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BDS Infobrief Mai 2014 - Sonderausgabe Europawahl 16.05.2014
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

Mit einem Infobrief erweitert der BDS-Bundesverband das Informationsangebot für seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit. Künftig werden wir auf elektronischem Wege aktuelle Hinweise aus dem Verband weitergeben, Informationen zum Schießsport liefern, Auskunft zur Sportpolitik erstatten und Veranstaltungshinweise geben.

Für den Infobrief des BDS zeichnet unser neuer Geschäftsführer des Bundesverbandes verantwortlich: Seit März 2014 ist mit Ulrich Falk ein fachlich und politisch erfahrener Rechtsanwalt in unserer Geschäftsstelle Ahrensfelde tätig. Ich begrüße ihn auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich bei uns!

Mit dieser ersten Ausgabe hoffen wir, unseren Beitrag zur kommenden Europawahl zu leisten und bei der Wahlentscheidung eine Hilfestellung anzubieten. Die großen Parteien haben uns durch die Beantwortung von Wahlprüfsteinen ihre Ansichten zu Europa, Bürokratie und Waffenrecht offenbart. Die Auskünfte machen klar: Die Klage, dass sich Parteiprogramme nicht mehr unterscheiden und Wahlen nichts bringen, stimmt nicht! Als Bürger Europas und als Waffenbesitzer sind wir von falscher und schlechter Politik auch aus dem Europäischen Parlament direkt betroffen.
Meine Bitte: Gehen Sie zur Wahl und vergessen Sie in Ihrer Wahlentscheidung neben anderen wichtigen Themen nicht, dass ein handhabbares, liberales Waffenrecht für den BDS, die Landesverbände, alle Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Schützen unverzichtbar ist, wenn wir unsere Sportausübung weiter betreiben wollen.

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth

Inhalt
Editorial

Sehr geehrter Leserinnen und Leser,

"alles neu, macht der Mai", sagt der Volksmund. Das gilt in diesem Jahr zumindest für den Infobrief des BDS als elektronisches Rundschreiben, dessen erste Ausgabe in den "Wonnemonat" fällt. Relativ neu beim BDS bin ich auch noch selbst, obwohl bereits einige Wochen in Ahrensfelde wie im Flug vergangen sind. Mit meinen 42 Jahren war ich beruflich als Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei überwiegend als Strafverteidiger und später als Innen- und Rechtsreferent und Verantwortlicher für den Parlamentsbetrieb einer Landtagsfraktion tätig. Bereits zu Studienzeiten habe ich mit dem Schießsport begonnen. Das Schützenwesen und zwangläufig damit das Waffenrecht und die politische Dimension unseres Sports begleiten mich seither - sowohl privat, wie auch beruflich. Ich freue mich auf die Arbeit beim BDS und die Herausforderungen in "Ihrem attraktiven Schießsportverband".   

Die baldige Europawahl bietet einen guten Anlass für den Start dieses Angebotes. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden in dieser Ausgabe dann auch die Antworten der Bewerberparteien auf die Fragen unserer Wahlprüfsteine. Komplettiert wird der Infobrief durch die Nachrichten, die in den letzten zwei Monaten schon auf bdsnet.de veröffentlicht wurden. 

Sie erhalten dieses Schreiben, weil Sie sich in den letzten vier Wochen auf der Anmeldeseite eingetragen oder bereits früher Ihre Emailadresse gegenüber dem BDS als Kontaktmöglichkeit angegeben haben. Wünschen Sie künftigen Bezug nicht, klicken Sie bitte auf "Abmelden / Unsubscribe" (ganz oben, über dem Titelbild, oder unten, über dem Impressum) und Ihre Email-Adresse wird automatisch aus dem Verteiler genommen. Die Wiederanmeldung über die Internetseite des BDS ist möglich und selbstverständlich ist der Bezug unverbindlich und kostenfrei.

Für Meinungen, Kritik und Anregungen zum Infobrief und selbstverständlich für Ihre Empfehlung im Schützen- und Bekanntenkreis wäre ich dankbar!

Ulrich Falk

"DiBaDu und dein Verein"

Helfen Sie uns eine Spende für die Jugendarbeit des BDS in Höhe von 1.000 € zu bekommen: Einfach bei der ING-DiBa AG vorbeischauen, Code anfordern, einfügen und für den BDS abstimmen! Die Aktion läuft bis zum 3. Juni 2014, 12 Uhr.

Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen

In seiner Plenarsitzung vom 11. April 2014 hat der Bundesrat auf Antrag von Niedersachsen beschlossen, dem Bundestag eine erneute Änderung des Waffengesetzes vorzuschlagen. Künftig sollen die Erlaubnisbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht nur wie bisher bei Polizei und Bundeszentralregister anfragen, sondern auch bei den Verfassungsschutzämtern. Liegen dort Erkenntnisse über extremistische Aktivitäten vor, soll dies in die Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden.

Mit seinem Vorschlag wiederholt der Bundesrat eine identische Initiative der niedersächsischen Landesregierung aus dem letzten Jahr, die in der letzten Wahlperiode des Bundestages am alten schwarzgelben Koalitionsvertrag gescheitert ist. Dieser sah Änderungen am Waffengesetz von 2009 bis 2013 nicht vor. Gesetzgeberischer Anlass für die Verschärfung ist ein Fall aus dem Umfeld der „Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Eine Prüfung des Verfassungsschutzes habe ergeben, dass Extremisten in wenigen Fällen (so die Gesetzesbegründung wörtlich) waffenrechtliche Erlaubnisse haben. Wie bekannt wurde, wird in Brandenburg von vier Waffenbesitzkarten gesprochen, von denen daraufhin eine entzogen worden sei.

Das Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 11.04.2014, TOP4 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 115/14) findet sich unter http://www.bundesrat.de/plpr.html?id=2014-0921.

F. Gepperth - Kommentar zur Bundesratsinitiative:

Und wieder wird eine Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nein, betreffen würde uns diese als Sportschützen nicht direkt. Wir sind keine Extremisten.

Aber dieser Vorstoß führt wieder einmal vor, wie man heute Gesetze macht. Einzelfälle reichen aus, um Aktionismus auszulösen. Was folgt sind politischer Wind, bürokratischer Aufwand, unbeteiligte Betroffene und wenig oder gar kein Sicherheitsgewinn. Von vier in Brandenburg bei Extremisten gefundenen Waffenbesitzkarten konnte gerade einmal eine einzige entzogen werden. Es gelingt anscheinend nicht einmal, den bekannten Extremisten die legalen Waffen abzunehmen… von den illegalen Waffen, wie denen der NSU (20 Waffen, davon 2 Maschinenpistolen), ganz zu schweigen.

Der Gesetzentwurf tut so, als ob die Änderung keine große Sache wäre, schließlich gebe es beispielsweise im Sprengstoffgesetz (SprengG) Vergleichbares. Der schmale Anwendungsbereich des § 7 SprengG – hier geht es um gefährlichen Sprengstoff im großen Stil – ist aber mit dem „Millionenpublikum“ der Waffenbesitzer nicht zu vergleichen. Außerdem begnügt sich das SprengG mit der Konsultation der Verfassungsschutzbehörde am Wohnsitz des Betroffenen, während die Änderung des Waffengesetzes die Abfrage bei allen Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt vorsieht, zusammen 17 Behörden! Bundesweit wären rund 1,4 Millionen Bürger betroffen, die nicht nur bei jeder Erteilung einer waffenrechtlichen Entscheidung abgefragt würden, sondern in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre: Bürokratischer Aufwand in Reinkultur, um kriminologisch völlig unauffällige Menschen zu durchleuchten. Dazu entsprechende Kosten.

Wir wollen nicht, dass Extremisten Waffen haben. Aber anstatt 550 Erlaubnisbehörden nach nicht existierenden Extremisten unter den Waffenbesitzern suchen zu lassen, sollten die Verfassungsschützer lieber nach ihnen bekannten Extremisten im Nationalen Waffenregister fahnden, was sie nach § 10 Nr. 1 NWRG längst dürfen. Ich hoffe, dafür bleibt noch genug Zeit, in Anbetracht der Flut an Schriftverkehr mit Kreisverwaltungsbehörden, die auf den Verfassungsschutz zurollt, wenn der Bundestag dem Bundesrat folgt.

Sportordnung - Klage erfolgreich

Die vom Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. angestrebte Überarbeitung der Sportordnung kann endlich in Angriff genommen werden. Der Verband hat sich jetzt gerichtlich gegen die vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vertretene Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt. Diese Streitigkeit mit dem BVA beschäftigt den BDS seit 2010 und hält die Anpassung des Sporthandbuchs bereits im vierten Jahr auf.

Nach dem Waffengesetz sind Sportordnungen dem BVA zur Genehmigung vorzulegen (§ 15a Abs. 2 WaffG). Das Amt vertrat dabei die Auffassung, dass nicht nur für die erstmalige Genehmigung einer Sportordnung ein „besonderes öffentliches Interesse“ erforderlich sei, sondern auch für jede spätere Änderung einer genehmigten Sportordnung. Ein derartiges Interesse an der Neufassung der genehmigten Sportordnungen sah das BVA nicht und lehnte daher alle Veränderungswünsche ab. Betroffen von der Haltung der Behörde waren sämtliche großen Schießsportverbände – BDMP, DSB, DSU und BDS.

Am 13. Februar 2014 hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln die Klage des BDS zugunsten des Verbandes entschieden und geurteilt, dass es keines besonderen öffentlichen Interesses bei Änderungen des Sporthandbuchs bedarf. In bestechender Klarheit stellten die gut mit der Materie vertrauten Richter im Urteil fest, dass die schützenfeindliche Gesetzesauslegung des BVA gegen das Gesetz und die Systematik der Vorschrift verstößt. Auch die von der Verfassung geschützte Vereinsautonomie wurde richterlich ausdrücklich hervorgehoben. Diese Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig geworden und verpflichtet das BVA, dem BDS einen neuen Bescheid nach Rechtsauffassung des Gerichts auszustellen (VG Köln, Urt. v. 13.02.2014, Az. 20 K 7056/12).

In engem Schulterschluss haben sich alle Verbände mit Unterstützung durch das Forum Waffenrecht unter dem Vorsitz von Hans Herbert Keusgen erfolgreich durchgesetzt.

Diskussion zu tendenziöser Berichterstattung in den Medien - Friedrich Gepperth legt Schützensicht dar

Präsident Friedrich Gepperth hat auf der IWA mit anderen Jagdexperten an der Diskussionsrunde „Der gejagte Jäger – Die Jagd im Visier der Massenmedien“ des TV-Kanals „Jagd und Natur.tv“ teilgenommen und dabei die Sportschützensicht dargelegt. Anlässlich der tendenziösen Berichterstattung der ZDF-Sendung „Die Jäger in der Falle“ vom 19. Januar 2014 erörterte die hochkarätig besetzte Runde Vorkommnisse, Ursachen und Reaktionsmöglichkeiten.

