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Infobrief Juni 2016 23.06.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
Der Rat der EU – das dritte Entscheidungsgremium auf europäischer Ebene neben dem Europäischen Parlament und der Kommission – hat sich zur Neuregelung der EU Feuerwaffenrichtlinie geäußert. Die Details können Sie weiter unten nachlesen.
 
Dieser Beschluss hat es in sich! Denn darin ist unter anderem, an gar nicht so auffälliger Stelle, eine grundlegende und extrem gravierende Verschärfung ausnahmslos aller europäischen Waffengesetze enthalten. Zum ersten Mal käme es nämlich zu einem Verbot von Magazinen, die bisher in allen EU Ländern noch nicht einmal wesentlichen Waffenteile und frei verkäuflich waren. Dies würde keinerlei Gewinn für die innere Sicherheit darstellen, weil es bei den tatsächlich bisher verübten Straftaten (weit überwiegend bekanntlich mit illegalen Waffen!) nicht auf 10 oder 20 Schuss im Magazin ankam. Vor allem aber wäre ein strafbewährtes Verbot von Magazinen mit einem immensen Risiko für hunderttausende unbescholtene Bürger der EU verbunden. Manche habe Magazine für erlaubnispflichtige Schusswaffen, andere für freie Dekowaffen und wieder andere vielleicht auch tatsächlich nur ein (vergessenes) Magazin alleine. Sie alle gerieten in Gefahr, ohne ihr Zutun ein verbotenes oder zumindest erlaubnispflichtiges Magazin zu besitzen. Sie würden völlig zu Unrecht in die Mühlen der Justiz geraten. Nach 1990 sind riesige Mengen von G3, AK47 und M16 Magazine in Umlauf gekommen. In den meisten Fällen wohl nicht einmal im Zusammenhang mit dem Erwerb von erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffen. Dazu kommt eine unübersehbare Anzahl von M1 Carbine Magazinen aus dem 2. Weltkrieg und große Mengen von M14 Magazinen aus dem kalten Krieg. Massenhaft würden bei Straftaten völlig unwichtige Gegenstände reguliert und verboten, wenn der Ratsvorschlag Gesetz würde. Man kann sich nur an den Kopf fassen, dass man Derartiges auch nur ernsthaft erwägt. Aber ein solches Verbot ist nun vorstellbar.
 
Ich kann meine Enttäuschung über die Zustimmung unserer Bundesregierung zu diesem völlig unsinnigen Verbotsvorschlag nicht verhehlen. Insbesondere habe ich erhebliche Zweifel an der Kompetenz der zuständigen Mitarbeiter. Haben diese überhaupt verstanden, was da vorgeschlagen wird?
Ich halte es deshalb auch für äußerst wichtig, dass man die politischen Verantwortlichen auf allen Ebenen neben vielen anderen schlechten Punkten aus dem Ratsvorschlag ganz besonders auf diesen geplanten Irrsinn hinweist. Ich werde jedenfalls dazu nicht schweigen!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

wiederum kann und muss sich der Infobrief überwiegend mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschäftigen, denn bei den EU-Akteuren läuft das Verfahren mit Zwischenentscheidungen weiter. Kaum ganz zufällig hat der Rat der EU - die Vertretung der Mitgliedsstaaten - noch schnell vor der Abstimmung der Briten über den Austritt aus der EU seine Beratungen abgeschlossen. So konnte verkündet werden, dass die EU für Sicherheit sorge. Was die Innenminister bei Waffen darunter verstehen, berichtet diese Ausgabe.

Auch der Wettkampfbetrieb des BDS läuft längst auf vollen Touren. Am vergangenen Wochenende hat die erste Deutsche Meisterschaft mit IPSC im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stattgefunden. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben Starter, ROs und BDS-Organisatoren alle Herausforderungen bewältigt, sich nicht zuletzt durch den Papierkrieg gekämpft und eine sportlich wie wirtschaftlich erfolgreiche Meisterschaft veranstaltet.

Ulrich Falk
German Steel Challenge 2016

Bereits im Mai eröffneten die Steel Challenge Schützen des BDS ihre Wettkampfsaison. Die noch junge Disziplin wächst und gedeiht sichtlich. Die Ergebnisse sind hier abrufbar (.pdf).

