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Editorial
Liebe Mitglieder,
die nordrhein-westfälische Wirtschaft hat im I. Quartal 2017 nach vorläufigen Zahlen des statistischen Landesamtes (IT.NRW) Waren im Wert von 47,9 Mrd. Euro exportiert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Zuwachs von 8,7 %. Der Wert der Einfuhren konnte sogar um 11,5 % auf 57,1 Mrd. Euro gesteigert werden. Wir, die Außenhändler in Nordrhein-Westfalen haben also keinen Grund zur Sorge? Mitnichten, es bleibt fragil. Dabei geht es längst nicht nur um die geopolitischen Krisenherde, die uns vor große Herausforderungen stellen. Die Begleitumstände, die mit einer vertragskonformen Auftragsabwicklung einhergehen, binden immer größere Ressourcen. Die Hauptzollämter verlangen jetzt im Rahmen der Neubewertung der Bewilligungen, die der UZK vorsieht, die Steuer-Identifikationsnummer der Geschäftsführer, des Vorstandes und aller weiteren Personen, die bei der betrieblichen Zollabwicklung involviert sind. Dürfen wir das denn überhaupt? Was ist mit dem Datenschutz? Diese und weitere Fragen werden derzeit auf Bundesebene unter Einbindung unseres Bundesverbandes geklärt. Mit der Generalzolldirektion ist man diesbezüglich in einen Dialog eingetreten, um Unwägbarkeiten aus dem Weg zu räumen. Unabhängig davon wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit um eine Stellungnahme gebeten, um Rechtssicherheit herbeizuführen. Dieses Misstrauen gegenüber uns Außenhändlern ist nicht nachvollziehbar. Es liegt doch in eigenem Interesse jedes Wirtschaftsbeteiligten, gewissenhaft und fehlerfrei grenzüberschreitende Geschäfte abzuwickeln. In einer Großzahl an Unternehmen wird das KYC-Prinzip (Know Your Customer) bereits gelebt. Aus dem Mitgliederkreis werden vermehrt Stimmen laut, nach denen sich die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung wieder verlängert haben. Das betrifft in erster Linie die Bearbeitung von Voranfragen, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Zum betroffenen Länderkreis zählt übrigens nicht nur der Iran, sondern im zunehmenden Maße auch Pakistan. Die Verunsicherung bei den Unternehmen führt zwangsläufig zu einer Überlastung des BAFA. Wir, die Außenhändler wollen uns rechtlich absichern. Die Überlastung resultiert u.a. auch dadurch, dass Banken bei bestimmten Geschäftskonstellationen Nullbescheide anfordern, um die regulatorischen Vorgaben erfüllen zu können. Im Umkehrschluss bedeutet dies ein Nachteil gegenüber den Antragsstellern, die nach eingehender interner Prüfung des exportkontrollrechtlichen Sachverhalts eine Ausfuhrgenehmigung benötigen. Wir sollten den Bogen nicht überspannen. Wir brauchen eine Entfesselung der Bürokratie, damit wir uns wieder eigenverantwortlich auf das Wesentliche im Außenhandelsgeschäft konzentrieren können. Zur Stärkung der Eigenverantwortung gehört auch das Engagement unserer Mitgliedsunternehmen auf Führungs- und Sachebene in unseren Arbeitskreisen „Exportkontrolle“ und „Zoll“. Daher ist folgerichtig, dass wir ab sofort Teilnahmebescheinigungen als ergänzenden Befähigungsnachweis ausstellen werden. Diese können dem Arbeitgeber und dem Zoll auf Zuruf zur Verfügung gestellt werden. Mit der Juni-Ausgabe unseres ahv inside newsletter wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre. Ihr Theo-Heinz Nientimp |
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AHV NRW Intern
Ergebnis / BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle
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AHV NRW Report Exportkontrolle
AHV NRW Report Exportkontrolle Nr. 05/2017
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AHV NRW After Trade Clubs
After Trade Club Juli 06.07.2017 | 18:30 | Restaurant Röttgenhof des Golfparks von Meerbusch
12.09.2017 | 18:30 | EBC Hochschule, Düsseldorf
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AHV NRW Außenhändler-Info
Zahlen, Daten, Fakten: Jahresbericht Exportkreditgarantien ab sofort verfügbar
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Aus dem Mitgliederkreis
Adrian Kaczmarczyk neuer Divisions-COO bei Imperial
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Veranstaltungen unserer Mitglieder
Export & Vertrieb in die Eurasische Wirtschaftsunion 08.06.2017 | 08:30 | IHK Chemnitz
12.06.2017 | 14:00 | Pixida GmbH in München
29.06.2017 | 09:00 | TRYP Düsseldorf Airport
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Kooperationsveranstaltungen
Export nach Russland – Chancen trotz Lokalisierung?! 19.06.2017 | 11:30 | Hotel Residenz, Bocholt
04.07.2017 | 16:00 | tradeo LLP Rechtsanwälte
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Buchtipps
Business-Guides beim Bundesanzeiger Verlag
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© 2017 Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herausgeber
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www.ahv.nrw | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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