Der BDS-Präsident sprach dabei eine verschärfte Anti-Waffen-Stimmung der letzten Jahre an. Gerade das öffentlich-rechtliche Fernsehen habe sich zum Vorreiter negativer Stimmungsmache entwickelt. Dabei sei nicht bloße Schlampigkeit und grobe Sachunkenntnis zu beobachten, sondern eine gezielt schlechte Darstellung von Jägern, Sportschützen und legalem Waffenbesitz generell. Dies könne man so auch seitens der Politik beobachten, namentlich bei Grünen und Teilen der SPD beispielsweise in Baden-Württemberg. Auch sei zu beobachten, dass nicht nur Unterhaltungssendungen, sondern auch Nachrichten zunehmend reißerischer würden; Information und Ausgewogenheit fielen der Quote zum Opfer. Die Bevölkerung wiederum würde Waffen und Waffenbesitzer nicht mehr direkt, sondern nur noch in diesem Zerrbild kennenlernen, was Ängste und Vorurteile zur Folge habe. Selbst der Gesetzgeber sei von dieser Stimmung getrieben und würde bei jedem Anlass das Waffengesetz verschärfen und dadurch geradezu die Sportschützen bestrafen. Verschärfungen stünden dabei mit den Anlasstaten zumeist gar nicht in Zusammenhang und es gebe auch keine Gesetzeslücken zu schließen, da der rechtstreue legale Waffenbesitzer kein Risiko für die Sicherheit sei.

Präsident Gepperth rief zur Zusammenarbeit von Jägern und Schützen auf, zur positiven Öffentlichkeitsarbeit und zum mutigen Werben für die eigene Sache, was die Diskussionsteilnehmer gerne aufnahmen.

Die ganze Sendung von Jagd und Natur.tv mit den Redebeiträgen von Friedrich Gepperth ab 9:40, 39:20, 52:15/54:45 und 1:18:30 kann im Internet angesehen werden: http://www.jagdundnatur.tv/episode/der-gejagte-jaeger

Wahlprüfsteine Europawahl - Einführung

Vor Wahlen können den Bewerberparteien sogenannte Wahlprüfsteine übersandt werden. In diesen werden gezielt zur anstehenden Wahl Fragen von Interessengruppen und Bürgern gebündelt. Den Parteien geben diese die Möglichkeit zur Selbstdarstellung. Den Wählern können die Antworten in ihrer Wahlentscheidung helfen und nicht zuletzt sind Aussagen und Zusagen von Wahlbewerbern als Wahlversprechen zu bewerten, an die sie nach erfolgreicher Wahl erinnert werden können.
Der BDS hat daher CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen (Grüne), FDP, DIE LINKE (Linke), CSU, Freie Wähler (FW), Piratenpartei (Piraten) und Alternative für Deutschland (AfD) befragt. Die Reihung, die auch im Folgenden keine Wertung darstellt, resultiert aus dem Ergebnis der letzten Europawahl.

Europäische Gesetze sind heute auch für die nationalen Gesetzgeber - Bundestag und Landtage - erheblich. Oft müssen national europäische Vorgaben umgesetzt werden. Dennoch sind die für Sportschützen zentralen Fragen insbesondere der Sportausübung und des Waffenrechts in deutscher Verantwortung. Neben einleitenden Fragen zu europapolitischer Zielsetzung, Bürokratie, Überreglementierung und demokratischer Legitimation - die alle europäischen Bürger angehen - bildete den Schwerpunkt der Wahlprüfsteine des BDS ein waffenpolitischer Vorstoß der Europäischen Kommission aus dem Oktober 2013, in dem klar Waffenrechtsverschärfungen angesprochen werden, die mit dem neu gewählten Europaparlament in Angriff genommen werden sollen. Als künftige Europaparlamentarier durfte man auf die Antworten der Kandidaten hierzu gespannt sein.

Die abgefragten Positionen sind sicher nur Mosaiksteinchen der persönlichen Wahlentscheidung, neben den anderen wichtigen Themenfeldern.
Auch ist nicht außer Acht zu lassen, welche Parteien in der Vergangenheit bereits schützenfreundliche Ansichten geäußert und auch in rauem politischen Umfeld beibehalten haben und bei welchen diese Feuerprobe noch aussteht.

In den folgenden Artikeln lesen Sie:

1. Die Fragen und die Erwartungshaltung der Fragestellung
2. Eine grafische Bewertungsübersicht
3. Die Antworten der Parteien

Wenn Sie die Antworten lieber zusammen mit den Fragen in den Originalantworten herunterladen wollen:

CDU
SPD (keine Datei vorhanden, siehe unten bei "Reaktion SPD")
Grüne
FDP
Linke
CSU
FW
Piraten
AfD

Wahlprüfsteine Europawahl - Fragen und Erwartungen

Diese Fragen hat der BDS den Bewerberparteien aus der angegebenen Erwartungshaltung heraus gestellt:

A. Allgemein
Europa bestimmt und regelt das Leben der Bevölkerung in Deutschland in einem ganz erheblichen Umfang und Ausmaß. Ob Vorratsdatenspeicherung, Autobahnmaut, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Unisextarife, Lebensmittelsicherheit, Urlaubsreisen, Verbraucherrecht oder Handygebühren – kaum ein Lebensbereich und politisches Thema hat keine Rechtsbezüge zur europäischen Ebene.

Frage 1:
Was ist Ihr wichtigstes europapolitisches Ziel für die künftige Wahlperiode des Europaparlaments?
Erwartung: Es wird von jedem Bewerber ein stimmiges europapolitisches Konzept und klare Aussagen über die konkrete Zielsetzung erwartet. Die Schwerpunkt- und Zielsetzung ist selbstverständlich sehr stark von der  politischen Überzeugung im Übrigen geprägt; als politisch neutraler Verband bewertet der BDS diese nicht!

Frage 2:
Beim Stichwort EU denkt ein erheblicher Teil der Bevölkerung inzwischen als erstes an Bürokratie und Überreglementierung. Sehen Sie insoweit Handlungsbedarf und ggf. welchen?
Erwartung: Die Vorzüge der Europäischen Einigung sind anzuerkennen, aber Bürokratie und Überreglementierung auf europäischer Ebene sind anzusprechen und Bürokratieabbau und Deregulierung erforderlich; im Übrigen unterlässt der BDS als politisch neutraler Verband eine Bewertung.

Frage 3:
Halten Sie die Europäische Union, ihre Gremien und Rechtssetzungsakte für ausreichend demokratisch legitimiert oder sehen Sie Veränderungsbedarf und ggf. welchen?
Erwartung: Es wird eine weitere Demokratisierung der europäischen Institutionen und Normsetzung unter Zurückdrängung der Macht der europäischen Verwaltung zugunsten der Volksvertreter in EU und Deutschland erwartet; im Übrigen unterlässt der BDS als politisch neutraler Verband eine Bewertung.

B. Waffenrecht
Die Europäische Kommission äußert in einer Pressemitteilung vom 21.10.2013, es sei an der „Zeit für schärfere EU-Maßnahmen gegen Waffengewalt“ und kündigt entsprechende Erörterungen von Maßnahmen unter anderem mit dem Europäischen Parlament an. Wir interessieren uns bereits jetzt, bevor Sie Teil des Europaparlaments sind, für Ihre Meinung zu den bereits geäußerten und nachfolgend wiedergegebenen Ansichten, Vorschlägen und Ideen der Kommission zum Waffenrecht.

Frage 4:
Die Kommission zitiert Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage, aus der hervorgehe, dass sechs von zehn Europäern von einem Anstieg der schusswaffenbezogenen Kriminalität in den nächsten fünf Jahren ausgehen würden und dass sich insgesamt 55 % der Europäer für eine strengere Regulierung des Besitzes, Kaufs und Verkaufs von
Schusswaffen aussprächen.

a. Sind Sie der Ansicht, dass Umfragen unter der Bevölkerung eine tragfähige Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen darstellen?
Erwartung: Es wird erwartet, dass Gesetze auf Fakten basieren und nicht auf Meinungen. Umfragen als Grundlage für Gesetze werden abgelehnt.

b. Kommt nach Ihrer Meinung der Kriminalitätserwartung der Bevölkerung eine sicherheitspolitische Relevanz zu?
Erwartung: Nur tatsächliche Kriminalität darf Basis für Gesetze sein, nicht gefühlte. Als Antwort ist somit die Ablehnung zu fordern.

c. Glauben Sie, dass die schusswaffenbezogene Kriminalität in den nächsten fünf Jahren ansteigen wird?
Erwartung: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Obwohl die Kriminalität - erst Recht die Schusswaffenkriminalität - glücklicherweise niedrig ist und weiter zurückgeht, werden Ängste als Anlass für Gesetzesverschärfungen benutzt. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine negative Entwicklung und daher keinen Grund zur Furcht.

d. Sprechen Sie sich für eine strengere Regulierung des Besitzes, Kaufs und Verkaufs von Schusswaffen aus?
Erwartung: In Sonntagsreden sprechen fast alle Parteien davon, dass vom legalen Waffenbesitz keine Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht. Dies stimmt zwar nachweislich, aber dennoch findet keine Liberalisierung des Waffenrechts statt, sondern werden Verschärfungen gefordert und all zu oft und all zu leicht umgesetzt. Gegen weitere Verschlechterungen zu Lasten der rechtstreuen Sportschützen ist daher ein unmissverständliches "Nein" zu fordern.

Frage 5:
Welche Zuständigkeiten soll nach Ihrer Ansicht die Europäische Union in Fragen des Waffenrechts haben?
Erwartung: Die EU soll sich um Probleme kümmern, die europaweit und international existieren. Eine Detailregelung des nationalen Waffenrechts ist zurückzuweisen, da dieses auf die Verhältnisse vor Ort, auf die konkreten Anforderungen der Sicherheitslage und auf die erprobten Gewohnheiten in Deutschland abzustimmen ist. 

Frage 6:
Halten Sie es für wünschenswert, den Zugang zu besonders gefährlichen Waffenmodellen für zivile Zwecke einzuschränken und ggf. um welche Waffenmodelle handelt es sich dabei?
Erwartungen: Alle Waffen, die nicht in die Hände von Bürgern gehören sind längst verboten. Für weitere Einschränkungen besteht kein Bedarf und erwartet wird daher eine ablehnende Haltung.

Frage 7:
Unterstützen Sie das Ansinnen, den Verkauf und Besitz von Luftgewehren oder Nachbildungen antiker Waffen stärker zu regulieren?
Erwartung: Diese Waffen haben überhaupt keine sicherheitspolitische Relevanz. Dem Regulierungsvorschlag der Kommission ist zu widersprechen.

Frage 8:
Befürworten Sie ein Verbot des Verkaufs von Waffen und Munition im Internet?
Erwartung: Nein, denn auch hier besteht für Gesetzesverschärfungen kein Handlungsbedarf. 

Frage 9:
a. Sind Sie der Meinung, dass Schusswaffen künftig mit biometrischen Sensoren, in denen personenbezogene Daten gespeichert sind, ausgestattet sein sollen, damit erworbene Schusswaffen nur von ihrem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden können?
Erwartung: Da die Waffen in Privatbesitz ohnehin sorgfältig verwahrt werden müssen, gibt es keinen Bedarf für die teure Ausstattung von Waffen mit biometrischen Sicherungen.

b. Wollen Sie, dass derartige sog. intelligente Waffen aus Sicherheitsgründen verbindlich vorgeschrieben werden?
Erwartung: Hohe Kosten bei mäßigem oder fehlendem Nutzen sind abzulehnen, da sie den Schießsport unnötig belasten.