DM Silhouette 2016

Vom 10. bis 12. Juni trafen sich die Silhouettenschützen um ihre Besten zu küren und die Titel der Deutschen Meister zu vergeben: Link zu den Ergebnislisten

DM IPSC Büchse 2016

Am Wochenende des 18./19. Juni 2016 fand in Philippsburg die DM IPSC Büchse statt - Gesamtergebnis (.pdf)
 

DM Field Target 2016

Ebenfalls am 18./19. Juni trafen sich die Field Target Schützen auf dem Truppenübungsplatz Todendorf der Bundeswehr in Panker zur Deutschen Meisterschaft. Hier der Link zu den Ergebnissen.

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Feuerwaffenrichtlinie 1 - Verfahrensstand

Die EU-Gesetzgebung ist langwierig: Erst schlägt die Kommission etwas vor. Dann beschließen der Rat der EU und das Europaparlament. Der Rat ist dabei die Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten und das Parlament natürlich der Bürger der EU. Das parlamentarische Verfahren nimmt zunächst seinen Gang durch die Parlamentsausschüsse, bevor in der Vollversammlung abgestimmt wird. Bisweilen sind sich Kommission, Rat und Parlament nach ihren jeweiligen Verfahren nicht einig. Dann beginnt das sogenannte Trilog-Verfahren. In diesem setzten sich die Gremienvertreter formell oder informell zusammen, um einen Kompromiss zu finden, der dann in Kraft treten kann

Und wo stehen wir bei der Feuerwaffenrichtlinie gerade? Die Kommission hat im November 2015 gesprochen, der Rat vor kurzem und das EU-Parlament wird im Spätsommer/Frühherbst mit seinen Beratungen fertig sein. Dann kommt mit großer Wahrscheinlichkeit der Trilog, denn die Meinungen der EU-Institutionen gehen schon jetzt auseinander.
Erst am Ende steht die fertige Richtlinie, die dann entweder noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr oder kurz danach in deutsches Recht umzusetzen wäre.

Feuerwaffenrichtlinie 2 - IMCO 24.05.2016

Im federführenden Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) fand am 24. Mai eine erneute Aussprache zur Veränderung der Feuerwaffenrichtline statt. Dem Ausschuss liegen 847 Änderungsanträge vor und zusätzlich noch der Beschluss des Innenausschusses (LIBE), von denen der Infobrief bereits berichtet hat.

Aufgrund der Fülle der Änderungswünsche bestand fraktionsübergreifende Zustimmung zur Verschiebung der Abstimmung in den Juli.

Hinweis: Who wants to ban your firearms?

Wer der englischen Sprache mächtig ist, findet auf der Seite des tschechischen BDS-Partnerverbands LEX den aufschlussreichen Artikel "Who wants to ban your firearms?", der diese Frage nicht nur stellt, sondern auch erhellend beantwortet.

Feuerwaffenrichtlinie 3 - Rat der EU 10.06.2016

Am 10. Juni hat der Rat der Europäischen Union seine Positionierung zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie verkündet. Die Innenminister erteilen zwar einigen besonderen unsinnigen Vorschlägen der Kommission aus dem November 2015 eine Absage, propagieren aber gleichwohl Einschränkungen für legale Waffenbesitzer, teilweise sogar über den Kommissionsentwurf hinaus.

Im Unterschied zu den öffentlichen Verhandlungen im Europaparlament tagen der Rat und seine Arbeitsgruppen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In einem veröffentlichten Videoschnipsel von gerade einmal 93 Sekunden Länge finden sich überwiegend nichtssagende Allgemeinplätze.
Dem Vernehmen nach hat aber eine sehr große Mehrheit der Mitgliedsstaaten dem Papier zugestimmt. Luxemburg hat es angeblich abgelehnt, weil es zu wenig Verschärfungen enthalte. Nur Polen und die Tschechische Republik sollen wegen der enthaltenen Verschärfungen dagegen gestimmt haben. Eine größere Anzahl der Minister hat sich wohl enthalten. Mehrere Regierungen hatten ihren nationalen Verbänden bessere Lösungen und ein festeres Auftreten für die Belange der Sportschützen und Jäger in Aussicht gestellt. Hier können sich zahlreiche Betroffene wohl einstweilen enttäuscht zeigen.

