Gesamtvorstandssitzung April 2015 - Sportordnung
Am 18. April traf sich der Gesamtvorstand des BDS in Kassel. Das Gremium besteht aus der Bundesvertretung des Verbands - Präsidenten und Bundessportleiter/Bundesausbildungsleiter - sowie aus Vertretern der Landesverbände. Neben vielen organisatorischen Fragen stand diesmal die Weiterentwicklung der Sportordnung im Fokus der Sitzung.
Die letzten Anpassungen der Teile Allgemein (A), Jugend (J), Kurzwaffen (K), Langwaffen (L) und Zielscheiben (Z) der Sportordnung wurden erst im November vergangenen Jahres vorgenommen, aber bereits 2010 begonnen und daher schon wieder aktualisierungsbedürftig.
- Weit überwiegend handelt es sich in allen genannten Teilen um kleinere Veränderungen im Wettkampf- und Sportbetrieb, redaktionelle Korrekturen, begriffliche Anpassungen an den Standard XWaffe des nationalen Waffenregisters, Vereinheitlichungen, Vereinfachungen und Verschlankungen.
- Im Teil K findet bei der Disziplin „25 m Schießen“ eine Aufgliederung der „Pistole Magnum“ statt. Bei der Disziplin „Mehrdistanzschießen“ werden diese Waffenklassen hingegen gestrichen.
- Im Teil L erfolgt die Einführung von Disziplinen für „Unterhebelrepetiergewehr Kleinkaliber“ und „Unterhebelrepetiergewehr mit Kurzwaffenpatrone“ und die vollständige Streichung der Intervall-Disziplinen sowie der Disziplin „Dienstgewehr Selbstlader“. Die 100m-Disziplinen für „Sportgewehr Selbstlader“ („Zeitserie“ und Präzision“) und „Jagdgewehr“ werden aufgeteilt sowie die Disziplin „Mehrdistanz Büchse“ neu eingefügt. Die bereits vorher angelegten „Long Range“ Disziplinen sind nun ausgeführt und konkretisiert.
- Die Änderungen werden die Deutschen Meisterschaften im Standardprogramm erst ab 2016 betreffen, weil die Landesmeisterschaften 2015 als Qualifikation naturgemäß nach altem Regelwerk erfolgen.
Die 2010 beantragten Änderungen der IPSC Sportordnungen für das Kurzwaffen-, Büchsen- und Flintenschießen mussten 2014 zurückgezogen werden, da durch die lange Verfahrensdauer so großer Anpassungsdruck entstanden war, dass 2014 das Regelwerk als bloßen Zwischenschritt den Arbeitsaufwand nicht mehr gerechtfertigt hätte. Entsprechend groß ist der bestehende Aktualisierungsbedarf.
- Es ist erforderlich, dass das deutsche IPSC-Regelwerk bei allen nicht waffenrechtlich relevanten Regularien dem englischsprachigen Original möglichst nahe entspricht, um ausländischen Gästen in Deutschland und unseren Nationalmannschaften und Schützen im Ausland reibungsfreie und sichere Wettbewerbsteilnahmen zu ermöglichen. Daher werden die Änderungen im internationalen Regelwerk nun auch national nachvollzogen.
- Daneben sind die Einführung des Schießens von Pistolen mit Anschlagschaft als Unterform des IPSC-Büchsenschießens und vor allem die Einführung von Kleinkaliberdisziplinen sowohl im Kurzwaffen- und Büchsenregelwerk als Innovation zu nennen.
- Die Änderungen werden sogleich nach Genehmigung die bisherigen Regelungen ersetzen, ggf. schon in Deutschen Meisterschaften des laufenden Jahres.
Auch beim bereits viele Jahre unveränderten BDS-Western-Schießen besteht erheblicher Überarbeitungsbedarf.
- Hier sollen im Wesentlichen, ohne praktische Auswirkungen im Sport, Unterschiede zum internationalen Regelwerk abgebaut werden. Hinzu treten Vereinfachungen und Streichungen von Regelungen, die für die Sportausübung nicht erforderlich sind und erst recht waffenrechtlich irrelevant sind, insbesondere zu reinen Stilfragen und Erläuterungen historischer Hintergründe. Zugleich erfolgen die Anpassungen an die waffenrechtliche Begrifflichkeit nach dem Standard XWaffe. Auch in formaler Hinsicht besteht textlicher Verbesserungsbedarf. Anstelle punktueller Änderungen wird daher gleich der große Ansatz mit dem Ziel einer nachhaltigen Lösung verfolgt und die Westernsportordnung in erheblichen Teilen ganz neu gefasst.
- Besonders zu erwähnen ist die Detailregelung der bisherigen Nebendisziplin "97/11". Diese Schießübung wurde in Deutschland erdacht und entwickelt. Inzwischen ist sie nicht nur hier sondern weltweit als Disziplin so erfolgreich und beliebt, dass sogar eine Aufnahme in das Regelwerk des internationalen Verbands SASS stattfand. Diese Entwicklung wird nun auch national regelseitig nachvollzogen und für das 97/11-Schießen erfolgt eine ausführlichere Normierung, insbesondere um große nationale und internationale Wettbewerbe zu erleichtern.
- Die Änderungen werden sogleich nach Genehmigung die bisherigen Regelungen ersetzen, ggf. auch schon in Deutschen Meisterschaften des laufenden Jahres.
Die Änderungen wurden ausgearbeitet und zügig nach der Sitzung des Gesamtvorstands dem Bundesverwaltungsamt (BVA) vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen im Jahresverlauf abgeschlossen werden. Um die Konfusion, die im letzten Änderungsverfahren mit unterschiedlichen Versionen der Sportordnung leider teilweise aufgetreten sind, diesmal nicht zu wiederholen, wird die neue Fassung vor Abschluss des Verfahrens vor dem BVA nicht veröffentlicht. Bis dahin gilt uneingeschränkt die genehmigte und veröffentlichte Fassung weiter.
Falk, 23.06.2015
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