Wahlprüfsteine Europawahl - Graphische Übersicht

Die folgende grafische Darstellung der Antworten stellt eine subjektive Bewertung dar und soll Neugier auf die Äußerungen der Bewerberparteien wecken. Als Übersicht und Einstieg ersetzt sie aber nicht die Lektüre der Antworten selbst.
Sie stellt keine umfassende Bewertung und insbesondere keine Wahlempfehlung dar!

 

Antworten der CDU

Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Eine Politik, die für Wachstum und solide Haushalte sorgt. Das ist zugleich die Grundlage für mehr Beschäftigung und Wohlstand.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung:

Bürokratie und Überreglementierung sind nicht nur in der EU, aber auch dort ein Problem. Doch häufig wird vergessen, dass eine Vielzahl der durch die EU beschlossenen Regelungen durch EU-Mitgliedstaaten angeregt wurde. Die CDU sieht den Abbau von Bürokratie als ein kostenloses Wachstumsprogramm. Bei allen europäischen Maßnahmen sollen die damit verbundenen Kosten und der Bürokratieaufwand berücksichtigt und transparenter werden. Die Europäische Union soll sich dabei in erster Linie selbst begrenzen und unnötige Regelungen vermeiden. Die Stoiber-Kommission hat mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet und war von zentraler Bedeutung für das REFIT-Programm (Regulatory Fitness and Performance Programme) der EU-Kommission für intelligente und schlanke
Regulierung. Wir brauchen darüber hinaus ein Frühwarnsystem auf europäischer Ebene, insbesondere für Maßnahmen, die den Mittelstand betreffen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in allen künftigen EU-Gesetzgebungen geprüft wird, ob kleine und mittlere Unternehmen von bestimmten Regelungen ausgenommen werden können. Mit einem neuen unabhängigen EU-Normenkontrollrat wollen wir künftig nicht nur die Kosten neuer
Gesetzgebungsvorschläge, sondern ebenso die möglichen Einsparungen messen. Viele bürokratische Hürden entstehen auch bei der Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Die CDU steht dafür, dass, wo immer möglich, eine eins-zu-eins-Umsetzung stattfindet.
Wir brauchen zudem eine wirksame Regulierungsbremse: Wenn eine qualifizierte Zahl nationaler Parlamente eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips feststellt, sollten das Europäische Parlament oder die nationalen Regierungen über den Ministerrat ihr Recht wahrnehmen, das Gesetzgebungsverfahren zu beenden.

Frage 3 - Demokratische Legitimation:

Grundsätzlich handelt die Europäische Union mit einer ausreichenden demokratischen Legitimation. Das Europäische Parlament, das die EU-Bürger am 25. Mai wählen, ist deren direkte Vertretung. Durch den Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament sehr an Einfluss gewonnen. Es entscheidet heute weitgehend gleichgewichtig mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem so genannten Rat, über die europäische Gesetzgebung. Auch die Mitglieder des Rates sind über demokratische, nationale Wahlen legitimiert.
Das Europäische Parlament entscheidet – gemeinsam mit dem Rat – über den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Haushalt. Damit nimmt das Europäische Parlament das klassische „Königsrecht“ einer jeden Volksvertretung wahr. Das Europäische Parlament entscheidet nicht nur mit Mehrheit über den zukünftigen Kommissionspräsidenten. Es kann zudem durch einen Misstrauensantrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen.
Um die demokratische Legitimation der EU noch weiter zu stärken, wollen wir langfristig zu einer Direktwahl des Kommissionspräsidenten kommen. Wir setzen uns zudem für ein europaweit einheitliches Wahlverfahren zum Europäischen Parlament mit einer Sperrklausel ein.

Fragen 4 bis 9 - Waffenrecht:

Wir wissen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer, wie Schützen, Jäger und Sammler, sehr verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht. Wir werden weiterhin dafür eintreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden und dass der berechtigte Waffenbesitz anerkannt bleibt. Schon in den letzten Jahren haben wir hier einen besonnenen Kurs gesteuert. Zuletzt haben wir u. a. durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten und der Einführung des nationalen Waffenregisters einen weiteren Sicherheitsgewinn - bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit - geschaffen. Das Waffenrecht hat sich in der Praxis bewährt.
Deutschland verfügt über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Für eine Verschärfung gibt es derzeit keine Notwendigkeit. Es unterliegt jedoch, wie andere Rechtsgebiete auch, einer fortlaufenden Bewertung.

Eine gesetzliche Vorgabe, die die Ausstattung von Waffen mit biometrischen Sicherungssystemen vorschreibt, würde eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts bedeuten. Deshalb sind die Länder gebeten worden, Daten zur Art und Weise des Abhandenkommens von Schusswaffen aus Privatbesitz zu erheben. Danach wird unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf begründet ist. Unabhängig davon steht das geltende Waffenrecht dem freiwilligen Einsatz von mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen nicht entgegen. Schon heute kann jeder Waffenbesitzer – gerade im Rahmen der vorübergehenden Aufbewahrung oder beim Transport – seine Schusswaffen mit diesen Systemen sichern.

Umfragen bilden immer auch momentane Stimmungs- und Meinungsbilder ab. Der Kriminalitätserwartung und dem Sicherheitsempfinden der Menschen messen wir, jedoch eine sicherheitspolitische Relevanz zu. Wer Vandalismus, Graffiti-Schmierereien, Verwahrlosungen, Belästigungen oder aggressives Betteln erlebt, fühlt sich nicht sicher.
Wir treten diesen Erscheinungen entschieden entgegen, denn dies sind oft Anfangspunkte für Kriminalität. Gerade durch Gewalttaten in U-und S-Bahnen, wachsende Alltagskriminalität und Wohnungseinbrüche wird das Sicherheitsempfinden der Menschen stark berührt. Es vergeht kaum ein Tag, ohne entsprechende Berichte und Meldungen. In manchen Städten spielt zudem der Drogenhandel in der Öffentlichkeit eine Rolle, wodurch der Eindruck rechtsfreier Räume entsteht. Um Gewalt und Diebstähle abzuwehren, Anschläge und andere Straftaten erfolgreich aufzuklären sowie das Sicherheitsgefühl der Menschen zu verbessern, wollen wir den Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrenn- und Gefahrenpunkten, wie etwa auf Bahnhöfen, verstärken.

Ausgehend vom Zweck der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden statistische Daten zur Kriminalität und den einzelnen Deliktarten, zum Umfang und der Zusammensetzung des Kreises der Tatverdächtigen nach bundeseinheitlichen Richtlinien durch die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder erhoben. Wie bei allen Statistiken erfolgt auch bei der PKS und des daraus abgeleiteten Bundeslagebildes Waffenkriminalität eine
Beschränkung auf wesentliche Inhalte der strafrechtlichen Sachverhalte, die der Polizei bekannt geworden sind. Für statistische Vergleiche und überschaubare Darstellung der Kriminalitätsentwicklung ist es notwendig, sich auf vorher definierte Daten zu beschränken. Eine Unterscheidung des Waffenbesitzes nach legalen Waffen, illegalen Waffen, oder auch nach dem waffenrechtlichen Bedürfnis als Jäger, Sportschütze, Waffensammler etc. ist nach dem Zweck der Datenerhebung für die PKS nicht vordergründig und wird daher statistisch nicht ausgewertet. Zusätzlich zur PKS werden seitens des Bundeskriminalamtes jährlich Lagebilder veröffentlicht, die über die PKS hinaus Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diversen Kriminalitätsbereichen abdecken. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse sollten bei gesetzgeberischem Handeln berücksichtigt werden.

Im Oktober 2013 hat die Europäische-Kommission eine Mitteilung über Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU vorgelegt. Bevor die Kommission Vorschläge zur Vereinheitlichung bestimmter waffenrechtlicher Standards in der EU vorlegt, soll zunächst ein Konsultationsverfahren zur Erfassung und Auswertung des Normenbestandes
waffenrechtlicher Standards in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Eine fundierte politische Bewertung wird dann möglich sein, wenn konkrete Legislativvorschläge vorliegen. Diese sind für das Jahr 2015 angekündigt. Im weiteren Verfahren steht die CDU für die hohen Standards des deutschen Waffenrechts, die es auch bei Regelungen auf EU-
Ebene zu bewahren gilt.

Reaktion der SPD

Die SPD hat mitgeteilt: Weil es noch keine Vorlage der Kommission der Europäischen Union gibt, ist es unseriös, aus fachlicher Sicht eine Antwort zu geben und die Fraktion in Brüssel/ Straßburg kann daher nicht antworten.

Eine über diese Äußerung hinausgehende Beantwortung von Fragen ist nicht erfolgt.

Antworten der Grünen

Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Wir wollen die Europäische Union weiter demokratisieren und sie bürgernäher, nachhaltiger und gerechter machen. Wir wollen die Europäische Union erneuern, denn den globalen Herausforderungen können wir nur gemeinsam begegnen: die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, den Schutz der Menschen- und BürgerInnenrechte, den Kampf gegen Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, Armut und Ungleichheit und die Überwindung
der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Wir wollen ein Europa, in dem BürgerInnen selbst über ihre Zukunft entscheiden können und in dem Lobbyinteressen zurückgedrängt werden, ein Europa, das seine Wirtschaft und Energieversorgung auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Basis stellt und das gemeinsam, fair und solidarisch vor allem das Gemeinwohl im Auge hat. Die Krise soll nicht länger durch eine einseitige Kürzungspolitik verschärft werden und ein grüner Umbau der Wirtschaft, sinnvolle Investitionen und vermehrte Bildungsausgaben sollen den Menschen wieder Perspektiven und Arbeitsplätze bieten. Wir wollen ein Europa, das die Privatsphäre seiner BürgerInnen verteidigt und die Rechte und die Würde auch von Flüchtlingen schützt.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung:

Auf EU-Ebene muss geregelt werden, was dort sinnvoll geregelt werden kann, während die Mitgliedstaaten und letztlich vor allem die Menschen selber die Freiheit haben müssen, das zu regeln, was sie selber am besten regeln können. Wir GRÜNE wollen Entscheidungen dort treffen, wo sie hingehören. Deswegen wollen wir keine zentralistische EU, die möglichst viele Entscheidungen auf die europäische Ebene verlagert. Vieles kann besser vor Ort, näher an den BürgerInnen, entschieden werden. Gleichzeitig steht fest, dass bei grenzüberschreitenden Problemen gemeinsames Handeln notwendig und sinnvoll ist.
Deshalb wollen wir einen europaweiten Dialog darüber, welche Bereiche dezentral und welche europäisch geregelt werden sollten. Das ist natürlich oft politisch umstritten. Wir wollen die politischen Auseinandersetzungen und die Entscheidungsfindung auch in Brüssel und Straßburg transparenter machen. Leider kommen die Mitgliedstaaten oft mit unpopulären Vorschlägen nach Brüssel, um sich dann hinter "der EU" zu verstecken, wenn sie umgesetzt werden. Der größte Handlungsbedarf besteht insofern darin, den Ministerrat transparenter zu machen. Wir fordern aber auch ein verbindliches Transparenz- und Lobbyregister für das Europäische Parlament, die Kommission und den Rat, also die Regierungen.