Von Ausgewogenheit der Position des Rates kann nur in Ansätzen gesprochen werden. Insbesondere enthält der Ratsbeschluss in deutscher Sprache (.pdf) folgende Punkte, die Legalwaffenbesitzer betreffen:

  • Verbotene Waffen können Sammlern erlaubt werden (Erwägung 5)
  • Beim Verbot der "gefährlichsten Feuerwaffen" soll es nun einige "begrenzte Ausnahmen" geben (Erwägung 7a)
  • Weiterhin wird von dem Risiko einer hohen Munitionskapazität bei halbautomatischen Waffen gesprochen und Magazinverbote, im Sprachgebrauch der Richtlinie "Ladevorrichtungen", gefordert (Erwägung 9)
  • Aufbewahrungsvorschriften werden gefordert, jedoch die konkreten Regelungen in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten verwiesen (Erwägung 13b, Artikel 10aa)
  • Medizinische Tests einschließlich psychologischer Untersuchungen können von den Mitgliedsstatten vorgesehen werden (Artikel 5 Abs. 2)
  • Die Mitgliedsstaaten können Sportschützen Ausnahmen von den Verboten der Kategorien A6, A7 und A9 gestatten, wenn eine medizinische und psychologische Beurteilung vorliegt, Verbandsmitgliedschaft besteht und Genehmigungen regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre überprüft werden (Artikel 6 Abs. 3c)
  • Grundsätzlich verboten nach Kategorie A7: Halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit mehr als 21 (Kurzwaffen) bzw. 11 (Langwaffen) Schusskapazität, soweit eine Ladevorrichtung von mehr als 20/10 Schuss "eingebaut ist oder eingesetzt wird"
  • Grundsätzlich verboten nach Kategorie A8: Halbautomatische Langwaffen die auf weniger als 60 cm verkürzt werden können
  • Grundsätzlich verboten nach Kategorie A9: Ladevorrichtungen die mehr als 20 Patronen aufnehmen können und für Langwaffen mehr als 10 Patronen aufnehmen können
  • Genehmigungspflichtig nach Kategorie B4: Halbautomatische Langwaffen mit Festmagazin für mehr als 3 Schuss insgesamt (Magazin und Patronenlager)
  • Genehmigungspflichtig nach Kategorie B4a: Halbautomatische Kurzwaffen, die nicht unter A7a fallen
  • Genehmigungspflichtig nach Kategorie B5: Halbautomatische dreischüssige Langwaffen mit Wechselmagazin
  • Genehmigungspflichtig nach Kategorie B7: Halbautomatische Waffen mit vollautomatischem Erscheinungsbild, soweit nicht bereits von A6, A7 oder A8 erfasst
  • Regelmäßige Überprüfung aller Erlaubnisse, spätestens alle 5 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit (Artikel 7 Abs. 4c)
  • Mitgliedsstaaten können Altbesitz Bestandsschutz gewähren (Erwägung 2a, Artikel 7 Abs. 4a)
  • Für Munition und Ladevorrichtungen sollen die Regelungen der Waffen gelten, für die diese geeignet sind (Artikel 10)
  • Inkrafttreten der Richtlinie: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt
  • Nationale Umsetzungsfrist: Im Wesentlichen 18 Monate nach Inkrafttreten
  • Aussetzung des Magazinverbotes bis 36 Monate nach Inkrafttreten möglich, aber keine Verwendung nach 18 Monaten mehr zulässig
Der Beschluss ist noch unter niederländischer Ratspräsidentschaft gefasst worden. Diese wechselt am 1. Juli 2016 zur Slowakei (und am 1.1.2017 zu Malta).
Stellungnahme des BDS zum Ratsvorschlag

In der EU wird bekanntlich die Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie diskutiert. Zum Anlass werden ausdrücklich terroristische Morde in Paris und Brüssel genommen. Zahlreiche avisierte Verschärfungen zielen aber dezidiert auf den legalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa ab. Dabei wird verkannt oder bewusst außer Acht gelassen, dass Bürger im Besitz legaler Waffen keine nennenswerte Kriminalitätsbelastung aufweisen, schon gar nicht bei (Gewalt)Taten und erst recht nicht durch Missbrauch ihrer Sportwaffen. Terroristen hingegen scheinen in den Besitz funktionierender vollautomatischer Militärwaffen zu gelangen, die EU-weit längst für den Zivilgebrauch verboten und nicht in Privatbesitz sind. Dennoch richten sich die Vorschläge der Kommission und des Rates der EU einschneidend gegen den legalen Waffenbesitz.

