungsanlage:
    - für eine Brennwertheizung mit solarer Heizungsunterstützung ca. 2.000 € bis 4.100 €
    - für einen Pelletkessel ca. 2.400 € bis 3.600 €
    - für eine Luft-Wärmepumpe ca. 1.300 € bis 2.100 €
    - für eine Erdwärmepumpe ca. 2.800 € bis 12.300 € *
                           * Angaben aus „Haus & Grund Magazin“ 8/2014
     
  3. Zusätzlich zum BAFA Zuschuss kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Ergänzungskredit beantragt werden. 

Welche Zuschüsse für das jeweilige Modernisierungsvorhaben geeignet sind, können Hauseigentümer unter http://www.foerderdata.de in Erfahrung bringen.
 
Wir beraten Sie gern zu Rückstauverschlüssen, Hebeanlagen und Heizungsmoderni-sierung.
 
Ihr Kadel Team
Sanitär Heizung Lüftung 
 

 
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oder 06201 – 944524.

Ihr KADEL Team

 

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