Frage 3 - Demokratische Legitimation:

Das Europaparlament wird direkt von den EU-BürgerInnen und Bürgern gewählt. Das Parlament hat mittlerweile bei fast allen Rechtsakten Mitspracherecht. Der Rat ist zudem indirekt durch die Wahlen in den EU-Mitgliedsstaaten legitimiert. Der EU mangelt es dennoch in Teilen an demokratischer Legitimation und an Transparenz. Hier sehen wir durchaus noch Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel sollte das Europäische Parlament von Anfang an in alle Entscheidungen einbezogen werden und nicht nur Entscheidungen abnicken, die Kommission und Regierungen vorher ausgekungelt haben, so wie es bei manchen Gesetzen noch der Fall ist.
Auch hier gilt: Wir wollen die politischen Auseinandersetzungen und die Entscheidungsfindung transparenter machen. Mehr Transparenz würde auch dazu beitragen, dass die Regierungen nicht mit dem Finger auf die Kommission und das Europäische Parlament zeigen können, wenn es um Fragen geht, bei deren Klärung die Regierungen doch mit am Tisch saßen. Außerdem wollen wir den Ministerrat transparenter machen und fordern ein verbindliches Transparenz- und Lobbyregister für das Europäische Parlament, die Kommission und den Rat, also die Regierungen.

Frage 4a - Umfragen:

Umfragen geben ein Stimmungsbild wieder und können ein Faktor sein, der in gesetzgeberische Maßnahmen einfließt, gleichwohl sollten sie nicht der einzige Faktor sein, auf den gesetzgeberische Maßnahmen gründen.

Frage 4b. - Kriminalitätserwartung:

Politikerinnen und Politiker sollten den Menschen zuhören und ihre Ängste und Erwartungen ernst nehmen, gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass z.B. der Kriminalitätserwartung nicht unbedingt ein nachweislicher Anstieg der (schusswaffenbezogenen) Kriminalität zu Grunde liegen muss.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Angesichts dessen, dass EU-weit jährlich 1000 Menschen durch Waffengewalt ums Leben kommen, besteht dringender Handlungsbedarf. Der internationale Vergleich zeigt: In den Ländern mit hohem privaten Schusswaffenbesitz gibt es auch mehr Tote durch Schusswaffengewalt. Von daher sollten wir einer weiteren Ausweitung des privaten Schusswaffenbesitzes entgegenwirken und ihn strengeren Regeln unterziehen.
http://derstandard.at/1379291321776/Studie-Viele-Feuerwaffen-viele-Tote
http://www.gunpolicy.org/firearms/citation/quotes/8272

Frage 4d - Regulierung Waffenbesitz:

Waffen sind per se überaus gefährlich. Das gilt für illegale Waffen, deren Bekämpfung durch die Polizei die vordringlichste Aufgabe ist. Dazu gehören gezielte Aktionen, aber auch weltweit viel klarere Beschränkungen von Herstellung und Export.
Auch die für Jagd und Schießsport legal erworbenen Waffen bergen erhebliche Gefahren, denn auch diese Waffen können missbräuchlich eingesetzt werden. Zum einen wollen wir daher ein wirksames, aktuelles Waffenregister, auch um das Abgleiten von Waffen in die Illegalität zu verhindern. Zum zweiten wollen wir die Aufbewahrungsregeln so verändern, dass ein Missbrauch von Waffen (wie etwa bei Amokläufen oder Tötungsdelikten in Familien) möglichst vermieden wird. Wegen des tödlichen Potentials von Waffen sind aus unserer Sicht hier weit gehende Maßnahmen gerechtfertigt. Neben einer wirksamen Kontrolle der Umsetzung bestehender Vorschriften wollen wir dafür sorgen, dass funktionsfähige Waffen und Munition nicht mehr am gleichen Ort gelagert werden dürfen. Das ist nicht einfach
umzusetzen und wir wollen damit auch nicht Jagd und Schießsport unmöglich machen; deswegen wollen wir hier im Dialog mit den Betroffenen einen praktikablen Weg finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen auf Ebene der Bundesregierung absolut Handlungsbedarf. Wir sind der Auffassung, dass nicht alle Waffentypen, die momentan von
Privatpersonen erworben werden können, tatsächlich in private Hände gehören. Dazu gehören beispielsweise halbautomatische Sturmwaffen. Hier muss aber unterschieden werden und wir erkennen an, dass an die Erteilung eines Jagdscheins hohe Voraussetzungen geknüpft sind.

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Wir teilen die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Regelungen zum Waffenrecht auf hohem Niveau EU-weit harmonisiert werden müssen. Zu uneinheitlich sind die Verfahren unter den 28 EU-Mitgliedern noch. So gelten zum Beispiel bei der Strafverfolgung, Zollerfassung oder Kennzeichnung der Waffen erhebliche Unterschiede. Wir fordern eine enge Abstimmung zwischen der EU-Kommissarin für EU-Innenpolitik und der Hohen Vertreterin für Außenpolitik, damit die EU-Vorgaben für internen und externen Waffenhandel gleichermaßen restriktiv ausfallen. Nur eine wirksame, EU-weite und restriktive Ausfuhrkontrolle kann verhindern, dass eine Überzahl von Kleinwaffen im Umlauf ist und ein Teil davon seinen Weg auf den Schwarzmarkt findet.

Frage 6 - Waffenverbote:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass nicht alle Waffentypen, die momentan von Privatpersonen erworben werden können, tatsächlich in private Hände gehören. Dazu gehören beispielsweise halbautomatische Sturmwaffen. Hier muss aber unterschieden werden und wir erkennen an, dass an die Erteilung eines Jagdscheins hohe Voraussetzungen geknüpft sind.

Frage 7 - Erlaubnisfreie Waffen:

Wir wollen halbautomatische Waffen, die Kriegswaffen nachempfunden sind, verbieten, weil sie faktisch „Anscheinskriegswaffen“ sind. Mit den entsprechenden Magazinen ausgerüstet stellen sie eine besondere Gefahr dar. Ihrem zusätzlichen Gefahrenpotential steht keine rechtfertigende Notwendigkeit gegenüber. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits im Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/7732). Wir wollen die Verwendung großkalibriger Waffen im Schießsport beenden (Bundestagsdrucksache 17/1282). Sie bergen im Falle des Missbrauchs die Gefahr besonders schwerer Verletzungen, spielen aber – insbesondere im klassischen olympischen – Schießsport nur eine untergeordnete Rolle.

Frage 8 - Internethandel:

Wir unterstützen die Europäische Kommission in ihrer Haltung (Mitteilung der Kommission an den Rat und das europäische Parlament Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handel) ein vollständiges EU-weites Verbots des Verkaufs und Erwerbs aller oder bestimmter Feuerwaffen, Komponenten und Munition im Internet zu prüfen.

Frage 9a - Biometrische Sicherung/Ausstattung:

Sind Sie der Meinung, dass Schusswaffen künftig mit biometrischen Sensoren, in denen personenbezogene Daten gespeichert sind, ausgestattet sein sollen, damit erworbene Schusswaffen nur von ihrem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden können? Biometrische Sensoren könnten eine Maßnahme sein, um den Schwarzmarkt mit Waffen
auszutrocknen. Dabei müsste aber sichergestellt werden, dass die Daten nur in der Waffe gespeichert werden und nur für diesen Zweck.

Frage 9b - Biometrische Sicherung/Pflicht:

Es ist zu prüfen, wenn die genannten Bedingungen (siehe 9a) erfüllt sind.

Antworten der FDP


Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Das wichtigste Ziel in der Europapolitik der kommenden Jahre wird es sein, die Staatsschuldenkrise endgültig zu überwinden und die Stabilität des Euro nachhaltig zu sichern. Wir Liberale wollen solide Finanzen in Europa durch strikte Reformen. Nur dann wird Europa seine Schuldenkrise überwinden. Genau dafür braucht Europa besonders in den Ländern unter den Rettungsschirmen strikte Wirtschaftsreformen – zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt. Und Europa braucht Haushaltsdisziplin nach Maßgabe der Maastrichter Stabilitätskriterien. Indem wir für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone sorgen, bekämpfen wir das Problem der hohen Jugendarbeitslosigkeit in den Krisenstaaten und schaffen Chancen für den Wohlstand der Zukunft.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung:

Wir wollen, dass Europa sich um die großen Herausforderungen kümmert und nicht in Bürokratie erstickt. Deshalb wollen wir weniger Bürokratie, einen schlankeren Verwaltungsapparat in Brüssel und die Europäische Kommission verkleinern. Außerdem wollen wir ein Europa, das den Menschen das Leben einfacher macht und nicht in Hinterzimmern Regeln für Kaffeemaschinen, Staubsauger oder Glühbirnen erfindet. Deshalb wollen wir die sogenannte Öko-Design-Richtlinie abschaffen und auch wieder Zuständigkeiten an die Mitgliedsländer zurückgeben. Gleichzeitig wollen wir aber mehr Gemeinsamkeit dort, wo wir ein starkes Europa brauchen: Bei Fragen unserer gemeinsamen Währung, im Binnenmarkt, in der Handelspolitik, in der Energiepolitik, in der Rechtspolitik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik. Außerhalb dieser Kernbereiche wollen wir möglichst viel Spielraum für mitgliedsstaatliche und regionale Regelungen lassen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips soll und darf die EU nur dann Aufgaben wahrnehmen, wenn andere politische Ebenen die formulierten Ziele nicht verwirklichen können.

Frage 3 - Demokratische Legitimation:

Die FDP will die demokratischen Strukturen der EU stärken. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt vom Volk gewählte EU-Institution und soll künftig nicht nur über Gesetze mitverhandeln und abstimmen, sondern selbst neue Gesetze vorschlagen dürfen. Außerdem fordert die FDP, dass die bestehende repräsentative Demokratie um Elemente der direkten Demokratie – sprich Volksabstimmungen – auf nationaler und europäischer Ebene bereichert wird. Wir setzen auf transparente und starke europäische Institutionen. Wir Liberale wollen eine grundsätzliche Rückkehr zur Gemeinschaftsmethode, derzufolge Vorschläge der Kommission vom EU-Rat und vom Parlament beraten und entschieden werden. Wir müssen weg kommen von der gängigen Praxis, dass Regierungschefs vorzugsweise hinter verschlossenen Türen an Kommission und EU-Parlament vorbei entscheiden. Denn gerade die Betonung gemeinschaftlichen Handelns hat in Europa Vertrauen zwischen ehemaligen Gegnern, zwischen großen und kleinen, reicheren und ärmeren Staaten und Völkern gestiftet.