Die Innenminister unterstützen dabei im Rat Verbotsvorschläge, für die in zahlreichen nationalen Parlamenten keine Mehrheit zu finden wäre und wollen damit augenscheinlich über die EU demokratische Entscheidungsprozesse in den Mitgliedsstaaten umgehen.
 
Verbote von Magazinen für Selbstladewaffen: Ein derartiges Verbot ist unnötig, denn es gibt keine Probleme für die innere Sicherheit in der EU durch Magazine, egal welcher Kapazität. Derartige Verbote wären auch nicht umsetzbar, denn Magazine sind ungekennzeichnet, unregistriert und wohl millionenfach in Gebrauch. Außerdem ist ein Magazin kein komplizierter Gegenstand, sondern im Prinzip nur ein Kasten mit einer Feder und dadurch ohne größeren Aufwand zusammenzubauen oder zu zerlegen; derart simple Gegenstände zu regulieren ist gar nicht handhabbar. Die für die Richtlinie vorgeschlagene Abgrenzung von Magazinen für Kurz- und Langwaffen gibt es in der Praxis nicht. Magazine für mehr als 10 Schuss, die in Langwaffen verwendet werden können, würden daher das Verbot dieser Magazine auch für Kurzwaffen nach sich ziehen, obwohl dort die Kapazitätsgrenze bei 20 liegen soll. 
 
Verbot von Selbstladewaffen: Schon das Magazinverbot ist unnötig, unsinnig und undurchführbar, aber dennoch gibt es darüber hinaus auch noch den Ansatz, auch Waffen zu verbieten, in denen diese Magazine verwendet werden. Das Verbot eines Gegenstandes erfordert kein weiteres Verbot der Verwendung. Die Ausweitung eines Verbots auf einen anderen erlaubten Gegenstand ist überflüssig, nicht gerechtfertigt und beispiellos. Es muss darüber hinaus befürchtet werden, dass das Verbot von Waffen, in denen Magazine verwendet werden, irgendwann zum Verbot von Waffen wird, in denen die Magazine verwendet werden können.
 
Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse: Diese bürokratische und kostenträchtige Maßnahme speist sich aus einem Generalverdacht gegen rechtstreue Bürger. Die befristete Erlaubniserteilung wendet sich gleichermaßen gegen das rechtsstaatliche Element des Vertrauensschutzes in bestandskräftige Genehmigungen und gegen das Eigentumsrecht an den teuer gekauften Waffen. Die Sportschützentätigkeit wird in Deutschland ohnehin bereits fortwährend überprüft. Diese Überprüfung auszubauen und mit einer Neuerteilung oder Verlängerung zu verbinden führt zu unnötiger Arbeitsbelastung für die Verwaltung und Gebührenbelastung für die Sportschützen, die sich nicht das Geringsten zu Schulden haben kommen lassen.
 
Medizinische insb. psychologische Untersuchungen: Obwohl die Kriminalitätsbelastung der legalen Waffenbesitzer noch unterhalb der ohnehin niedrigen Kriminalitätsbelastung in Deutschland und Europa liegt, sollen diese einer aufwändigen, teuren und vor allem grundrechtsrelevanten Reihenuntersuchung unterworfen werden. Bei Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fähigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen kann bereits heute eine Begutachtung angeordnet werden. Die anlasslose und im Zusammenhang mit der beabsichtigten befristeten Erlaubniserteilung regelmäßige Untersuchung ist unnötig, unverhältnismäßig und diskriminierend.

