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Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkennen

Von der Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) wurde auf Initiative der Bundesärztekammer am vergangenen Wochenende in Moskau ein „WMA Statement on Transgender People“ verabschiedet. Dazu erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
 

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Stellungnahme des Weltärztebundes, mit der das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt und Transgeschlechtlichkeit nicht länger pathologisiert wird. Ärzt_innen und Mediziner_innen werden aufgefordert, für eine bestmögliche und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert. Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass die Antragsteller_innen dauernd fortpflanzungsunfähig sein müssen. Diese Voraussetzung steht zwar noch in § 8 Abs. 1 des deutschen Transsexuellengesetzes. Sie ist aber vom Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt worden.
 
Eine Neubewertung der Transgeschlechtlichkeit darf aber nicht dazu führen, dass demnächst die Krankenkassen die Bezahlung von geschlechtsangleichenden Operationen mit der Begründung ablehnen, dass keine Krankheit vorliege. Für die weit überwiegende Mehrheit der Trans*-Personen sind geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zwingende Voraussetzung für ihr Wohlbefinden und ihre mentale Gesundheit. Deshalb darf die Diagnose „Transsexualität“ in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht ersatzlos gestrichen werden; denn die Ärzt_innen dürfen nur die im ICD aufgeführten Diagnosen abrechnen (§ 295 Abs. 1 SGB 5).
 
Deshalb ist in der Neufassung des DSM 5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) statt der bisherigen Diagnose „Transsexualität“ die neue Diagnose „Gender Dysphoria“ aufgenommen worden. Damit soll die empfundene Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht „entpsychopathologisiert“ und zugleich am krankheitswertigen und somatische Maßnahmen rechtfertigenden Leidensdruck festgehalten werden. Beim ICD wird dafür z.B die Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ vorgeschlagen.
 
Wir meinen: Gleichgültig auf welche Formulierung man sich beim ICD einigt. Sie muss so lauten, dass die Krankenkassen weiter verpflichtet bleiben, die Kosten von geschlechtsangleichenden ärztlichen Behandlungen zu übernehmen.
 
Weiterführende Informationen

 
Statement des Weltärztebundes

Pressebericht des Weltärztebundes

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