Frage 4 - Waffenpolitik:

Es ist grundsätzlich schwierig, sich nur auf Umfragen zu verlassen. Zu viele innere und äußere Umstände spielen eine Rolle, zumal wenn die Umfrage europaweit durchgeführt wird. Im Übrigen bedeutet es nicht, dass, wenn die Kommission Handlungsbedarf sieht, dies bereits zu gesetzgeberischen Maßnahmen führt. Gesetzgeber sind Rat und Parlament. Darüber hinaus steht die FDP einer Regelungswut ablehnend gegenüber. Gegen ein Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung – ob real existierend oder gefühlt – zu begegnen, sollte informiert, aufgeklärt und Öffentlichkeit geschaffen werden. Zudem wurde die europäische Waffenrichtlinie zwischen 2006 und 2008 überarbeitet. Anliegen war es, ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen des europäischen Binnenmarktes für legalen Handel und Besitz von Feuerwaffen sowie den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Darüber hinaus wurde ein entsprechendes UN-Protokoll aus dem Jahre 2001 umgesetzt. Die getroffenen Regelungen haben sich bewährt. Insbesondere die Aufbewahrungspflicht von Waffenbüchern von mindestens 20 Jahren und die Einrichtung eines Zentralregisters, in dem jedwede Eigentumsübertragung festgehalten wird, hat für mehr Sicherheit bei der Rückverfolgbarkeit gesorgt.
Der Sinn einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts über eine bloße Neuordnung der bestehenden Vorschriften ist nicht ersichtlich.

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Die Anwendung der Richtlinie 2008/51/EC, in Kraft getreten am 21. Mai 2008, sieht u.a. eine europäische Kennzeichnungspflicht, ein Zentralregister und einen europäischen Feuerwaffenpass vor. Die FDP steht nach wie vor hinter diesen gefundenen Regelungen auf europäischer Ebene.

Frage 6 - Waffenverbote:


Es bestehen momentan keine Anhaltspunkte dafür, das geltende Waffenrecht weiter zu verschärfen oder bestimmte Waffengattungen anders zu behandeln, als durch das geltende Recht vorgesehen. Sollten Studien oder sonstige unabhängige Evaluierungen zu entsprechenden Vorschlägen seitens der Kommission führen, muss darüber konkret, innerhalb des vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens befunden werden.

Frage 7 - Erlaubnisfreie Waffen:

Bereits während der Verhandlungen zur geltenden Waffenrichtlinie waren Repliken und antike Waffen Thema kontroverser Diskussionen. Das geltende Recht hat Sammler grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Allerdings konnte die Gefährlichkeit, die von zunächst harmlosen Repliken, die nachträglich zu funktionstüchtigen Waffen umgebaut werden können, nicht von der Hand gewiesen werden und sind daher vom Anwendungsbereich nunmehr umfasst. Die FDP hält jedoch die getroffenen Regelungen für ausreichend. Des Weiteren sind Detailregelungen durch die Mitgliedstaaten zu treffen.

Frage 8 - Internethandel:

Durch den Erwerb und Verkauf von Waffen durch das Internet wird gerade das Ansinnen, Erwerbsübergänge und Besitzverhältnisse durch Zentralregister und verpflichtende Waffenbücher festzuhalten, untergraben. Eine Kontrolle findet nicht statt. Aus diesem Grund wurde der Internethandel und die Bereitstellung von Internetplattformen, die den Waffenhandel unterstützen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Das Gleiche gilt für Munition.

Frage 9 - Biometrische Sicherungen:

Die bestehenden Regelungen sind völlig ausreichend. Es ist nach wie vor nicht nachgewiesen, dass biometrische Sensoren in Schusswaffen zuverlässig arbeiten, noch dass sie vor Manipulationen sicher sind. Derartige Systeme sind extrem kostenaufwendig und ihr Nutzen ist zweifelhaft.
 

Antworten der Linken

Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Das wichtigste Ziel der LINKEN ist die Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise, die bis heute nicht überwunden ist und deren tieferen Ursachen –die neoliberale EU-Integration, die Fehlkonstruktion der Währungsunion und die Entfesselung der Finanzmärkte – nicht beseitigt wurden. Stattdessen hat die einseitig auf marktradikale Reformen und Kürzungsprogramme ausgerichtete „Krisenpolitik“ die Lage sogar verschärft. Im sechsten Jahr nach Krisenausbruch
stagniert die Wirtschaftsentwicklung. Sie bleibt bedroht durch hohe Arbeitslosigkeit (v.a. im Süden und unter jungen Menschen), die durch Bankenrettungen buchstäblich explodierten Schuldenstände und die infolge der Kürzungspolitiken schwache Binnennachfrage. Dadurch verschärfte sich die soziale Polarisierung, und wegen des staatlichen Rückzugs aus der Daseinsvorsorge und des massiven Sozialabbaus sind heute 25% der Menschen in der EU dem Risiko Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Darüber hinaus verschärft die „Krisenpolitik“ das ohnehin vorhandene Demokratiedefizit der EU und bedroht zunehmend auch die Demokratie in den Mitgliedstaaten (siehe Antwort 3). Um Krise und soziale Spaltung zu überwinden und die EU auf einen wirtschaftlich, sozial und
ökologisch nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen, ist nach Überzeugung der LINKEN ein Kurswechsel notwendig: Die krisenverschärfende Kürzungspolitik muss beendet und stattdessen ein EU-weit koordiniertes Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt werden, um den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft voranzubringen, die Binnenwirtschaft zu stabilisieren und die Arbeitslosigkeit abzubauen. Die Wirtschaftspolitiken müssen koordiniert
und auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit verpflichtet werden. Um die Staaten aus der Abhängigkeit der Finanzmärkte zu befreien, will DIE LINKE eine öffentliche europäische Bank gründen, die den Staaten günstig Kredite ausgibt. Die entfesselten Finanzmärkte müssen streng reguliert und die schädliche Expansion des Finanzsektors rückgängig gemacht werden. Hierzu gehört auch die Vergesellschaftung von Großbanken. Anstatt durch ökonomisch und
sozial schädliche Kürzungsprogramme sollen die öffentlichen Haushalte durch stärkere Besteuerung der höchsten Einkommen, Vermögen und Kapitalerträgen saniert werden. Dies beinhaltet u.a. die Einführung EU-weit koordinierter Mindeststeuersätze für Unternehmen, die Koordinierung von Vermögenssteuern und den entschiedenen Kampf gegen Steuerflucht und –Hinterziehung.
Dadurch werden die Mittel frei, die für den Aus- bzw. Wiederaufbau leistungsfähiger Sozialsysteme und die öffentliche Daseinsvorsorge notwendig sind. Hierzu ist zudem die Rücknahme der jahrzehntelangen Politik der Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung nötig, die u.a. im Rahmen der „Europa 2020-Strategie“ und neoliberalen Binnenmarktreformen (z.B. Öffnung der sozialen Daseinsvorsorge für private Profitinteressen im Rahmen des neuen Vergaberechts usw.) vorangetrieben werden. DIE LINKE fordert zudem die Aufstockung der Mittel und eine sozial-ökologische Neuausrichtung der EU-Strukturförderung, um der Abkopplung strukturschwacher Regionen entgegen zu wirken. SeitJahren setzt sich DIE LINKE für die Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in die EU-Verträge und weiterer, grundlegender Änderungen der europäischen Verträge ein, um die EU sozial, ökologisch, demokratisch und friedlich zu gestalten.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung

Dass die EU heute bei vielen Menschen mit Überreglementierung gleichgesetzt und als „Bürokratiemonster“ wahrgenommen wird, ist das Ergebnis ihrer undemokratischen Strukturen und der Intransparenz, mit der politische Entscheidungen getroffen werden. DIE LINKE setzt sich daher für die Demokratisierung der EU ein (siehe Antwort 3), um politische Entscheidungsprozesse demokratisch, transparent und bürgernah zu gestalten und größere Möglichkeiten der Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Politik der EU strikt am Subsidiaritätsprinzip orientiert. Kompetenzverlagerungen auf die europäische Ebene darf es nur geben, wenn eine effektive demokratische Kontrolle gewährleistet wird. DIE LINKE will dezentrale Strukturen der politischen Selbstverwaltung stärken – durch die Stärkung der Kommunen und zum Beispiel durch größere Mitgestaltungsrechte der Regionen in der EU-Strukturpolitik. Das Ziel des Bürokratieabbaus schreibt sich selbst die EU auf die Fahnen. DIE LINKE kritisiert aber die Ausrichtung entsprechender Programme, wie z.B. dem REFIT-Programm der EU-Kommission. Damit werden unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus Arbeitnehmerrechte, Gesundheits- und Verbraucherstandards abgebaut. EU- „Bürokratieabbau“ in seiner heutigen Form zielt auf den Abbau staatlicher Regulierungskompetenzen insgesamt. DIE LINKE will demgegenüber überflüssige Bürokratie abschaffen, nicht aber staatliche Regulierung per se. Nicht zuletzt die Finanz- und
Wirtschaftskrise, die auch Folge jahrelanger Deregulierungs- und Liberalisierungspolitik ist, hat gezeigt, wie notwendig staatliche Regulierung des Marktes ist.

Frage 3 - Demokratische Legitimation

Für DIE LINKE ist klar: Die EU muss umfassend demokratisiert werden! Gegenwärtig ist sie durch ein strukturelles Demokratiedefizit gekennzeichnet, das sich u.a. in der schwachen Stellung des Europaparlaments (EP) zeigt. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich dieses Defizit weiter verschärft, indem z.B. im Rahmen der Kürzungsprogramme der Troika in den „Krisenländern“ und auch EU-weit im Zuge der neuen EU-Regime zur fiskal- und wirtschaftspolitischen Überwachung nicht nur das EP an den Rand gedrängt, sondern zunehmend auch die Parlamente der Mitgliedstaaten umgangen und demokratische Prozesse ausgehöhlt werden.
DIE LINKE fordert, dass das EP gegenüber der EU-Kommission und dem Rat aufgewertet werden muss, um gleichberechtigt handeln und entscheiden zu können: Sie will, dass das EP das Initiativrecht und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Politikbereichen erhält. Entscheidend ist eine demokratische Kontrolle der EU-Kommission durch das EP. Hierzu sind die direkte Wahl der EU-Kommissar/innen sowie effektivere Kontrollinstrumente (einschließlich der Abwahl einzelner Kommissar/innen), wichtige Bausteine. Zudem fordert
DIE LINKE mehr Transparenz und strengere Rechenschaftspflichten von EU-Institutionen und Agenturen.
Darüber hinaus will DIE LINKE mehr direkte Demokratie in der EU verwirklichen: Sie setzt sich dafür ein, dass auf allen Ebenen die Möglichkeiten direktdemokratischer Partizipation gefördert werden. Hierzu gehört z.B. der Ausbau der Europäischen Bürgerinitiative zu einem echten und politisch verbindlichen Instrument der direkten Bürgerbeteiligung. Vor allem sollen EU-Bürger/innen durch die Einführung von Volksentscheiden das Recht erhalten, EU-Politik konkret mitzugestalten. Dies gilt besonders für europäische Grundsatzentscheidungen:
über Vertragsänderungen, EU-Beitritte sowie über die Verabschiedung einer EU-Verfassung, für die DIE LINKE sich einsetzt, sollen die EU-Bürgerinnen und Bürger in Referenden abstimmen können. Um die Transparenz und Legitimität politischer Entscheidungsprozesse zu fördern, müssen aus Sicht der LINKEN schärfere Regelungen zur Begrenzung des Lobbyismus eingeführt werden. Konkret fordert DIE LINKE u.a. die Ratifizierung des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Lobbyismus, ein lückenloses Lobbyregister, strikte Karenzzeiten für Politiker/innen und hohen Beamt/innen vor einem Wechsel in Privatwirtschaft und/oder Lobbyverbände und ein Beschäftigungsverbot von aktiven Wirtschaftslobbyisten in EU-Institutionen.