Stellungnahme FWR zum Ratsvorschlag

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben ihre Position zum Kommissionsentwurf vom 18. November 2015 festgelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag enthält der Beschluss einzelne Verbesserungen, aber auch kritische Punkte, die beibehalten oder zusätzlich eingefügt wurden.
Die Kommission hatte die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie maßgeblich mit der Terrorismusbekämpfung begründet. Der Vorschlag sah unter anderem vor, bestimmte halbautomatische Waffen allein auf Grund ihres militärischen Aussehens zu verbieten (Kat. B 7 der Richtlinie), Waffenbesitzer auf regelmäßige medizinische Untersuchungen zu verpflichten und den Verkauf von  Waffen über Fernabsatzmedien (Internet aber auch Katalogverkauf) unter Privatleuten zu verbieten.
Die Position des Rates trägt der allgemeinen Kritik Rechnung, ein Verbot der B 7-Waffen allein aufgrund optischer Kriterien einzuführen. Zudem werden einige der behördlichen Maßnahmen bei der regelmäßigen Überprüfung der Voraussetzungen für den Waffenbesitz entschärft. Die ursprünglich vorgeschlagenen verpflichtenden medizinischen Untersuchungen für alle Waffenbesitzer lehnt der Rat ab. Allerdings stützt dieser Entwurf nun ein Verbot größerer Magazine als technisches Kriterium. Zusätzlich sollen weitere Verbote eingeführt werden, die in erster Linie Sportschützen, welche einer medizinischen Kontrolle unterworfen werden sollen,  und Sammler antiker Waffen treffen können. In anderen Bereichen trägt er aber viele der Kommissionsvorschläge mit. So sollen beispielsweise Gas- und Schreckschusswaffen meldepflichtig werden (Kat. C der Richtlinie).
Das Forum Waffenrecht und die in ihm vertretenen Verbände halten die Maßnahmen nach wie vor für überzogen. Insgesamt verwahren sich die Verbände gegen eine Gleichsetzung ihrer Mitglieder mit Mördern und Terroristen! Viele Punkte im Vorschlagspapier oder im Ratsbeschluss treffen das völlig falsche Ziel. Kein Terrorist wird sich hierdurch von seinem Vorhaben abbringen lassen, noch wird er sich an die neuerlichen Restriktionen halten. Durch die zunehmende Bürokratisierung und Kontrolle legaler, rechtstreuer Waffenbesitzer werden stattdessen Polizisten gebunden, die sonst für wirksame kriminalistische Arbeit zur Verfügung stünden. Zudem beruhen die Vorschläge der Kommission bereits auf Daten und Informationen, die mangelhaft erhoben wurden. Sinnvoll sind dagegen aber Regelungen, die verhindern, dass sich unbrauchbar gemachte "Dekowaffen" wieder zu scharfen Waffen zurückbauen lassen oder ein verbesserter Informationsaustausch der Innenbehörden der Mitgliedsstaaten.
Parallel zum Rat berät auch das Europäische Parlament über den Entwurf. Dort ist in den zuständigen Ausschüssen bereits deutliche Kritik an dem Vorschlag geäußert worden. Allein im federführenden Ausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" sind über 800 Änderungsanträge eingebracht worden. Das Parlament wird voraussichtlich im Herbst seine Position festlegen. Anschließend wird in Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission die endgültige Fassung festgelegt. Hier gilt es nun weitere Gespräche zu führen und auf Punkte hinzuweisen, die wir kritisch sehen.

Feuerwaffenrichtline 4 - IMCO 14.06.2016

Am 14. Juni setzte der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europaparlaments seine Beratungen zur Feuerwaffenrichtlinie fort.

Berichterstatterin Vicky Ford wies als Erstes erneut auf den Grund der Gesetzgebung hin: Die Verwendung von unzureichend deaktivierten Waffen in Terrorakten und die entsprechenden Regelungslücken, aber nicht die legalen Waffenbesitzer. Sie stellte fest, dass es Konsens beim Schluss dieser Lücken und Vorschriften zur medizinischen Überürüfung von Waffenbesitzern im Ermessen der Mitgliedsstaaten - regelmäßig oder fortlaufend - gebe.
Als Streitpunkte stellte sie die Behandlung von Waffensammlern und Ausnahmen von Verboten für sonstige besondere Gruppen (Sammler, Sachverständige, Militär, ...) dar. Auch die Kategorisierung werfe für sie noch Fragen auf.
Aus demokratischen Gründen schlägt sie gesonderte Abstimmung für jedes einzelne vorgeschlagene Waffenverbot vor. Der B7/A7 Vorschlag der Kommission sei für sie völlig unbrauchbar, aber es gebe nun zahlreiche unterschiedliche Vorschläge. Das gelte für sie auch für Vorschläge zur Kapazität.