Frage 4a - Umfragen:

Umfragen bieten eher keine tragfähige bzw. empirische Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen, sind aber nicht selten Anlass für entsprechende Maßnahmen und Entscheidungen.

Frage 4b - Kriminalitätserwartung:

Nein, die Kriminalitätserwartung ist eine rein psychologisch vermittelte Erwartungshaltung, die anhängig u.a. von der sozialen Situation oder der emotionalen Befindlichkeit lediglich eine Stimmungslage abbildet. Diese ist weder empirisch unterlegt noch geeignet, ein aktuelles Problemfeld zu beschreiben. Vielmehr ist diese Erwartungshaltung auch durch aktuelle Berichterstattung „manipulierbar“.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Ja.

Frage 4d - Regulierung Waffenbesitz:

EU-weit befinden sich derzeit ca. 80 Mio. Waffen in legalem Besitz. Gleichzeitig ist aber der Verbleib von ca. 500.000 Waffen innerhalb der Mitgliedsstaaten ungeklärt. Bewaffnete Konflikte im „näheren“ Umfeld der EU (bspw. Libyen, Syrien, Ex-Jugoslawien) bergen die Gefahr, dass zusätzlich illegale Waffen in unbekannter Zahl in die EU gelangen. Illegale Waffen und deren Dunkelziffer sind leider hoch einzuschätzen und müssen als Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen des Waffenrechts immer mitbedacht werden. Da sich die Vorschriften zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immens unterscheiden, ist eine Angleichung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten im Ergebnis anzustreben.

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Die EU sollte die Zuständigkeit über die Ein- und Ausfuhrkontrolle des privaten Waffenhandels auch bei Waffenteilen haben.

Frage 6 - Waffenverbote:

Dies ist tatsächlich wünschenswert. Die Einschränkungen sollten insbesondere auch kleinkalibrige Pistolen sowie automatische und halbautomatische Gewehre betreffen.

Frage 7 - Erlaubnisfreie Waffen:

Nein.

Frage 8 - Internethandel:

Ja.

Frage 9a und 9b - Biometrische Sicherung:

Also das klingt zwar spannend, aber wird Missbrauch kaum verhindern können.
Möglicherweise führt dies sogar zu einer gewissen Sorglosigkeit der Waffenbesitzer.

Antworten der CSU

Fragen 1 bis 3 - Europa:

Mit nun 28 Mitgliedsstaaten ist die Europäische Union größer denn je. Bayern liegt nicht mehr am Rand, sondern ist das Herz dieser EU, die von ihm kräftige Impulse empfängt. Gleichzeitig gilt: Was in Europa passiert und entschieden wird, wirkt sich direkt auf unsere Heimat aus. Entsprechend wichtig ist es, dass Bayern eine starke Stimme in Europa hat, damit die Interessen Bayerns in einer größer werdenden Gemeinschaft Gehör finden. Die CSU ist diese starke Stimme Bayerns in Europa, die die Europäische Union aktiv mitgestaltet.

Wirtschaftliche Stärke, sichere Arbeitsplätze und Einfluss in der Staatengemeinschaft gehen nur mit Europa. Das Exportland Bayern ist in besonderer Weise auf Europa als Wirtschaftsraum angewiesen. Unseren Wohlstand und unsere Zukunftschancen sichern wir nur mit Europa. Für die Stabilität der Währung, für die Sicherung von Frieden und Freiheit auf unserem Kontinent, für hochwertige Arbeitsplätze und technologische Zukunftsprojekte – für all das
brauchen wir Europa. Deswegen sagen wir Ja zu Europa.

Aber wir brauchen ein besseres Europa. Ein Europa, das sich nicht in alle Bereiche unseres Alltags einmischt. Ein Europa, das weniger zentralistisch und weniger bürokratisch ist. Ein Europa, das selbstbewusste und traditionsreiche Länder wie Bayern respektiert. Weil wir die Trinkwasserversorgung selbst organisieren, weil wir Gentechnik in unserer Landwirtschaft nicht dulden, weil wir unsere Sozialsysteme vor Missbrauch schützen wollen – deshalb soll
nicht alles in Brüssel, sondern mehr bei uns entschieden werden. Wir wollen ein Europa, das sich auf die großen europäischen Aufgaben konzentriert.

Die CSU fordert mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und mehr Demokratie: Zu europäischen Fragen von besonderer Tragweite soll die Bevölkerung direkt gefragt werden. Das gilt insbesondere für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten, wenn wichtige Kompetenzen nach Brüssel abwandern sollen oder wenn es um finanzielle Leistungen Deutschlands auf EU-Ebene geht. Wir wollen, dass die Menschen ihre Europa-Abgeordneten direktwählen können. Dafür wollen wir ähnlich wie bei der Bundes- und Landtagswahl die Direktwahl von Abgeordneten in Wahlkreisen einführen. Wir wollen, dass die Überregulierung durch die EU-Kommission eingedämmt wird. Künftig soll deshalb die EU-Kommission neue Regulierungen nur noch auf Anweisung durch das Europäische Parlament oder den Rat vornehmen können. Wir wollen die „delegierten Rechtsakte“ abschaffen: Künftig soll die Kommission auch keine Vorschriften mehr ohne die Zustimmung von Rat und Parlament erlassen können. Wir wollen, dass die Zahl der EU-Kommissare halbiert wird. 28 EU-Kommissare sind zu viel. Eine verkleinerte Kommission spart unnötige Kosten und verhindert überflüssige Bürokratie. Der Fortschritt für Europa kann nicht quantitativ, sondern es muss ein qualitativer Fortschritt sein.

Frage 4a und 4b - Umfragen und Kriminalitätserwartung:

Empirische Untersuchungen dienen Entscheidungsträgern als Erkenntnisquelle. Sie können sowohl einen Anstoß, als auch eine Grundlage für politische Beratungen darstellen. Im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ist eine umfassende Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange vorzunehmen.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Eine rein spekulative Antwort wird nicht gegeben.

Frage 4d - Regulierung Waffenbesitz:

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Unangemessene Beschränkungen der Rechte von Schützen und Jägern sind allerdings für uns ebenfalls keine Lösung. In der Vergangenheit haben wir daher deutlich gemacht, dass für uns nur ausgewogene und praxisgerechte Lösungen in Betracht kommen. Diese Position werden wir auch in Zukunft vertreten.

Fragen 5 bis 9 - Waffenrecht:

Generell ist zu hinterfragen, ob die Diskussion um Sicherheitsbestimmungen beim Waffenrecht überhaupt europäisch geregelt werden sollen, da sie in Zusammenhang mit der Inneren Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten steht. Die CSU wird sich aber in jedem Fall bei den laufenden Diskussionen dafür einsetzen, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden geschaffen werden und dass die Kosten für Jäger und Sportschützen nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Für Anregungen und Verbesserungen seitens der Schützen- und Jagdverbände sind wir grundsätzlich offen. Bei alledem sind für Deutschland bei den angedachten Maßnahmen jedoch keine gravierenden Auswirkungen zu erwarten. Denn das deutsche Waffenrecht setzt bereits sehr hohe Standards, die wir als geltende Zielmarke diskutieren und einbringen wollen.

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat im Rahmen einer Mitteilung der Kommission Überlegungen zu möglichen Neuregelungen des Waffenrechts auf EU-Ebene angestellt. Es handelt sich lediglich um eine Mitteilung, also um eine Art Ideensammlung. Die Kommission kündigt damit an, welche Optionen geprüft werden. Gesetzesvorschläge soll es frühestens 2015 geben, zuvor werden Konsultationen und Folgenabschätzungen durchgeführt. Erklärtes Ziel der Kommission ist danach nicht die Entwaffnung der legalen Waffenbesitzer, sondern der Versuch, eine Balance zwischen der Behebung von Schwachstellen, die zu Waffenmissbrauch führen, einerseits und andererseits der Bewahrung traditionsreicher rechtmäßiger Verwendungszwecke wie Sportschießen oder auch die Jagd. Dieses grundsätzliche Ziel wird von der CSU befürwortet.

Es sollen etwa einheitliche Schusswaffenkontrollen im EU-Binnenmarkt rechtmäßigen Herstellern und Besitzern Sicherheit geben und die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit erleichtern. Die vorliegende Mitteilung setzt noch keinerlei der von Ihnen angesprochenen Verbote oder Vorschriften fest. Allerdings werden durchaus einige Beschränkungen geprüft, so z. B. die Genehmigungspflicht für C- und D-Waffen oder Obergrenzen für die Muni-
tionsaufbewahrung.

Nach geltendem nationalem Recht ist eine Vielzahl von Waffen verboten. Weitergehende Verbotsnormen im Waffengesetz sind derzeit nicht beabsichtigt. Auch Änderungen der bisherigen Gesetzeslage bei der Regelung zum Verkauf und Besitz von antiken Schusswaffen sind nicht geplant. Eine obligatorische zentrale Lagerung von Waffen ist nicht angedacht, allerdings werden Mindeststandards für die sichere Verwahrung einschließlich der Option obligatorischer Sicherheitsbehältnisse geprüft.

Auch die Möglichkeit technologischer Lösungen wie biometrische Sensoren wird beurteilt. Dieser weitreichende Vorschlag der Kommission erscheint jedoch äußerst fraglich, insbesondere wegen der hohen Kosten. Unabhängig davon steht das geltende Waffenrecht dem freiwilligen Einsatz von mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen nicht entgegen. Schon heute kann jeder Waffenbesitzer – gerade im Rahmen der vorübergehenden Aufbewahrung oder beim Transport – seine Schusswaffen mit diesen Systemen sichern.

Einige Mitgliedstaaten haben darauf hingewiesen, dass sie Schwierigkeiten haben, wirksam strafrechtlich gegen den rasant anwachsenden Online-Handel mit Waffen vorzugehen. Ausgehend von Sicherheitsaspekten wird die Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit eines vollständigen EU-weiten Verbots des Verkaufs und Erwerbs aller oder bestimmter Feuerwaffen, Komponenten und Munition im Internet ebenfalls durch die EU-Kommission geprüft.
Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. In Bayern haben wir auf die steigende Internetkriminalität bereits anderweitig reagiert. Das Bayerische Landeskriminalamt wird zu einem polizeilichen Cybercrime-Kompetenzzentrum ausgebaut, das auch für Sicherheitsbehörden aus dem In- und Ausland ein wichtiger Ansprechpartner ist.

Antworten der FW

Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Wir wollen Europa für die Bürger verständlicher, nachvollziehbarer und damit bürgernäher machen. Hierdurch möchten wir verlorenes Vertrauen in die europäische Idee zurückgewinnen, die uns Frieden, Freiheit, Mobilität und Raum zur Selbstverwirklichung gebracht hat. Europa darf nicht den Populisten und Extremisten überlassen werden. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz im Bereich Lobbyismus und in der Tätigkeit der EU-Abgeordneten. Wir wollen deshalb unsere Kontakte zu Interessenvertretern veröffentlichen, unser Abstimmungsverhalten stets erklären und begründen, aber auch einfordern, unsere Sprache zu stärken und alle offiziellen Dokumente in Europa ins Deutsche zu übersetzen. Denn nur, wenn die Bürger vor Ort auch in ihrer Sprache lesen können, was in Europa passiert, kann sich der Zuspruch zu Europa wieder vergrößern.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung

Ob unverhältnismäßige Regelungen zur Tachographenpflicht, Detailangaben auf Antragsformularen für EU-Fördermittel oder umfangreiche Dokumentationspflichten: Das Europaparlament trägt an der überbordenen Bürokratie für Mittelstand und Landwirtschaft eine große Mitverantwortung. Genau hier wollen wir ansetzen und uns für eine drastische Reduzierung dieser Auflagen einsetzen. Konkret stellen wir uns folgende Maßnahmen vor: (1) Wir müssen versuchen, für jede neue bürokratische Auflage, wie zum Beispiel Mitteilungs- und Berichtspflichten, eine alte zu streichen. (2) Entwürfe von Richtlinien und Verordnungen, die einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand zur Folge haben sollten, wollen wir durch Änderungsanträge entsprechend modifizieren. Sinnvoll wäre hier ein unabhängiges Gremium, das Kommission, Ministerrat und Europaparlament beratend zur Seite steht und beispielsweise bei Änderungsanträgen zu Richtlinien und Verordnungen die bürokratischen Auswirkungen als Entscheidungshilfe für die Abstimmungen abschätzt. (3) Im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-Gesetzen fordern wir Abstinenz von zusätzlichen bürokratischen Auflagen durch Bund und Länder. (4) Mehr Regionalisierung, das heißt mehr Aufgabenwahrnehmung vor Ort, kann unserer Meinung nach auch dazu beitragen, dass überbordene Bürokratie und Regulierung reduziert werden kann.

Frage 3 - Demokratische Legitimation

Die Europäische Union leidet an einem Demokratiedefizit, das wir dringend überwinden müssen. Deshalb fordern wir beispielsweise direktdemokratische Elemente wie europäische Bürgerentscheide und Bürgerbegehren zu Sachthemen, Volksabstimmungen in Deutschland bei einer weiteren Abgabe von Kompetenzen und eine deutliche Stärkung des Ausschusses der Regionen (AdR) hin zur dritten Kammer neben Ministerrat und Europaparlament. Die Wahl der EU-Kommission soll dabei auch gemeinsam durch die Europaabgeordneten und die Regionalvertreter des AdR erfolgen. Hierdurch stellen wir sicher, dass die Regionen mehr Mitsprache in der europäischen Gesetzgebung erhalten und die Bewerber für die Posten der Kommissare auch das Vertrauen der Regionen und Kommunen für ihre Wahl genießen müssen.

Frage 4a - Umfragen:

Umfragen geben subjektive Befindlichkeiten der Befragten wieder, auf die seitens der Politik mit objektiven Daten und deren Kommunikation und Eingehen auf Ängste der Bürger zu antworten ist.

Frage 4b - Kriminalitätserwartung:

Ja – Politiker haben darauf mit geeigneten Mitteln zu reagieren.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Hier ist zu differenzieren nach legalem und illegalem Waffenbesitz und dessen Nutzung im strafrechtlich relevanten Bereich. Für den illegalen Bereich sollte mit verstärkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vereinheitlichung der staatlichen Regeln auf die vielen Möglichkeiten im Waffenhandel reagiert werden, die sich Kriminellen durch das Internet bieten, denn ein Anstieg im illegalen Bereich ist nicht auszuschließen.

Frage 4d - Regulierung Waffenbesitz:

Wenn im legalen Bereich das deutsche Waffenrecht konsequent vollzogen wird (z. B. regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung als Schutz vor dem Zugriff durch Unbefugte), wenn ausreichend und hinreichend qualifiziertes Personal dafür in den unteren Waffenbehörden eingestellt ist und wenn die Fehlerquote im Bereich des Nationalen  Waffenregisters verringert wird – alles Probleme des Vollzugs - , sehen wir für den Regelfall gesetzgeberisch z. Zt. keinen Handlungsbedarf. Für Fälle, in denen der Verdacht auf schwere Straftaten besteht, sollten Handlungsoptionen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung diskutiert werden.

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Wir können uns EU-Kompetenzen vorstellen, die den grenzüberschreitenden illegalen Waffenhandel und –besitz erschweren und verringern, wie z. B angeglichenes Strafrecht im Bereich illegalen Waffenbesitzes, ähnlich strenge Vorschriften auf europäischer Ebene wie in Deutschland für die Aufbewahrung und Kontrolle von Waffen, die Registrierung von Waffenherstellern und -händlern sowie erleichterte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Eine Vereinheitlichung der Regeln für Waffenbesitz in Europa würde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Grenzschutz ebenso erleichtern wie die Überwachung der Handelsrouten für illegale Waffen. Es geht darum, zum Schutz der Bürger Sicherheitslücken zu schließen.

Frage 6 - Waffenverbote:

Ja

Frage 7 - Erlaubnisfreie Waffen:

Entscheidend ist, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um echte Waffen, weil allein dadurch Bürger eingeschüchtert und genötigt, Angst und Schrecken verbreitet und Straftaten begangen werden können: Alles, was hierfür ungeeignet ist, bedarf keiner eigenen Regelung.

Frage 8 - Internethandel:

Das Internet ist ein gängiges Medium jedweden Handels. Also auch facebook als „Umschlagplatz für legale und illegale Waffen“? Zumindest gibt es das in der Realität. Deshalb dürfte ein Verbot allein ohne begleitende Maßnahmen untauglich sein, Sicherheit und Kontrolle beim Umlauf von Waffen zu erhalten.

Frage 9a - Biometrische Sicherung/Ausstattung:

Denkbar ist das nur für den legalen Waffenhandel. Hier könnte man Missbrauch durch Unbefugte wie z. B. Amokläufe leichter verhindern. Auch wenn der Anteil legaler Waffen an kriminellen Taten gering ist, sollte man dem Gedanken daher näher treten, Waffenmissbrauch mit diesem Mittel weiter einzugrenzen. Das Problem bleiben die illegal besessenen Waffen – und die sind mit diesen Vorschriften nicht zu erreichen.

Frage 9b - Biometrische Sicherung/Pflicht:

Sog. „intelligente Waffen“ sind ein Mittel der Kriegsführung und haben nichts mit dem Missbrauch von Waffen im Privatbereich zu tun. Wenn es aber um Technologien geht, die den unbefugten Gebrauch von Waffen verhindern oder erschweren, wäre es sinnvoll, diese verbindlich vorzuschreiben.

Antworten der Piraten

Frage 1 – Europapolitische Zielsetzung:

An erster Stelle in unserem Wahlprogramm steht ein Demokratie-Upgrade für das Europa von heute. Was wir darunter verstehen, stellen wir unter Frage 3 dar.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung:

Das negative Bild der EU entstammt unserer Meinung nach aus mangelnder Transparenz mancher Institutionen, beispielsweise des Europäischen Rates, vor allem aber aus dem Fehlen einfacher, wirksamer Möglichkeiten für die Bürger, Einfluss auf die Funktionsweise der EU sowie die europäische Konstruktion zu nehmen. Eine bürgernahe Politik muss bürokratische Hemmnisse abbauen. Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass innerhalb der Verwaltung veraltete Prozesse neu konzipiert und modernisiert werden. In vielen Bereichen können so Abläufe beschleunigt, die Kommunikation und Auskunft gegenüber den Menschen nachhaltig verbessert und Kosten gesenkt werden. Einfacher, offener Zugang zu allen Informationen und damit informierte Bürgerinnen und Bürger sind eine wichtige demokratische Grundvoraussetzung. Insbesondere wichtige Beteiligungselemente wie die Europäische Bürgerinitiative dürfen nicht durch Verwaltungsaufwand künstlich hochschwellig gehalten werden. Nur indem die Menschen ihr Europa selber gestalten, kann die Distanz zwischen EU und Bürger wirksam abgebaut werden.

Frage 3 - Demokratische Legitimation:

Wir PIRATEN fordern, dass die Bürger in EU-weiten Abstimmungen direkt über die europäische Gesetzgebung entscheiden können. Zum einen sollen die Bürger mittels einer modifizierten und erweiterten Europäischen Bürgerinitiative eigene Legislativvorschläge unterbreiten, sowie im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses EU-Gesetze stoppen können. Die Europäische Bürgerinitiative soll in der Praxis leicht anwendbar und gebührenfrei sein. Zum anderen sollen Änderungen der EU-Verträge nur dann in Kraft treten, wenn die Bürger sie in europaweiten, zeitgleichen Abstimmungen befürworten. Diese sollen kurzfristig durchgeführt werden. Die
aktuelle Gesetzgebung der EU wird von der Exekutive, der Europäischen Kommission, zu Lasten der eigentlichen Legislative, dem Europäischen Parlament, dominiert. Deshalb fordern wir die Gewaltenteilung zugunsten der Legislative neu zu gewichten. Hierfür sollen die Initiativ- und Beschlussrechte des Europäischen Parlaments als parlamentarischer Gesetzgeber der EU ausgeweitet werden.
Obwohl das Europaparlament im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und Kontrollmöglichkeiten hinzugewonnen hat, fehlt ihm immer noch das grundlegende Recht, selbst Gesetzesvorlagen einzubringen. Das Parlament kann lediglich die EU-Kommission dazu auffordern, eine bestimmte Gesetzesvorlage einzubringen. Dies kann die Kommission aber ablehnen. Wir werden uns daher dafür einsetzten, dass das Europäische Parlament das Initiativrecht erhält, damit es seine Aufgabe als Vertretung der EU-Bürger besser wahrnehmen kann.

Frage 4a - Umfragen:

Umfragen sind überwiegend dadurch geprägt, dass medial hervorgehobene oder aus Gründen der Auflagenhöhe deutlich überzeichnete Inhalte das Meinungsbild prägen. Eine Gesetzgebung an Umfrageergebnissen festzumachen bedeutet, dass im Wesentlichen aktuelle Top-Themen in den Medien die Stimmung steuern. Die Piratenpartei tritt für die direkte Demokratie und die Rechte des Bürgers ein, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Dazu muss der Staat nachprüfbare Fakten bereit stellen, die idealerweise nach wissenschaftlichen Richtlinien ermittelt werden, z.B. offizielle Verbrechensstatistiken wie das Deutsche Bundeslagebild Waffenkriminalität, das auf Betreiben der
AG Waffenrecht in der Piratenpartei Deutschland erstmalig öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Frage 4b. - Kriminalitätserwartung:

Sofern die Faktenlage der Verbrechens- und Deliktzahlen hierzu aussagefähig sind (siehe auch 4.a) ist eine sicherheitspolitische Relevanz durchaus gegeben.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 weist einen kontinuierlichen Rückgang der Straftaten unter Verwendung von Schusswafen (incl. Schreckschusswaffen) von 2009 mit 13.055 Fällen auf 10.828 Fälle in 2012 aus. Jährlich sinkt die Zahl dieser Delikte in Deutschland um ca. 6%. Es ist derzeit kein Auslöser erkennbar, der diesem Trend auch für die Zukunft entgegensteht. Zahlen für Europa liegen leider in dieser Qualität nicht vor, so dass eine EU-weite einheitliche Erhebung notwendig ist.