Es schlossen sich die Äußerungen der Schattenberichterstatter der Fraktionen an:
Chorazza-Bildt von den Christdemokraten (EVP) sieht keinen Bedarf für eine Befristung von Erlaubnissen, sprach sich ausdrücklich gegen die neuen Verbote aus und bezeichnet die entsprechenden Vorschläge als so wörtlich "messy".
Cofferati sprach für die Sozialdemokraten (S&D). Er hält eine medizinische Erstuntersuchung für notwendig und äußert sich ansonsten eher vorsichtig zu neuen Regelungen für Legalwaffenbesitzer.
Charanzova von den Liberalen (ALDE): Sie ist strikt gegen Verbote von halbautomatischen Waffen und nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf den Ratsvorschlag aus der letzten Woche ("not acceptable for us").
Von den Kommunisten und Linkssozialisten war niemand anwesend.
Durand (Grüne) erklärt, auch für die Kommunisten zu sprechen. Er beklagt, dass immer von Waffenverboten die Rede sei, er sehe aber keine Verbote. Er spricht sich für medizinische Tests und die Trennung von Waffen und Munition an verschiedenen Orten aus.
Robert Jarosław Iwaszkiewicz von den sog. Euroskeptikern (EFDD): Medizinische Tests seien zu unterstützen, aber in nationaler Autonomie. Aber es sei zu klären, ob es um den körperlichen Zustand gehe oder um geistige oder neurologische Untersuchungen. Er fragt danach, ob Behinderte von Waffenbesitz ausgeschlossen werden sollen. Die A7 Vorschläge werden von ihm zurückgewiesen und Kleinkaliber wolle er nicht genehmigungspflichtig sehen.
Mylène Troszczynski von den Rechten (ENF) kündigt nur kurz an, dass sich ihre Fraktion nicht am Kompromissvorschlag von Vicky Ford beteiligen wolle, sondern die eigenen Vorschläge einzeln abstimmen lassen wolle.

In der anschließenden Diskussion meldeten sich zehn weitere Redner zu Wort:
Insgesamt scheint sich die politische Mitte einer Kompromisslinie anzunähern, die EVP etwas mehr, die S&D etwas weniger zu Gunsten der Legalwaffenbesitzer. Jussi Halla-Aho von den Konservativen (EKR) ist zu erwähnen, weil er nicht nur keine neuen Verbote in A7, sondern sogar den alten B7 streichen will; auch lehnt er Magazinverbote ab. Ebenso erwähnenswert ist der Grüne Igor Šoltes aus Slowenien, der sich gegen seine Fraktion wendet und Belastungen von Legalwaffenbesitzern ablehnt.

Anschließend kam ein Ratsvertreter der niederländischen Ratspräsidentschaft zu Wort. Er verwies auf den "ausgewogenen Kompromiss" des Rats mit einem Verbot von gefährlichen Feuerwaffen mit sehr viel Feuerkraft. Er hoffe auf schnelle Parlamentsbehandlung, damit der Trilog zum "Beginn der slowakischen Ratspräsidentschaft" beginnen könne.

Im Schlusswort sprach sich Vicky Ford gegen die Verbotsvorschläge des Rats aus. Sie kündigte ihren Kompromissvorschlag für den Binnenausschuss an und verwiest auf die Ausschussabstimmung am 13./14. Juli.

PM FWR: Rechtssicherheit für halbautomatische Jagdgewehre

Das intensive Arbeiten des DJV in Zusammenarbeit mit der Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände in den letzten Wochen hat endlich zum Erfolg geführt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat beim Bundesjägertag in Wolfsburg den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet. Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: "Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden." Das Führen dieser Waffen solle künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle seien die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis.
DJV-Präsident Fischer begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Resultat der Verhandlungen: "Damit gibt es in Kürze endlich wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren." Angesichts der Diskussionen in den Bundesländern um die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition sei die bundeseinheitliche Regelung überfällig gewesen, so Fischer weiter. Die Änderung enthält detaillierte Regelungen zur Jagdbüchsenmunition, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bleibelastung von Wildbret so weit wie möglich reduziert wird, aber andererseits eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleistet wird.
Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass diese zur Jagd nicht verwendet werden dürften. Das Urteil hatte für Unverständnis in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern und Behörden geführt. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird diese Unsicherheit beseitigt. Damit hat sich die intensive Arbeit des DJV und der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände letztlich ausbezahlt.
Die Neuregelung enthält auch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerausbildung sowie die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen. Auch hierzu gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist. So hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg erst kürzlich die Landesregelung aus Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Der Novellierung vorausgegangen waren umfangreiche wissenschaftliche Studien, u.a. zur Tötungswirkung von Büchsenmunition. Im Februar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Änderungsentwurf zum Bundesjagdgesetz vorgelegt, zu dem der DJV und andere betroffene Verbände Stellung genommen hatten. Dieser Entwurf bildet nunmehr die Grundlage der Änderung, die jetzt im Bundestag eingebracht werden soll.

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