Frage 4d: - Regulierung Waffenbesitz: 

Das Deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten der Welt. Wie in vielen Bereichen ist dieses schon in weiten Teilen ansatzweise überreguliert, so dass unbescholtene Bürger und teilweise schon Kinder waffenrechtliche Straftaten begehen. Eine weitere Verschärfung für Deutschland ist unnötig, da kriminelle Elemente hiervon weder beeinflusst noch weiter beeinträchtigt werden. Der kontinuierliche Rückgang der Delikte mit Schusswaffengebrauch stützt diese Aussage. Für Europa liegen noch keine einheitlichen Daten vor (siehe 4.c).

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Hier ist eine Standardisierung der technischen Vorgaben, Prüfungen und Freigaben denkbar. Im Zuge der Marktöffnung sollten Handelshemmnisse verringert und einheitliche Erwerbsanforderungen und Nachweispflichten innerhalb des Binnengebietes geschaffen werden.

Frage 6 - Waffenverbote:

"Gefährlich" und daher seit jeher für den privaten Erwerb und Besitz in Deutschland verboten sind vollautomatische Waffen wie Maschinengewehre oder Maschinenpistolen sowie bestimmte Munitionssorten, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Alle anderen Sport- und Jagdwaffen sowie deren zugehörige Munition entsprechen den gesetzlichen Richtlinien. Eine "besondere Gefährlichkeit" ist darüberhinaus weder definiert noch ist diese Definition sinnvoll - sie ergibt sich auch nicht aus dem Aussehen einer Waffe oder dem Kaliber der verwendeten Munition. Eine Einschränkung über die bestehenden Regelungen hinaus streben wir nicht an - siehe auch 4.a und 4.c.

Frage 7 – Erlaubnisfreie Waffen:

Nein. Der Einfluss einer solchen Regulierung hätte keinerlei Einfluss auf irgendwelche Deliktzahlen in Deutschland.

Frage 8 - Internethandel:

Nein. In Deutschland ist jedweder Erwerb von Waffen oder Munition an Erwerbsvoraussetzungen gebunden. Die Prüfung der Erwerbsvoraussetzung durch den Verkäufer ist zwingend vorgeschrieben, unabhängig vom Ort des Kaufvertragsabschlusses. Das Internet vereinfacht oder umgeht die gesetzlichen Prüfpflichten nicht.

Frage 9a und 9b - Biometrische Sicherung:

Beide Fragen beantworten wir zusammenhängend mit Nein. Solche Systeme sind weder technisch sinnvoll und ausgereift noch haben sie irgendeinen Einfluss auf die Fallzahlen krimineller Delikte. Ein Täter wird sich auch zukünftig auf dem Schwarzmarkt für eine geringe Summe jederzeit eine Schusswaffe ohne jegliche biometrische Sicherung zur Ausübung seines Vorhabens besorgen können

Antworten der AfD

Frage 1 - Europapolitische Zielsetzung:

Angesichts der Vielfalt der Missstände in der gegenwärtigen EU würde es den Rahmen sprengen, die wichtigsten konkreten Ziele auszuführen. Abstrakt gesagt, setzt sich die AfD das Ziel, die immer stärker werdende Entwicklung hin zu Zentralismus, Bürokratie und Dirigismus zu stoppen und wo immer möglich zurückzudrehen. Der im EU-Vertrag von Lissabon festgehaltene Grundsatz der Subsidiarität muss endlich wieder zur Geltung kommen, das heißt, Politik muss immer dann vor Ort „gemacht“ werden, wenn dort bessere sprich bürgernähere Ergebnisse erzielt werden können. Nur in Fällen, in denen vor Ort keine oder durch die EU eine bessere Lösung erreicht werden kann, darf die EU die Regelungskompetenz haben und vollziehen. Des Weiteren muss endlich wieder die Durchsetzung geltenden Rechts erfolgen, zum Beispiel dürfen aufgrund angeblicher Alternativlosigkeit keine weiteren Vertragsbrüche geduldet werden. Und schlussendlich der wichtigste Punkt: Die Politik in Europa und deren Einfluss auf die Menschen in den Mitgliedsstaaten muss endlich wieder demokratisch legitimiert sein, siehe hierzu Antwort 3.

Frage 2 - Bürokratie und Überreglementierung

Die EU ist reich an Fallbeispielen für Bürokratie und Überreglementierung, die gleichzeitig eine ihrer zentralen Problemfelder sind und ihre Legitimation beim Bürger zusehends beschädigen. Die Inhalte der EU-weiten Regelungen gehen oftmals an den Problemen vorbei, hier sei der einheitliche, wassersparende Duschkopf angeführt. Wie unter 1. bereits dargelegt, setzt sich die AfD dafür ein, die immer stärker werdende Entwicklung hin zu Zentralismus, Bürokratie und Dirigismus zu stoppen und wo immer möglich zurückzudrehen. Die Entfernung der Entscheidungsträger in Brüssel von Problemen und Aufgaben in den Ländern, Regionen und Kommunen hat häufig zu weltfremden Entscheidungen geführt. Der im EU-Vertrag von Lissabon festgehaltene Grundsatz der Subsidiarität muss endlich wieder zur Geltung kommen, das heißt Politik muss immer dann vor Ort „gemacht“ werden, wenn dort bessere sprich bürgernähere Ergebnisse erzielt werden können. Nur in Fällen, in denen vor Ort keine oder durch die EU eine bessere Lösung erreicht werden kann, darf die EU die Regelungskompetenz haben und vollziehen.

Frage 3 - Demokratische Legitimation

Nicht erst die „Eurorettung“ hat einen eklatanten Mangel an demokratischer Legitimation der EU, ihrer Gremien und Rechtsetzungsakte offenbart. Künftig darf die EU nur in den Politikfeldern aktiv werden, in denen sie gemäß Subsidiaritätsprinzip auch die Regelungskompetenz hat. Des Weiteren fehlt es der europäischen Politik und ihren Institutionen an echter Oppositionspolitik, echten Wahl- und Abwahlmöglichkeiten und der Bereitschaft, echte Alternativen zu entwickeln. Die EU soll dem Bürger dienen, nicht umgekehrt. Deshalb setzt sich die AfD in Anlehnung an die „Europäische Bürgerinitiative“ für ein Bürger-Veto ein. Mit dem Bürger-Veto soll - ähnlich wie in der Schweiz - innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. sechs Monate) mit einem definierten Quorum eine EU-Gesetzgebung in dem jeweiligen Mitgliedsstaat blockiert werden können. Mit den von der AfD auch für Deutschland geforderten Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild soll den Bürgern über das „Bürger-Veto“ und die „Europäische Bürgerinitiative“ hinaus künftig die Möglichkeit geben werden, aktiv und selbstbestimmt über die wichtigen Entscheidungen der EU, z. B. über die Zukunft des Euro, zu entscheiden.

Frage 4a - Umfragen:

Die AfD setzt sich für eine wesentlich stärkere Berücksichtigung des Wählerwillens ein. Umfragen können eine wichtige Funktion im Vorfeld von gesetzgeberischen Maßnahmen bilden. Allerdings kommt es hierbei auch auf die Formulierung der Fragestellung an, da diese bereits oftmals je nach Auftraggeber der Umfrage eine bestimmte Antwortrichtung vorgibt. Eine gesamteuropäische Umfrage kann bei einem Thema, was aus Sicht der AfD in die alleinige nationalstaatliche Verantwortung fällt, keine Grundlage bilden. Insbesondere ist konkret auch fraglich, inwieweit eine weitere Verschärfung des Waffenrechts tatsächlich die schusswaffenbezogene Kriminalität eindämmt, handelt es sich hierbei doch oftmals um Waffen in illegalem Besitz.

Frage 4b - Kriminalitätserwartung:

Natürlich kommt der Kriminalitätserwartung der Bevölkerung eine sicherheitspolitische Relevanz zu, denn die Sicherheitsgewährleistung durch den Staat ist eine seiner zentralen Aufgaben. Allerdings muss der Staat hierfür primär durch eine adäquate personelle und materielle Ausstattung insbesondere der Polizeibehörden sorgen. Vielfach besteht in Deutschland das Problem, dass bestehende Gesetze ausreichend sind, jedoch deren Einhaltung nicht konsequent durchgesetzt und mögliche Strafen durch die Justiz nicht ausgesprochen werden. Oftmals gleicht der Erlass weiterer Gesetze beziehungsweise deren Verschärfung einer reinen Alibifunktion.

Frage 4c - Schusswaffenkriminalität:

Die AfD beteiligt sich nicht an Spekulationen.

Frage 4d - Regulierung Waffenbesitz:

Nein, die deutsche Gesetzgebung ist in diesem Bereich bereits ausreichend. Eine mögliche bessere Erfassung von Waffenbesitz und ein besserer Abgleich von Waffenbesitz und verurteilten Straftätern bleibt hiervon unberührt.

Frage 5 - Zuständigkeit EU:

Das Waffenrecht ist besser durch die Nationalstaaten zu regeln, insofern bedarf es keiner Zuständigkeiten der EU in diesem Bereich.

Frage 6 - Waffenverbote:

Das deutsche Waffenrecht ist ausreichend, da der Zugang zu gefährlichen Waffenmodellen geregelt respektive deren Besitz teilweise verboten ist.

Frage 7 - Erlaubnisfreie Waffen:

Nein.

Frage 8 - Internethandel:

Der Verkauf von Waffen und Munition hat im Waffengeschäft zu erfolgen, da es sich hierbei um eine sensible Angelegenheit handelt. Missbrauch durch Identitätsdiebstahl bei der Bestellung oder aber der Diebstahl auf dem Postweg bergen ein zu großes Risiko.

Frage 9a - Biometrische Sicherung/Ausstattung:

Inwieweit dies in Zukunft technisch problemlos möglich sein könnte, ist derzeit nicht absehbar. Aus praktischen Gründen spricht zudem einiges dagegen, zum Beispiel wie dies bei Waffen geregelt werden soll, die Vereine für Nichtwaffenbesitzer unter Aufsicht am Schießstand zur Verfügung stellen. Diese Regelung würde auch keine schusswaffenbezogene Kriminalität verhindern, die mit illegalen Waffen oder aber durch den rechtmäßigen Besitzer begangen wird.

Frage 9b - Biometrische Sicherung/Pflicht:

Aus praktischen Gründen spricht einiges dagegen, zum Beispiel wie dies bei Waffen geregelt werden soll, die Vereine für Nichtwaffenbesitzer unter Aufsicht am Schießstand zur Verfügung stellen. Diese Regelung würde auch keine schusswaffenbezogene Kriminalität verhindern, die mit illegalen Waffen oder aber durch den rechtmäßigen Besitzer begangen wird.

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